RP:Landtagswahl 2011/Wahlprogramm/Entwurf1/Wirtschaft
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Diese Seite ist noch im Entwurfs-Stadium und wird gerade gemeinschaftlich erstellt. Beteilige Dich und beachte die Artikeldiskussionsseite. |
HINWEIS: Die Erarbeitung soll wie folgt laufen:
- Wir sammeln alle fertigen Vorschläge hier im Wiki (nicht im Etherpad!)
- Es gibt hier eine Übersichtsseite mit den Themenbereichen
- Auf den Themenseiten sammeln wir alle Vorschläge für Module zum jeweiligen Thema.
- Vorschläge sollen in einzeln abstimmbare Module unterteilt werden und als solche gekennzeichnet werden.
- Modulvorschläge kann jeder Pirat oder jede Gruppe von Piraten machen.
- Vorschläge anderer werden im Wiki nicht gelöscht, auch wenn sie kontrovers sind.
- Bei unterschiedlicher Meinung zum Thema wird ein eigener Modulgegenentwurf geschrieben werden und untendrunter eingefügt werden.
- Vor dem LPT, der das Wahlprogramm beschließen soll, diskutieren wir die einzelnen Themenbereiche und unterschiedlichen Vorschlägen lokal, per Liste etc.
- Möglicherweise fallen dann Module zusammen, werden geändert oder zurückgezogen.
- Der LPT stimmt über alle im Wiki eingereichten Module ab. So entsteht unser Wahlprogramm.
Inhaltsverzeichnis
Präambel
Meta | |
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Antragsteller: | KV Trier/Trier-Saarburg |
Thema: | Wirtschaft |
Id: | 11.1 |
Beschluss: | aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt |
Module | |
11.1.1 Präambel Wirtschaft Teil 1 | Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz steht für eine nachhaltige und soziale Wirtschaftspolitik. |
11.1.2 Präambel Wirtschaft Teil 2 | Wir setzen uns für fairen Wettbewerb, für die Förderung von Innovationen sowie gegen privatwirtschaftliche Monopole und übermäßige staatliche Regulierung der Unternehmen ein. |
Privatisierung öffentlicher Einrichtungen
Meta | |
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Antragsteller: | Acamir |
Thema: | Wirtschaft |
Id: | 11.2 |
Konkurrierend zu: | 11.3, 11.4 |
Beschluss: | aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt |
Module | |
11.2.1 Privatisierung öffentlicher Einrichtungen | Die Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen, die für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind (z.B. ÖPNV, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Krankenhäuser), ist zu stoppen. Der Verkauf solcher Einrichtungen an Investoren bei anschließendem Zurückmieten ( Sale and Lease Back Verträge) ist zu verbieten. Öffentliche Einrichtungen, die nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind (z.B. Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen), sollten nur privatisiert werden dürfen, wenn dadurch keine Monopolstellungen entstehen. |
Meta | |
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Antragsteller: | Unbekannt |
Thema: | Wirtschaft |
Id: | 11.3 |
Konkurrierend zu: | 11.2, 11.4 |
Beschluss: | aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt |
Module | |
11.3.1 Gegenentwurf: Privatisierungen öffentlicher Einrichtungen | Über die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen der kommunalen Grundversorgung sollen die Bürger vor Ort und damit die Kunden der Einrichtung direkt entscheiden dürfen.
