RP:Trier/Antragsfabrik/Streichung von "Gesamtheit der Mitglieder"
- Titel = Streichung von "Gesamtheit der Mitglieder"
- Änderungsantrag Nr.
- 7
- Beantragt von
- Thomas Heinen
- Betrifft
- Satzung KV Trier/Trier-Saarburg / § 8a
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, dass der Absatz 2 von ursprünglich
(2) Auf Antrag von 10% der Mitglieder (Mindestens jedoch 5 Mitglieder oder der Gesamtheit der Mitglieder) eines in 1. genannten Kreises muss der Kreisvorstand alle Mitglieder dieses Kreises innerhalb von 4 Wochen zu einer Gründungsversammlung einladen. Sollten sich 2 oder mehr Kreise zu einem Kreisverband zusammenschließen wollen, so ist diese Regelung auf jeden Kreis anzuwenden und zu einer einzelnen Gründungsversammlung
einzuladen.
in folgenden Wortlaut geändert wird:
(2) Auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder (mindestens jedoch fünf Mitgliedern) eines in 1. genannten Kreises muss der Kreisvorstand alle Mitglieder dieses Kreises innerhalb von 4 Wochen zu einer Gründungsversammlung einladen. Sollten sich 2 oder mehr Kreise zu einem Kreisverband zusammenschließen wollen, so ist diese Regelung auf jeden Kreis anzuwenden und zu einer einzelnen Gründungsversammlung einzuladen.
- Begründung
Ein Kreisverband mit weniger als fünf Mitglieder macht überhaupt keinen
Sinn. Daher ist die Anfügung mit der Gesamtheit der Mitglieder
überflüssig und außerdem auch verwirrend.