SH:LPT2011.1/Programmatische Anträge/07.03.08-Trinkwasserversorgung
Antrag
Die Qualität des öffentlichen Trinkwassers muß verbessert werden, die WHO-Richtwerte müssen ohne Ausnahme Mindeststandard sein. Um dies zu unterstützen, sind die Rohwasserbrunnen vor Vergiftung (z. B. durch Schadstoffeintrag aus Luft, Boden oder Rohrleitungen) zu schützen. Wo die Qualität des Rohwassers nicht gewährleistet werden kann, ist es durch Filterung auf Basis der Umkehrosmosetechnik zu reinigen. Die Einwandfreiheit des Trinkwassers ist dauernd von unabhängigen Instituten zu kontrollieren und die Ergebnisse sind vierteljährlich interpretiert den Kunden mitzuteilen. Industrielle Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz als Kühlwasser ist zu verbieten. Trinkwasser ist nur dort zu verwenden, wo es nicht ersetzbar ist. Wasserspartechnik hat ihre Grenzen in der Abwassertechnik da, wo die Spülwassermenge nicht mehr ausreicht und es deshalb zu Verstopfungs- und Rückstautendenzen führen kann. Deshalb ist in solchen Fällen das Trinkwasser durch ausreichende Mengen Regenwasser zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Die Dezentralität und Unabhängigkeit von privaten Interessen der Wasserwerke ist sicherzustellen. Der Tendenz, das Rohwasser an kapitalistisch orientierte Unternehmen zu verlieren, muß gesetzlich entgegengewirkt werden. Wasserrechte dürfen generell nicht privatisiert werden.
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die GEGEN diesen Antrag stimmen
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Diskussion
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