RP:Trier/Antragsfabrik/Notwendige Anzahl Piraten für Misstrauensantrag nicht linear wachsen lassen

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Titel = Notwendige Anzahl Piraten für Misstrauensantrag nicht

linear wachsen lassen

Änderungsantrag Nr.
8
Beantragt von
Thomas Heinen
Betrifft
Satzung KV Trier/Trier-Saarburg / § 19 Amtsdauer
Beantragte Änderungen

Der Kreisparteitag möge beschließen, dass Unterpunkt 1 des Absatzes 2 von ursprünglich

1. Ein Misstrauensantrag gegen den Kreisvorstand muss von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Kreisverbandes an den LVOR gestellt werden. Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Antragsberechtigten ist die Mitgliederzahl, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Misstrauensantrag an den Landesverband als beitragspflichtig gemeldet hat. Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Die Einbringung als Dringlichkeitsantrag ist unzulässig.

in folgenden Wortlaut geändert wird:

1. Ein Misstrauensantrag gegen den Kreisvorstand muss von mindestens folgender Anzahl von Piraten an den LVOR gestellt werden: die doppelte Wurzelfunktion A=2*sqrt(M) der Mitgliederzahl M des Kreisverbandes. Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Antragsberechtigten ist die Mitgliederzahl, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Misstrauensantrag an den Landesverband als beitragspflichtig gemeldet hat. Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Die Einbringung als Dringlichkeitsantrag ist unzulässig.

Begründung

Angenommen es gibt 100 Mitglieder und ca. 30 Aktive. Das heißt, ungefähr die Anzahl der aktiven Mitglieder müsste nach der alten Regelung hier unterschreiben. Nach der neuen jedoch nur 20. Die Erfahrung zeigt, dass mit steigender Anzahl Mitglieder die Aktivitätsquote sinkt. Eine Wurzelverteilung spiegelt das besser wider als eine lineare Funktion, da sie sehr viel langsamer steigt. Mit 2*sqrt(M) wurden in Hessen bereits gute Erfahrungen gemacht.