SH:LPT2012.1/Anträge/WP04.07 Änderung des Unterabschnitts 'Senkung des Wahlalters'

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.1.

Antrag Nummer WP04.07 an den LPT 2012.1.
Beantragt von
Malte Seidler (MCS)
Titel 
Demokratie und Bürgerrechte stärken - Änderung des Unterabschnitts 'Senkung des Wahlalters'
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
6 Demokratie und Bürgerrechte stärken

Antragstext

Das Wahlprogramm wird im Unterabschnittbschnitt Senkung des Wahlalters wie folgt umformuliert:

Aktuelle Fassung:

Senkung des Wahlalters

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in Kommunen und Land beeinflusst. Junge Politik ist nachhaltige Politik. Noch bestimmt der demografische Wandel die Politik. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen gestärkt werden. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlalter von 14 Jahren und das Wahlrecht auf Landesebene ab 16 Jahren ein. Die Herabsetzung des Wahlalters wird die Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode vollständig ausgleichen: die Mehrheit der Erstwähler wird dadurch über 18 Jahre alt sein, statt wie bisher über 20 Jahre. Mit der Senkung des Wahlalters (nach Bremer Vorbild) sollen in den Schulen demokratische Wissensgrundlagen rechtzeitig vermittelt werden.


Neue Fassung:

Senkung des Wahlalters

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in Kommunen und Land beeinflusst. Junge Politik ist nachhaltige Politik. Aufgrund des demographischen Wandels und der damit verbundenen Überalterung der Gesellschaft, stellen junge Wähler inzwischen eine Minderheit dar. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen auf besondere Weise gestärkt werden. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlalter von 14 Jahren und das Wahlrecht auf Landesebene ab 16 Jahren ein. Die Herabsetzung des Wahlalters wird die Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode vollständig ausgleichen: die Mehrheit der Erstwähler wird dadurch über 18 Jahre alt sein, statt wie bisher über 20 Jahre. Mit der Senkung des Wahlalters (nach Bremer Vorbild) sollen in den Schulen demokratische Wissensgrundlagen rechtzeitig vermittelt werden.

Begründung

Die alte Fassung des Satzes "Noch bestimmt der demografische Wandel die Politik." verstehe ich persönlich gar nicht. Ich habe ihn deshalb so umformuliert, wie es meiner Meinung nach Sinn macht. Falls ich dadurch den ursprünglich beabsichtigten Inhalt verfälscht habe, bitte ich um Verzeihung.

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