SH:LPT2012.1/Anträge/S002 Mitgliedschaft
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.1.
Antragstext:Es wird beantragt, im Abschnitt A Paragraph 3 einen neuen Absatz mit der nächsten freien Nummer wie folgt hinzuzufügen: Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Es soll vermieden werden, daß eine oder mehrere Personen auf direkt auf einer Versammlung Mitglied werden und die Versammlung dann kapern und/oder mit Anträgen lahmlegen. Halt so eine Art "Greylisting" ;-) In der Bundessatzung habe ich nichts passendes gefunden, deshalb hier explizit auf Landesebene. Mein ursprünglicher Antragstext lautete: (3) Personen, die direkt auf einer Versammlung die Mitgliedschaft beantragen, werden erst nach Beendigung derselben zum stimmberechtigten Mitglied. Ich habe ihn zugunsten der Version von HKLS aufgegeben, die neue Version schließt auch eine Aufnahme am ganzen Tag, also auch während der Akkreditierung aus. Zusätzlicher Effekt: Es wird auf der Mitgliederversammlung Kapazität eingespart, z.B. beim Schatzmeister und seinen Helfern.
Ich schlage folgende Fassung vor: "(3) Am Tag von Parteitagen oder Mitgliederversammlungen findet keine Aufnahme von Mitgliedern statt." Erläuterung: "Parteitag und Mitgliederversammlung" ist absichtlich so neutral gefasst worden, weil es auch vielleicht später mal Kreisparteitage o.ä. geben wird. HKLS |