SH:Aufgaben/Presse/PM20111017-01
Streiche "Unabhängig" - aus ULD wird LD
Eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes macht aus dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) faktisch das Landeszentrum für Datenschutz (LD).
Mit seinem Urteil vom 9. März 2010 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die in vielen deutschen Ländern angewandte Praxis, die Datenschutzaufsichtsbehörden unter staatliche Kontrolle zu stellen, nicht rechtens ist. Da die EU-Datenschutzrichtlinie eine "völlige Unabhängigkeit" der Behörden vorschreibe, seien die Datenschutzgesetze anzupassen.
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung bewies nun Kreativität in der Umsetzung des Urteils: Zwar nahm sie die entsprechenden Regelungen aus dem Gesetz, fügte aber zugleich einen neuen Absatz hinzu, der es dem Parlament erlaubt, den Landesbeauftragten für Datenschutz mit einer 2/3-Mehrheit abzuwählen.
"Durch diese Anpassungen wird das ULD nicht in seiner Unabhängigkeit gestärkt, sondern geschwächt. Unsere Empfehlung an die Landesregierung für eine konsequente Wortwahl in Paragraph 39, Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes ist daher, den Passus, das ULD sei nur dem Gesetz unterworfen, um die Formulierung 'und dem Wohlwollen des Parlaments' zu ergänzen," kommentierte Hans-Heinrich Piepgras, Vorsitzender des Landesverbands, die Gesetzesänderung.
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein bewertet die Möglichkeit, den Landesdatenschutzbeauftragten durch das Parlament abwählen zu lassen, kritisch. Dies hat zur Folge, dass in Zukunft jede Aktivität des ULD von dem Druck belastet sein wird, den Unwillen des Parlaments auf sich zu ziehen. Damit wird die Forderung des EuGH nach mehr Unabhängigkeit ad absurdum geführt.
In ihrem Wahlprogramm setzen sich die Schleswig-Holsteiner PIRATEN für eine Stärkung des Datenschutzes, sowie bessere finanzielle und personelle Ausstattung des Datenschutzzentrums ein.
Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Ausgabe Nr. 15