Meta |
Antragsteller: |
Guru |
Thema: |
Rundfunkgebühren |
Id: |
2.1 |
Module |
2.1.1 Datenschutzeinhaltung |
Bei der 2010 beschlossenen Neuregelung des Rundfunkstaatsvertrages wurde eine sogenannte Haushaltsabgabe beschlossen. Nach diesem neuen Gebührenmodell wären zukünftig alle volljährigen Personen in Deutschland zu erfassen, um sie einem Haushalt oder einer Wohnung zuzuordnen, was bisher nicht geschieht. Ähnliches gilt für Betriebsdaten. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass staatliche Daten wie z.B. Meldedaten oder Gewerberegisterdaten generell nicht an Dritte wie Rundfunkanstalten bzw. deren Beauftragte wie die GEZ weitergegeben werden. Es soll stattdessen ein datenschutzfreundliches Erhebungsmodell angestrebt werden, welches beispielsweise auf dem bisherigen Datenbestand der GEZ ansetzt. Dementsprechend ist auch das Meldegesetz zu ändern. |
2.1.2 Rundfunkgebührenbefreiung |
Weiterhin muss gewährleistet sein, dass Rundfunkbeiträge nicht gezahlt werden müssen, wenn, z.B. aus benutzerspezifischen (beispielsweise Seh- oder Höreinschränkung), geographischen oder finanziellen Gründen, ein ohne erforderliche technische Hilfsmittel möglicher, empfangskostenfreier Rundfunkzugang (wie DVB-T) nicht gegeben ist. Dies gilt auch für betriebliche Gebühren. Die Beweislast der Gebührenpflicht muss hierbei bei den Rundfunkanstalten liegen. |
2.1.3 "neuartige Empfangsgeräte" |
Da das Internetangebot der Rundfunkanstalten und die Vorhaltung der Sendebeiträge seit 2010 erheblich eingeschränkt wurde, kann nicht mehr verlangt werden, dass der Besitz "neuartiger Empfangsgeräte" wie PC oder Mobilfunkgeräte Beitragslasten bewirkt, speziell auch bei Gewerbebetrieben. |
|