Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.1.
- Antrag Nummer WP08.16 an den LPT 2012.1.
- Beantragt von
- Malte S.
- Titel
- Keine sachgrundlosen Befristungen im Öffentlichen Dienst
- Empfehlung der Antragskommission
- formal ok
- betrifft Abschnitt/Kapitel
- Wahlprogramm, Abschnitt 10: Arbeit und Gesundheit
Antragstext
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass in dem Abschnit 10: Arbeit und Gesundheit der folgende Unterpunkt mit einer neuen Ordnungsnummer eingesetzt wird.
Keine sachgrundlosen Befristungen im öffentlichen Dienst
Die Piraten setzen sich dafür ein, dass öffentlich-rechtliche Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse nicht mehr sachgrundlos befristen dürfen. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben bereits aufgrund ihrer Existenz verpflichtet und müssen daher hinreichend Personal hierfür vorhalten. Zugleich dürfen sie Rechtpositionen ohnehin nur wegen eines sachlichen Grundes einschränken. Dieser liegt jedoch bei der sachgrundlose Befristung eben nicht vor.
In Anbetracht der teils erheblichen Nutzung der sachgrundlosen Befristung wird hierdurch vielen Arbeitnehmern eine sicherere Zukunftsplanung ermöglicht.
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Begründung
Aktuell nutzen viele ÖR-Arbeitgeber die sachgrundlose Befristung einerseits "zur Arbeitsmotivation" (O-Ton) und andererseits zur Deckung fehlerhafter Aufgaben- und Personalplanung (tun auch private). Anders als Private bedürfen ÖR-Arbeitgeber einer sachlichen Rechtfertigung für jede rechtseinschränkende Handlung. Wenn sie aber zur Erfüllung der Aufgaben verpflichtet und daher auch zur Einstellung von Personal verpflichtet sind, dann stellt sich die sachgrundlose Befristung als Einschränkung dar.
- Diskussion
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