SH:LPT2012.1/Anträge/WP05.03 Gewaltmonopol
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.1.
Der Landesparteitag möge die folgende Änderung des Unterabschnitts "Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben" zum Abschnitt 7: Inneres und Justiz an dem Wahlprogramm beschließen. Aktuelle Fassung:
Die Änderung behält den bisherigen Text bei und verstärkt diesen noch durch eine Erweiterung auf nicht im Vollzug liegende Verwaltungsbereiche. Das staatliche Gewaltmonopol ist zwar bei Polizei und Strafvollzug am stärksten ausgeprägt, entfaltet jedoch auch in allen anderen Bereichen Wirkung. Die Überschrift erfasst zudem nicht nur das staatliche Gewaltmonopol, sondern allgemein hoheitliche Aufgaben. Gerade im Bereich des Landes- und Kommunalverwaltung hat in den letzten Jahren eine erhebliche Auslagerung auf externe Anbieter stattgefunden. Diese führt zwar kurzfristig zu freiwerdenden Mitteln, rentiert sich in vielen Fällen aber langfristig nicht, weil der Umfang der erforderlichen Tätigkeiten so groß ist, dass der Unternehmergewinn den eingesparten Overhead auffrisst.
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