Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.1.
- Antrag Nummer S010 an den LPT 2012.1.
- Beantragt von
- datenritter
- Titel
- Einführung eines Grundsatzprogrammes
- Empfehlung der Antragskommission
- formal ok
- betrifft Abschnitt/Kapitel
- § 11 (3)
Antragstext
Die Satzung wird in § 11 Absatz 3 wie folgt ergänzt:
Aktuelle Fassung:
(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm im Einklang mit den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene für Kommunal- und Landtagswahlen bei Bedarf vom Landesparteitag verabschiedet werden.
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Neue Fassung:
(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Zusätzlich führt der Landesverband ein eigenes Programm, das über das Grundsatzprogramm der Piratenpartei hinausgehen darf. Abweichungen vom Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland sind nur in landesspezifischen Belangen zulässig. Änderungen am Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland machen abweichende Punkte im Programm des Landesverbands ungültig. Ein eigenes Wahlprogramm im Einklang mit den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene für Kommunal- und Landtagswahlen bei Bedarf vom Landesparteitag verabschiedet werden.
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Begründung
Wahlprogramme haben die unangenehme Eigenschaft, gefühlt nur für den Zeitraum zwischen zwei Wahlen zu gelten, bzw. nur im Wahlkampf relevant zu sein. Der Landesverband sollte jedoch landesspezifische Programmpunkte dauerhaft verankern können.
Der letzte Satz der Ergänzung soll sicherstellen, dass Beschlüsse eines Bundesparteitags, die zu widersprüchlichen Aussagen führen könnten, keine Behandlung auf einem Landesparteitag notwendig machen.
- Diskussion
- Diskussionsseite
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