RP:Trier/Antragsfabrik/Präzisierung des §20 Abs. 2
- Titel = Präzisierung des §20 Abs. 2
- Änderungsantrag Nr.
- 11
- Beantragt von
- Manuel Biertz
- Betrifft
- Satzung KV Trier/Trier-Saarburg / §20 Satzungsänderungen
- Beantragte Änderungen
Der §20 Abs. 2 soll von ursprünglich:
"(2) Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie auf der Tagesordnung der Einladung bekannt gegeben worden sind."
in
"(2) Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn jede im Einzelnen auf der Tagesordnung der Einladung angekündigt worden ist."
- Begründung
Die aktuelle Formulierung erlaubt sowohl die Interpretation, jeder Satzungsänderungsantrag müsse in voller Länge auf der Einladung stehen, als auch die Interpretation, man müsse nur bekanntgeben, dass es irgendwelche Satzungsänderungsanträge gebe. Mit der Umformulierung soll Klarheit geschaffen werden: jede Satzungsänderung muss zuvor einzeln auf der Tagesordnung gestanden haben, sie wird allerdings nur angekündigt, muss also nicht in voller Länge (Titel, Nummer, Antragsteller, Antragstext, Begründung etc.) zu Papier gebracht werden – so sollen Kosten gespart werden.