Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.2.
- Antrag Nummer an den Landesparteitag 2016.2.
- Beantragt von
- Pab
- Titel
- Datenkrake Facebook in die Schranken verweisen
- Empfehlung der Antragskommission
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- Hinweise der Antragskommission
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Antragstext
Es wird beantragt, folgendes Positionspapier zu beschließen:
1. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein warnt vor der Benutzung des sozialen Netzwerks „Facebook“ und rät aus den folgenden Gründen von seiner Benutzung ab:
- Der „Big Brother Award“-Preisträger Facebook respektiert im Umgang mit privaten Informationen weder den Willen seiner Nutzer noch das europäische Datenschutzrecht.
- Facebook überwacht seine Nutzer total. Ohne Wahlmöglichkeit speichert Facebook jeden Klick, jede gelesene Seite und jede Eingabe für unbestimmte Dauer auf Vorrat – selbst die Benutzung externer Seiten. So riskieren Nutzer ständig, dass Informationen über ihr Privatleben verloren, missbraucht oder weitergegeben werden. Facebook-Nutzer haben keine effiziente Möglichkeit alten Datenmüll zu entsorgen. Entfernte Kontakte oder Nachrichten werden dennoch weiter gespeichert. Selbst über Nichtnutzer sammelt Facebook ohne ihre Kenntnis und Einwilligung so viele Informationen wie möglich.
- Facebook kooperiert freiwillig mit US-Diensten (beispielsweise mit der NSA im Rahmen des PRISM-Programms) und gewährt ihnen ohne richterliche Anordnung weitreichenden Zugriff auf die gesammelten Daten. Dies kann gezielte Überwachung, Beobachtung und Einreiseverweigerung nach sich ziehen.
- Facebook zensiert Inhalte und meldet eigenständig vermeintlich verdächtige Informationen an US-Dienste.
- Facebook vermeidet durch internationale Firmenkonstruktionen Steuerzahlungen in Milliardenhöhe.
- Nach Einschätzung des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums verstößt Facebook gegen geltende Datenschutzgesetze.
2. Viele Menschen beziehen politische Informationen auch oder sogar ausschließlich über Facebook. Das Landesdatenschutzzentrum hat den schleswig-holsteinischen Parteien die Nutzung von Facebook bisher nicht untersagt, sie machen regen Gebrauch davon. Die Gerichte haben bisher keine Verantwortlichkeit von Fanpage-Betreibern für Facebooks Datenschutzverletzungen anerkannt.
3. Falls der Landesvorstand oder Untergliederungen über Facebook Informationen verteilen wollen, sollen dafür strenge Regeln gelten:
- Die Besucher der Präsenzen werden gut sichtbar über die Datenschutzverletzungen von Facebook aufgeklärt (siehe Nummer 1).
- Facebook wird ausschließlich zur Zweitverwertung von Texten und Medien eingesetzt, die bereits über das Landesportal der Partei abrufbar sind, sowie zur Beantwortung von Anfragen.
- Facebook-Präsenzen sind ausschließlich für angemeldete Facebook-Nutzer sichtbar.
- Auf Facebook-Präsenzen wird nicht verlinkt. Facebook wird nicht in andere Präsenzen eingebunden. Facebook-Präsenzen werden außerhalb von Facebook nicht beworben.
- Sollte ein Gericht Fanpage-Betreiber für Facebooks Datenverarbeitung für verantwortlich erklären, werden die Facebook-Präsenzen wieder eingestellt.
4. Für andere „soziale Netzwerke“ gilt dieser Beschluss entsprechend.
Begründung
Im letzten Jahr hat sich der Landesparteitag dafür ausgesprochen, Facebook ausschließlich für eine Anti-Facebook-Kampagne zu nutzen. Jedoch hat es dafür an Kapazitäten gefehlt. Gleichzeitig ist das Bundesverwaltungsgericht nicht der Position des Landesdatenschutzzentrums gefolgt, dass Facebook-Fanpages rechtswidrig seien, sondern hat die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. In dieser Situation soll eine Übergangsregelung gefunden werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich vor allem rechtspopulistische Parteien wie die AfD Facebook zunutze machen, um Ausgrenzung zu propagieren, was nicht unwidersprochen bleiben sollte.
- Piratenpad
- https://kathie.piratenpad.de/38
- Diskussion
- Diskussionsseite
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