SH:Aufgaben/Presse/PM20121012-01

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Nebenverdienste von Mandatsträgern müssen nachvollziehbar sein

Die von der Piratenpartei geforderte Transparenz bedeutet die umfassende Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen. Die Information des Bürgers über die wirtschaftliche Vernetzung von Abgeordneten gehört unbedingt dazu, um eventuelle Abhängigkeiten offenzulegen. Die bloße Nennung der Vermittlungsagentur mit einer Notiz „Vortrag“, wie es bei Herrn Steinbrück immer wieder geschieht, erfüllt den Anspruch an Transparenz bei weitem nicht.

„Die Piratenpartei will keinesfalls Nebeneinkünfte durch ein Verbot untersagen, aber es muss für jeden Bürger ersichtlich sein, mit wem ein Volksvertreter wirtschaftlich verbunden ist und woher er seine Einkünfte bezieht“, sagte Michael Kröger, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Schleswig-Holstein.

„Die Forderung der PIRATEN ist nicht weniger als die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption in deutsches Recht. Es ist völlig unverständlich, warum sich fast alle Parteien dagegen sperren und kein ausreichendes Bewusstsein für das Erfordernis der Nachvollziehbarkeit im politischen Handeln entwickeln“, verdeutlichte Kröger.

Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption“ ist der erste weltweit völkerrechtlich bindende Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Bis heute wurde es von mehr als 160 Staaten ratifiziert. In Deutschland werden zwar entsprechend Gesetzesentwürfe zur Änderung des Paragrafen 108e StGB unter Federführung des Rechtsausschusses in verschiedenen Gremien des Bundestages beraten, eine Ratifizierung wurde bisher aber von der schwarz-gelben Koalition mit der zweifelhaften Begründung abgelehnt, „eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes behindere die Politiker in der freien Ausübung ihres Mandats“. Solange das Übereinkommen nicht von Deutschland ratifiziert ist, wird es in einem Atemzug mit Ländern wie dem Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien genannt.