SH:LPT2012.1/Anträge/WP03.10 Publizitätpflicht Prüfungsämter
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.1.
Der Landesparteitag möge beschließen, unter dem Punkt "Mehr Transparen" einfließen zu lassen : Die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass die Prüfungsberichte des Landesrechnungshofes sowie der kommunalen Rechnungsprüfungsamter auf der Internetseite des Landesregierung sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune veröffentlicht und damit jedermann unentgeltlich zugänglich gemacht werden. In Fällen besonders augenfälliger Geldverschwendung wird ein neu zu schaffender Amtsankläger einer strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Ahndung nachgehen. Erforderliche strafrechtliche Vorschriften fordert die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein ebenso sehr wie die Schaffung eines entsprechenden diziplinarrechtlichen Instrumentariums.
Eine Publizitätspflicht der o.g. Prüfungsberichte ist bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die aktuelle Gesetzeslage überlässt es zur Zeit den Kontrollierten im Rahmen ihrer allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung „in geeigneter Weise" über die Arbeit des Landesrechnungs-hofes und der kommunalen Rechnungsprüfungsämter zu informieren. Die Prüfungsberichte landen mehr oder weniger schnell in den Schubladen der Kontrollierten, ohne dass etwas passiert. Die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein sollten im Sinne der angestrebten stärkeren Transparenz fordern, dass Prüfungsberichte künftig veröffentlicht werden. Durch die Schaffung des o.g. Amtsanklägers wird aus den „Rittern mit dem stumpfen Schwert" „Ritter mit scharfen Schwertern" werden. Die Öffentlichkeit muss über die Verschwendung von Steuergeldern schonungslos informiert werden. Es kann nicht sein, dass der Staat unter Androhung schwerster Strafen vom Bürger Steuerehrlichkeit verlangt und gleichzeitig die Geldverschwendung durch Politiker und öffentliche Bedienstete ungeahndet lässt.
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