SH:LPT2011.2/Programmanträge/02.01.10-Weisungen öffentlich begründen
Antrag
Es kommt immer wieder vor, dass Minister und Staatssekretäre in ihrer Eigenschaft als oberste Fachaufsichtsbehörde nachgeordnete Landes- oder Kreisbehörden Weisungen erteilen, die fachlich unzureichend, kaum oder gar nicht begründet werden. Die Piraten fordern, dass Weisungen übergeordneter Behörden grundsätzlich fachlich begründet und veröffentlicht werden müssen, damit in der Öffentlichkeit klar und deutlich wird, wer die handelnden und damit verantwortlichen Personen sind. Das Verwaltungsrecht ist entsprechend zu überarbeiten.
Begründung des Antrages (optional)
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die GEGEN diesen Antrag stimmen
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Diskussion
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