SH:LPT2016.2/Anträge/Finanzen
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt, im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das Kapitel "Finanzen" einzufügen. FINANZEN Verschwendung öffentlicher Mittel verhindern Während das Vorgehen gegen das Vorenthalten von Steuermitteln (Steuerhinterziehung) in den letzten Jahren verschärft worden ist, haben die Maßnahmen gegen die Veruntreuung von Haushaltsgeldern und Verschwendung öffentlicher Mittel nicht Schritt gehalten. In Anbetracht der hohen Staatsverschuldung muss gegengesteuert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Prüfungsberichte des Landesrechnungshofes sowie der kommunalen Rechnungsprüfungsämter auf der Internetseite des Landesregierung sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune veröffentlicht und damit jedermann unentgeltlich zugänglich gemacht werden. Wir fordern die Schaffung eines straf- und diziplinarrechtlichen Instrumentariums für Fälle besonders gravierender Geldverschwendung. Die Veruntreuung öffentlicher Mittel unter Verstoß gegen einen Haushaltsplan soll unter Strafe gestellt werden. Die Missachtung einer Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung von Aufträgen wollen wir mit einem Bußgeld belegen. Werden bei Haushaltsprüfungen Straftaten bekannt, soll Strafanzeige zu stellen sein. Vor finanziell wichtigen Entscheidungen des Landtags soll der Präsident des Landesrechnungshofs ein Rederecht erhalten. Der Landesrechnungshof soll gegen verfassungswidrige Haushaltspläne und Haushaltsführung klagen können.
Wir setzen uns dafür ein die kommunale Ebene mit einer auskömmlichen finanziellen Mindestausstattung zu stärken. Die dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Ebene ist aus unserer Sicht nicht (mehr ) hinnehmbar. Die stetig wachsenden Herausforderungen können nur gemeistert werden, wenn zur Aufgabenbewältigung ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen. Eine Stärkung der Bundes- und Landeshaushalte auf Kosten der kommunalen Ebene lehnen wir ab.
Integration ist eine große Herausforderung und muss ab dem ersten Tag geleistet werden. Kommunen die eine Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land haben können derzeit keine Ausgaben für die Integration leisten, weil freiwillige Leistungen durch die Konsolidierungsvereinbarungen ausgeschlossen sind. Ausgaben für Integrationsaufgaben müssen auch für diese Kommunen Möglich sein. Integration ist eine Aufgabe, die jede Kommune angeht. Integration ist eine Querschnittsaufgabe, die alle gesellschaftlichen Bereiche betrifft. Die Integrationsbemühungen dürfen nicht auf dem Rücken des Ehrenamtes ausgetragen werden.
Wir wollen eine umfangreiche Überprüfung der Aufgaben- und Haushaltsmittelverteilung von Land, Kreisen und Kommunen, um Missstände, die durch nicht mehr zeitgemäße Strukturen entstanden sind, zu beseitigen. Angesichts eines immer stärkeren Einflusses europäischer Gesetzgebung und der desolaten Haushaltslage müssen auch die Grundstrukturen tabufrei und ergebnisoffen auf Reformmöglichkeiten untersucht werden. Solche Reformen sollen dem Grundsatz folgen, Entscheidungsebenen zu entflechten und so eindeutige Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten schaffen. Für notwendige Reformen darf eine Änderung der Landesverfassung kein Hinderungsgrund sein.
Wir setzen uns für eine langfristige finanzielle Strategie ein, um die Herausforderungen, die mit der Integration der zu uns kommenden Flüchtlinge auf uns zukommen, zu gewährleisten. Hierbei ist für uns entscheidend, dass die existierende soziale Ungerechtigkeit in unserem Land nicht vertieft wird, sondern ausgeglichen wird. Vor diesem Hintergrund fordern wir, den Soli ab 2019 beizubehalten und neu zu bestimmen. Die Gelder des Solis sollen für Bildung und Ausbildung, sozialen Wohnungsbau und Integrationsprojekte ausgegeben werden
Wir Piraten setzen uns für einen konsequenten Verkauf der HSH Nordbank ein. Sollte kein Käufer gefunden werden, muss die HSH Nordbank abgewickelt werden. Das Land Schleswig-Holstein ist nicht als Eigentümer einer großen Geschäftsbank geeignet. Die Risiken des Steuerzahlers sind zu groß. Das hat die Vergangenheit gezeigt.
Öffentliche Ausgaben, im besonderen Maße Subventionen, werden auf den Prüfstand gestellt. Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige Ziele anders nicht erreicht werden können. Darüber hinaus müssen alle Subventionen degressiv angelegt oder enger als bisher zeitlich befristet sein und regelmäßig auf ihren Sinn hin überprüft werden.
Wir lehnen Agrarsubventionen ab. Gerade angesichts der zunehmenden Existenzkrise der Bauern und Milchbauern sagen wir: die Subventionierung von unkontrolliertem Wachstum führt zu eine wirtschaftlichen und ökologischen Schieflage. Für uns gilt das Motto "Weniger ist mehr"
Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maße gewährleistet. Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen. Für die Haushaltspläne der Kommunen wollen wir die Pflicht zur Veröffentlichung der Entwürfe und der verabschiedeten Haushaltssatzung einschließlich des Stellenplans in der Gemeindeordnung verankern.
