SH:LPT2013.2/Anträge/Bemessung der Fraktionsfinanzierung am Aufgabenumfang

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9099 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Malte S.
Titel 
Bemessung der Fraktionsfinanzierung am Aufgabenumfang
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Der Landesparteitag möge das folgende Positionspapier beschließen:

„Bemessen der Fraktionsfinanzierung an den Aufgabenumfang

Die PIRATEN fordern eine Bemessen der Fraktionsfinanzierung an die Aufgaben, die jeder Fraktion ohne Einschränkung die Möglichkeit geben, die ihnen obliegenden Aufgaben wahrzunehmen. Dabei ist grundsätzlich jeder Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes verpflichtet sämtliche Vorgänge im Landtag zu bewerten darüber zu entscheiden. Hierbei hat er sowohl politisch-gestaltende wie auch regierungskontrollierende Funktion. In Anbetracht der heutigen Arbeitsdichte der Parlamente ist dies ohne eine arbeitsteilige Kooperation mehrerer Abgeordneter, die jeweils verschiedene Gebiete sachlich betreuen, und einem leistungsfähigen wissenschaftlichen Unterbau kaum möglich.

Die Finanzierung der Fraktionen hat sich hierbei nach Auffassung der PIRATEN streng an dem Parlamentarischen Auftrag zu orientieren. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit der Abgeordneten ist sie daher so auszurichten, dass jeder Fraktion eine hinreichende Ausstattung zur Verfügung steht, um dem Auftrag ihrer Mitglieder gerecht zu werden. Die Einsparung an dieser Stelle bewirkt dabei, dass teilweise hochkomplexe Gesetzesentwürfe, Stellungnahmen und Anliegen von Externen nicht mehr hinreichend durchdrungen werden können. Die Abgeordneten sind daher gezwungen, sich bei der Bewertung dieser Vorgänge auf Gutachten Dritter zu verlassen. Dies können offen auftretende Interessengruppen sein, wie z.B. die IHK oder der GCSC (German Council of Shopping Centers), aber auch andere Personen und Gruppierungen sein, die teils aus fachlichen Interesse, teils zur nichtoffenen Vertretung von Interessen tätig werden. Eine zu schwache finanzielle Ausstattung bedeutet daher auch, den Einfluss von Lobbyisten zu steigern. Letztlich ist auch der starken fachlichen Ausstattung der Regierung mit den Ministerien Rechnung zu tragen, denen gegenüber eine Kontrolle ohne hinreichendes Personal kaum möglich ist.

Hierbei ist selbstverständlich der finanziellen Lage des Landes und der den Fraktionen und Abgeordneten zur Verfügung stehenden Mittel, wie z.B. kleine und große Anfragen an die Regierung, Rechnung zu tragen. Eine strikte Begrenzung der Fraktionsmittel ohne sachliche Bemessungsgrundlagen ist hingegen abzulehnen."



Begründung


Diskussion
Diskussionsseite

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