RP:Trier/Antragsfabrik/Streichung von "Gesamtheit der Mitglieder"

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Titel = Streichung von "Gesamtheit der Mitglieder"
Änderungsantrag Nr.
7
Beantragt von
Thomas Heinen
Betrifft
Satzung KV Trier/Trier-Saarburg / § 8a
Beantragte Änderungen

Der Kreisparteitag möge beschließen, dass der Absatz 2 von ursprünglich

(2) Auf Antrag von 10% der Mitglieder (Mindestens jedoch 5 Mitglieder oder der Gesamtheit der Mitglieder) eines in 1. genannten Kreises muss der Kreisvorstand alle Mitglieder dieses Kreises innerhalb von 4 Wochen zu einer Gründungsversammlung einladen. Sollten sich 2 oder mehr Kreise zu einem Kreisverband zusammenschließen wollen, so ist diese Regelung auf jeden Kreis anzuwenden und zu einer einzelnen Gründungsversammlung

einzuladen.

in folgenden Wortlaut geändert wird:

(2) Auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder (mindestens jedoch fünf Mitgliedern) eines in 1. genannten Kreises muss der Kreisvorstand alle Mitglieder dieses Kreises innerhalb von 4 Wochen zu einer Gründungsversammlung einladen. Sollten sich 2 oder mehr Kreise zu einem Kreisverband zusammenschließen wollen, so ist diese Regelung auf jeden Kreis anzuwenden und zu einer einzelnen Gründungsversammlung einzuladen.

Begründung

Ein Kreisverband mit weniger als fünf Mitglieder macht überhaupt keinen

Sinn. Daher ist die Anfügung mit der Gesamtheit der Mitglieder

überflüssig und außerdem auch verwirrend.