SH:LPT2011.2/Programmanträge/02.03.04-Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes
Antrag
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 Seit 1998 ist eine Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes vorgesehen, aber bis heute nicht umgesetzt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9.3.2010 (Rechtssache C-518/07 [2]) umso wichtiger, in dem festgestellt wurde, dass die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden nicht im ausreichenden Maße gegeben ist. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, das Landesdatenschutzgesetz im Sinne der Vorschläge des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz [3] endlich zu novellieren. [3] https://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/ldsg-novellierung/ 
 - Anmerkung 1 - Anmerkung 2 
 
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die GEGEN diesen Antrag stimmen
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Diskussion
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