Begründung: Privatisierungen sind nicht grundsätzlich gut oder schlecht, egal was Parteien mit neo-liberaler oder sozialistischer Ideologie weismachen wollen. Privatisierungen sind meist schlecht durchgeführt, da die betreffenden Unternehmen jeweils eine kleine Gruppe von Politikern überzeugen müssen, was viel Raum für Korruption lässt. Andererseits sind auch viele Einrichtungen in staatlichem Besitz schlecht geführt und bieten nur suboptimalen Service bzw. überhöhte Preise. Die Anbieter öffentlicher Dienstleistungen sollen direkt um ihre Kunden, also die Bürger des betreffenden Gebietes werben, nicht um die Gunst Einzelner in hohen Ämtern. Eine Vertragsklausel zur Rückführung in die öffentliche Hand bei ungenügenden Leistungen, wieder festgestellt durch den Bürger, ist wirksamer, als einem privaten oder staatlichen Dienstleister ein dauerhaftes Monopol zu geben. |
Meta | |
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Antragsteller: | Marcus |
Thema: | Wirtschaft |
Id: | 11.4 |
Konkurrierend zu: | 11.2, 11.3 |
Beschluss: | aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt |
Module | |
11.4.1 Privatisierung öffentlicher Einrichtungen/Gegenantrag | Sale and Lease Back Verträge (bei Immobilien+Sachanlagen) sind generell zu verbieten, weil 1. diese Finanzierungsform über die Gesamtlaufzeit grundsätzlich teurer ist, wie eine direkte Kreditaufnahme: Es muß der Unternehmergewinn über das Leasing mitbezahlt werden, dazu fallen Transaktionskosten für die Kommune an. 2. Sofern nicht ein Restkaufpreis gemäß dem steuerlichen Restwert (nach Abschreibungen) vereinbart wird, fallen Wertsteigerungen dem Privatinvestor zu. 3. Die Kommune verliert die Handlungshoheit über das Objekt und ist meistens langfristig gebunden. |
11.4.2 | Cross Border Leasing ist grundsätzlich zu verbieten, weil 1.Ethisch verwerflich: es wird auf Steuervergünstigungen des Investors in den USA spekuliert. 2. CBL-Verträge werden grundsätzlich nach US Recht New York City abgeschlossen, dadurch völlige Intransparenz(hochkomplizierte Verträge, die nur von spezialisierten Rechtsanwälten geprüft werden können.3. Dadurch fallen Transaktionskosten von bis zu 10% an, die von der Kommune zu tragen sind, ebenso wie das Risiko, dass die Steuervorteile von einem US-Finanzamt und Finanzgericht nicht anerkannt werden. Letzteres ist häufig der Fall. |
11.4.3 | Die Privatisierung, also Auslagerung und Verkauf von öffentlichen Einrichtungen, die für die Grundversorgung der Bürger notwendig sind (Wasserwerke, städtische Energieversorger Gas,Strom, städtische Schienennetze,Stromleitungen, Krankenhäuser, Schulen, Verwaltungsgebäude, sonstige Anlagen, sind zu stoppen, da 1.die Kommune die Planungshoheit und Verfügungsgewalt verliert,2.langfristig finanzielle Nachteile zu erwarten sind. |
11.4.4 | die Autragsvergabe für die Übernahme der Aufgaben der Müllabfuhr, des ÖPNV, für den Betrieb von Krankenhäusern und anderen Dienstleistungen ist gemäß EU-Richtlinie unter den Bedingungen (Auschreibung) zu gestatten, daß keine Monopole/Oligopole entstehen, bzw. diese durch zeitliche Befristungen (im Falle Müllabfuhr) begrenzt werden. |
Wirtschaftsförderung überprüfen
Meta | |
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Antragsteller: | Acamir |
Thema: | Wirtschaft |
Id: | 11.5 |
Konkurrierend zu: | 11.6 |
Beschluss: | aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt |
Module | |
11.5.1 Subventionen | Subventionen sollen nur gewährt werden, wenn sie eine positive Wirkung für die Allgemeinheit entfalten, die durch andere Maßnahmen nicht zu erreichen wäre. Die Wirkung einer Subvention ist durch eine regelmäßige Erfolgskontrolle zu überprüfen. Subventionen für Unternehmen sollen nur befristet als Anschubfinanzierung gewährt werden. Aus Gründen der Transparenz sind direkte Subventionen indirekten (wie z.B. Steuererleichterungen) vorzuziehen. |
Meta | |
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Antragsteller: | KV Trier/Trier-Saarburg |
Thema: | Wirtschaft |
Id: | 11.6 |
Konkurrierend zu: | 11.5 |
Beschluss: | aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt |
Module | |
