RP:SchiedsgerichtProtokolle/Protokoll LSG RP 2011-02-27
Inhaltsverzeichnis
- 1 Tagesordnung
- 2 Ergebnisprotokoll
Tagesordnung
1) Aufgabenverteilung innerhalb des LSG
2) Feststellung geltender Satzungen für die Arbeit des Schiedsgerichts
3) Bestimmung des Vorsitzenden des Landesschiedsgerichts
4) Stellungnahme zur Rüge vom LPT (26.02.2011)
5) Sonstiges
6) Öffentlichkeit
Ergebnisprotokoll
1) Aufgabenverteilung innerhalb des LSG
Das Schiedsgericht will die Transparenz verbessern und beabsichtigt dazu die Aufgabe "Transparenzbeauftragter" einzurichten. Der Beauftragte wird sicherstellen, dass entsprechend der Schiedsgerichtsordnung die betroffenen Parteien informiert werden. Außerdem wird der Beauftragte zulässige Informationen über den Stand laufender Verfahren an den LVor berichten und auf den Wikiseiten festhalten. Nach Möglichkeit und Zulässigkeit wird der Beauftragte auch der Öffentlichkeit berichten.
Das Schiedsgericht wählt einstimmig Klaus Brand zum Transparenzbeauftragten.
Das Schiedsgericht benötigt für eine effektive Arbeit die Verfügbarmachung bestimmter IT-Grundlagen (Mailingliste, Schiedsgerichtsmailaccount, geschützter Raum für Besprechungen, geschützte Pads für Protokolle...). Der technische Beauftragte übernimmt die notwendigen Beantragungen bei der Bundes-IT und ist primärer Kontakt zu dieser.
Das Schiedsgericht wählt einstimmig Eric Scheunemann zum technischen Beauftragten.
Das Schiedsgericht vergibt weiterhin die Aufgabe des Protkollanten.
Das Schiedsgericht wählt einstimmig Fabian Kreitner zum Protokollanten.
2) Feststellung geltender Satzungen und Regelungen für die Arbeit des Schiedsgerichts
Laut Landessatzung RLP gilt für das Schiedsgericht die Landesschiedsgerichtsordnung. Vgl. Landessatzung:
§4.3 [Landesschiedsgericht (LSG)] (1) Das Landesschiedsgericht richtet sich nach der Landesschiedsgerichtsordnung.
Die Landesschiedsgerichtsordnung RLP ist nicht auffindbar.
Die Bundessatzung Abschnitt C Schiedsgerichtsordnung sieht vor, dass alleinig die Bundesschiedsgerichtsordnung gilt. Vgl. Bundessatzung:
§ 1 - Grundlagen (1) Die vom Bundesparteitag verabschiedete Schiedsgerichtsordnung dient der inneren Ordnung der Schiedsgerichte. Sie ist für Schiedsgerichte jeder Ordnung bindend. Eine Erweiterung oder Abänderung durch andere Gliederungen ist nicht zulässig.
Zur Lösung dieses formalen Widerspruchs empfiehlt das Schiedsgericht einstimmig die Landessatzung anzupassen.
Darüber hinaus stellt das Schiedsgericht fest, dass es an keine Regelungen gebunden ist, außer solchen, die es sich selbst auferlegt. Vgl. Bundessatzung:
(2) Die Schiedsgerichte sind unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden. Die Richter fällen ihre Entscheidung nach besten Wissen und Gewissen auf Grundlage der Satzungen und gesetzlicher Vorgaben. Dabei legen sie die Satzung und die Schiedsgerichtsordnung nach Wortlaut und Sinn aus. Wird von irgendeiner Seite versucht das Verfahren zu beeinflussen, so hat das Gericht dies unverzüglich öffentlich bekannt zumachen.
Das Schiedsgericht stellt fest, dass derzeit keine Geschäftsordnung besteht und beschließt einstimmig eine Geschäftsordnung zu erarbeiten.
3) Bestimmung des Vorsitzenden des Landesschiedsgerichts
Das Schiedsgericht wählt einstimmig Eric Scheunemann zum Vorsitzenden.
4) Stellungnahme zur Rüge vom LPT (26.02.2011)
Auf dem LPT vom 26.02.2011 wurde folgende Rüge bzw. Missbilligung beschlossen.
SOA-2 Rüge gegen das Landesschiedsgericht
Der Landesparteitag missbilligt, dass das Landesschiedsgericht (LSG) anhängige Verfahren in den vergangenen Monaten nicht behandelt bzw. verhandelt wurden und dass Ersatzrichter nach Ausscheiden von Mitgliedern des LSG nicht ordnungsgemäß eingesetzt wurden. Parteiinterne Schiedsgerichtsverfahren sollen zukünftig so schnell wie möglich abgearbeitet werden, damit rechtsstaatlichen Maßstäben Rechnung getragen wird. Die Mitglieder des bisherigen LSG - insbesondere der Schiedsgerichtsvorsitzende - werden aufgefordert, dem neu gewählten Landesschiedsgericht umgehend alle Unterlagen aller offenen Fälle zur Verfügung zu stellen, damit das neue LSG seine Arbeit ordnungsgemäß aufnehmen kann. Der Landesparteitag drückt dem neu gewählten Schiedsgericht sein Vertrauen aus und bittet darum, einen Bericht über die Arbeit des letzten Landesschiedsgerichtes anzufertigen und diesen dem nächsten Parteitag vorzustellen.
Das (neu gewählte) LSG nimmt dazu wie folgt Stellung.
Das Landesschiedsgericht in seiner auf dem Landesparteitag vom 26.02.2011 gewählten Besetzung hat derzeit keine Informationen darüber, ob und in welcher Weise anhängige Verfahren behandelt wurden. Eine Übergabe von Unterlagen an das neue LSG hat (bisher) nicht statt gefunden. Das LSG wird im Rahmen seiner Befugnisse alles mögliche unternehmen den Verbleib und den aktuellen Stand abgeschlossener und vor allem laufender Verfahren zu klären. Das LSG wird anhängige Verfahren möglichst zeitnah aufnehmen und einem Ende zuführen. In diesem Sinne bittet das LSG auch Kläger sowie Beklagte in laufenden Verfahren sich an das LSG zu wenden. Das LSG wird über den Fortschritt dieses Vorgangs berichten und dankt dem LPT für das ausgesprochene Vertrauen.
5) Sonstiges
Initiative des BSG
Das LSG nimmt die Bemühungen des BSG zur Abstimmung der Verfahrensweisen der Schiedsgerichte zur Kenntnis und unterstützt dies. Das LSG wird dies bei der Erstellung seiner GO berücksichtigen. Kontaktaufnahme und Koordination mit BSG erfolgt durch Klaus Brand.
Nächstes Treffen
06.03.2011 18:30Uhr
6) Öffentlichkeit
Das LSG beschließt einstimmig, dass dieses Protokoll sowie insbesondere die Stellungnahme zur Rüge der Öffentlichkeit unbeschränkt zugänglich gemacht wird.