Bildung und Forschung sind eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass eine reiche Industrienation wie Deutschland einen im internationalen Vergleich unangemessen niedrigen Teil der öffentlichen Mittel in Bildung und Forschung investiert. Wir fordern daher eine bessere finanzielle Ausstattung des gesamten Bildungssystems. Schönrechnereien – wie die Einbeziehung von Lehrerpensionen – lehnen wir dabei ab.
Der Landeshaushalt wird maßgeblich durch das verwendete Rechnungswesen bestimmt. Schleswig-Holstein verwendet noch die Kameralistik (Kameralbuchwesen), während der Großteil der Kommunen und der Nachbar Hamburg die Doppik (doppelten Buchführung) eingeführt haben. Die Kameralistik bietet keinen Überblick über den Ressourcenverbrauch, eine Kosten- Leistungsrechnung kann nicht durchgängig implementiert werden. Es erscheint zweifelhaft, dass in Zeiten knapper Kassen das bisherige Rechnungswesen den neuen Anforderungen gewachsen ist. Darüber hinaus ist es wenig sinnvoll, wenn Land und Kommunen in unterschiedlichen Systemen wirtschaften. Wir befürworten daher eine Reformierung des Rechnungswesens mit der Zielrichtung, den Wechsel von der Kameralistik zur Doppik umzusetzen.
Wir wollen, dass die Bürger den Weg zu einer zukunftssicheren Finanzierung des Landes mitbestimmen können. Ein Bürgerhaushalt kann dazu beitragen, den Willen aller Bürger zur Geltung zu bringen und den Einfluss lautstarker Interessengruppen zurückzudrängen, wobei die eingeschränkte Repräsentativität auch von Bürgerhaushalten zu berücksichtigen ist. Mithilfe eines unter anderem über das Internet zugänglichen Bürgerhaushalts wollen wir jedem Schleswig-Holsteiner die Möglichkeit geben, zu diskutieren und anzugeben, welche Prioritäten er im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes setzen und welche Einnahmen oder Ausgaben er erhöhen oder kürzen würde. Auch teure Großvorhaben sollen so auf den Prüfstand gestellt werden. Der Landtag soll sich mit den Ergebnissen des Bürgerhaushalts auseinander setzen und etwaige Abweichungen davon begründen.
Den öffentlichen Haushalten gehen durch Steuerbetrug Milliarden an Einnahmen verloren, da Steuerhinterziehung häufig nicht aufgedeckt und geahndet wird. Neben dem Personalmangel bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung sind dafür auch die kurzen Prüfzeiten verantwortlich, zu denen die Betriebsprüfer angehalten sind. Wir setzen uns dafür ein, dass Steuerprüfer wirklich unabhängig arbeiten können. Die Prüfzeiten sollen in Großbetrieben ausgeweitet werden, um eine ausreichende Prüfung zu gewährleisten. Die Umsatzsteuerprüfungen sollen durch Bereitstellung von Steuerprüfern des Landes gestärkt werden. Bereits existierende Zusagen und Vereinbarungen mit dem Bund sollen konsequent umgesetzt werden.
Wir lehnen den Ankauf von Hinweisen auf Steuerhinterziehung durch die öffentliche Hand strikt ab. Stattdessen fordern wir eine qualifizierte und personell ausreichend ausgestattete Steuerfahndung und -prüfung.
Ein Drittel aller Einnahmen muss Schleswig-Holstein an Banken und Finanziers weiterleiten, allein um seine Schulden zu bedienen. Diese Mittel fehlen für die Zukunftsaufgaben unseres Landes wie Bildung, was der Generationengerechtigkeit widerspricht, ebenso wie für soziale Zwecke und andere Landesaufgaben. Außerdem macht der Schuldenberg unser Land von Zinsschwankungen und damit von Finanzmärkten und Ratingagenturen abhängig. Die beschlossene Schuldenbremse ändert an diesen Problemen nichts, sondern schließt lediglich ein weiteres Anwachsen des Schuldenbergs aus. Wir wollen Schleswig-Holstein zum Vorreiter in Deutschland für eine nachhaltige Staatsfinanzierung machen, indem wir die Schuldenbremse durch einen Schuldenstopp ergänzen: Wir wollen in der Landesverfassung festschreiben, dass Schleswig-Holstein seine Schulden bis 2050 schrittweise zurückzahlen muss. Indem wir die bis 2020 infolge der Schuldenbremse ohnehin erforderliche Stärkung des Verhältnisses der Nettoeinnahmen zu den Ausgaben des Landes fortsetzen, verringern wir die Abhängigkeit des Landes von den Finanzmärkten und erobern finanzielle Gestaltungsspielräume für die Zukunft unseres Landes zurück.
Das Ziel eines schuldenfreien Schleswig-Holsteins im Blick, stellen wir alle kostenverursachenden Vorschläge in diesem Wahlprogramm unter den Vorbehalt, dass wir eine Gegenfinanzierung finden. Wohltaten auf Pump lehnen wir ab.
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