11.6.1 Wirtschaftsförderung überprüfen | Ausgaben, im besonderen Maße Subventionen, werden auf den Prüfstand gestellt. Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige wirtschafts- und forschungspolitische Ziele anders nicht erreicht werden können. Darüber hinaus müssen alle Subventionen degressiv oder zeitlich befristet sein, so dass man nach einem festen Zeitraum den Sinn dieser Subvention wieder prüfen muss. |
Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden abschaffen
Meta | |
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Antragsteller: | Salorta |
Thema: | Wirtschaft |
Id: | 11.7 |
Konkurrierend zu: | 11.8 |
Beschluss: | aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt |
Module | |
11.7.1 Kammerzwang | Die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden in Deutschland wie in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder den Handwerkskammern ist ein Beispiel für unnötige Bürokratie. Viele Unternehmer und Selbständige haben kein Interesse an deren Leistungen und kennen diese oft nicht einmal. Trotzdem ist jeder Gewerbetreibende und jeder Gründer einer Firma ab dem ersten Tag zur Beitragszahlung an die IHK verpflichtet. Zwar kostet die Zwangsmitgliedschaft in der IHK nicht viel, dieser Beitrag ist jedoch nach Ansicht vieler Unternehmer der sinnloseste Beitrag für die Verwaltung. Diese Zwangsregelung trifft besonders kleine Gewerbetreibende oder Handwerker hart, die keine Leistungen in Anspruch nehmen. Selbst inaktive Firmen oder Betriebe, die sich in Auflösung befinden, sind zu dieser Abgabe verpflichtet. Für Selbständige kommt erschwerend hinzu, dass deren private Einkünfte an die IHK beziehungsweise die Handwerkskammer übermittelt werden, da sich nach deren Höhe die Abgabenhöhe an die Kammern bemisst. Dies stellt nach Auffassung der Piraten eine eklatante Verletzung der Privatsphäre von Selbständigen dar. Die vielfach praktizierte Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden in Deutschland schränkt Unternehmer und Betriebe in ihrer Freiheit ein und bieten nicht durchgängig für den Zwangsbeitrag äquivalente Leistungen.
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Meta | |
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Antragsteller: | KV Trier/Trier-Saarburg |
Thema: | Wirtschaft |
Id: | 11.8 |
Konkurrierend zu: | 11.7 |
Beschluss: | aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt |
Module | |
11.8.1 Kammerzwang | Wir planen, die Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsbeiträgen in Kammern und Verbänden abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen. Hierzu wollen wir eine Bundesratsinitiative anregen. |
Begrenzung der Leiharbeit
Meta | |
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Antragsteller: | KV Trier/Trier-Saarburg |
Thema: | Wirtschaft |
Id: | 11.9 |
Beschluss: | aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt |
Module | |
11.9.1 Begrenzung der Leiharbeit | Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden. Wir wollen, dass das Land Rheinland-Pfalz dazu eine entsprechende Initiative im Bundesrat startet. |
Missbrauch von Praktika verhindern
Meta | |
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Antragsteller: | KV Trier/Trier-Saarburg |
Thema: | Wirtschaft |
Id: | 11.10 |
Beschluss: | aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt |
Module | |
11.10.1 Missbrauch von Praktika verhindern | Arbeitgeber, die Praktikanten als billige Arbeitskräfte ausbeuten, verhalten sich nicht nur unfair gegenüber den Praktikanten sondern auch gegenüber ihren Mitbewerbern und den sozialen Sicherungssystemen.
Darum wollen wir die Regelungen für Praktika verschärfen. Probezeit, Werkstudententätigkeit und befristete Arbeitsverträge sind ausreichende Werkzeuge des Arbeitsmarkts, um Berufsanfängern den Start in das Berufsleben zu erleichtern. |
11.10.2 Praktika nur während Ausbildung | Ein Praktikumsvertrag soll nur im Rahmen von Schule, Studium oder Berufsausbildung geschlossen werden können. |
11.10.3 Praktika nur während Ausbildung | Praktikumsstellen müssen öffentlich ausgeschrieben werden, verpflichtend ist dabei die Angabe einer Mindestvergütung. |