SH:LPT2011.2/Programmanträge/02.03.04-Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes
Antrag
Seit 1998 ist eine Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes vorgesehen, aber bis heute nicht umgesetzt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9.3.2010 (Rechtssache C-518/07 [2]) umso wichtiger, in dem festgestellt wurde, dass die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden nicht im ausreichenden Maße gegeben ist. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, das Landesdatenschutzgesetz im Sinne der Vorschläge des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz [3] endlich zu novellieren. [3] https://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/ldsg-novellierung/
- Anmerkung 1 - Anmerkung 2
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die GEGEN diesen Antrag stimmen
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Diskussion
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