3.2.1 Modul 1 |
Um die Informationsfreiheit im obigen Rahmen vollumfänglich zu gewährleisten, wollen die Rheinland-Pfälzischen PIRATEN folgende Maßnahmen ergreifen:
- die Digitalisierung aller staatlichen Unterlagen, die neu erstellt werden
- Forschungsprojekte zur Digitalisierung alter Unterlagen sowie die Erforschung von Langzeitarchivierungsstrategien
- den freien Zugang zu allen Gesetzen und Gesetzesentwürfen, bereits in der Entstehungsphase
- den freien Zugang zu allen Beschlüssen des Landtages und anderer politischer Gremien
- die komplette Offenlegung des Abstimmungsverhaltens im Rheinland-Pfälzischen Landtag und seinen Ausschüssen
- die komplette Offenlegung des Abstimmungsverhaltens der Landesregierung im Bundesrat
- die komplette Offenlegung der Nebeneinkünfte der Landtagsabgeordneten und Minister
- den freien Zugang zu allen finanziellen Ausgaben der Landesregierung, der Ministerien, des Landtags und seiner Fraktionen
- den freien Zugang zu allen Messdaten, die staatlichen Institutionen vorliegen (Wetterdaten, Flugverkehrsdaten, Gewässerdaten, Katasterdaten, Luftbilder, u.v.m)
- den freien Zugang zu allen statistischen Erhebungen, die durch die Verwaltung oder in deren Auftrag vorgenommen werden
- das Angebot von offenen Schnittstellen zur automatischen Abfrage der bereitgehaltenen Dokumente, Daten und Informationen in standardisierten, offenen Formaten
- die Einrichtung einer kostenlosen Beratungsstelle, die den Bürgern und Bürgerinnen offene Fragen und komplexe Sachverhalte erläutert
- die finanzielle Förderung von Open-Data- und Semantic-Web-Initiativen und Forschung in diesem Bereich
- die Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfälzischen Hochschulen zur Digitalisierung, Aufbereitung und Zurverfügungstellung aller Daten in offenen Formaten
- die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Behörde
- das Angebot aller Ausschreibungen in einem standardisierten, maschinenlesbaren Datenformat
- die Einführung einer Meldepflicht für alle Behörden bei Datenpannen und ein standardisiertes Verfahren zur Benachrichtigung der Betroffenen
- die Veröffentlichung aller Verträge der Landesregierung und der Ministerien mit Unternehmen
- die Einführung eines vollständigen Lobbyistenregisters auf Landesebene
- eine klare Kennzeichnung, welche Passagen in Gesetzesentwürfen von wem hinzugefügt wurden
- die umgehende Bekanntmachung von Art und Umfang aller Abhörmaßnahmen, Observationen oder Datenabfragen inklusive der Information von welcher Polizeibehörde oder welchem Geheimdienst diese auf welcher rechtlichen Grundlage durchgeführt werden, sowie die umfassende Information der Betroffenen sofort nach Ende der Maßnahme
- die ausschließliche Verwendung quelloffener Software durch die Verwaltung
- die Verpflichtung der Gemeindeverwaltungen zur Veröffentlichung der Protokolle von öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Internet
- die Verpflichtung der Gemeindeverwaltungen zur Veröffentlichung der Satzungen der Gemeinde im Internet
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