SH:Aufgaben/Presse/PU20111109-01

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Bundesverfassungsgericht kippt 5%-Hürde für Europawahl

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich heute gegen eine 5%-Hürde bei der Europawahl ausgesprochen.

Laut Urteilsbegründung der Richter sei eine Sperrklausel bei Europawahlen verfassungswidrig und behindere die Chancengleichheit der politischen Parteien. Es wird jedoch keine Neuwahl für die 2009 durchgeführte Europawahl geben.

In der Urteilsbegründung heißt es außerdem: "[...] Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verlangt, dass jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im gesamten Wahlverfahren und damit gleiche Chancen bei der Verteilung der Sitze eingeräumt werden. [...]"

"Wir PIRATEN freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht hier eine Stärkung kleinerer Parteien vorgenommen hat. Für uns ist dies eine klare Ansage in Zeiten wo Volksparteien immer weniger Prozente erreichen," sagte Patrick Ratzmann, Pressesprecher der Piratenpartei Schleswig-Holstein.