RP:Landesfinanzausschuss/GO

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Landesfinanzausschuss Rheinland-Pfalz GO

GO des Landesfinanzausschusses beschlossen am 09.10.2010

Allgemeines

(1) Stimmberechtigt sind nur der Landesschatzmeister sowie die Schatzmeister der nächstuntergeordneten Gliederungen.

(2) Nimmt ein Schatzmeister gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.

(3) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.

(4) 14 Tage vor der Sitzung stellt der Landesschatzmeister die Finanzdaten bereit.

Versammlungsleiter

(1) Der Landesschatzmeister leitet die Versammlung wenn diese keinen anderen bestimmt.

Protokollführung

(1) Die Versammlung wählt zu Beginn einen Protokollanten.

(2) Das Protokoll wird grundsätzlich in Form eines Beschlussprotokolls geführt.

(3) Das Protokoll wird von dem Protokollanten und dem Versammlungsleiter unterschrieben. Es ist den Landespiraten durch Veröffentlichung im Piratenwiki zugänglich zu machen.

Wahlordnung

(1) Alle Abstimmungen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.

(2) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl statt.

Ausschluss der Öffentlichkeit

(1) Auf Beschluss der Versammlung muss die Sitzung, oder ein Teil der Sitzung, nichtöffentlich erfolgen. Die Versammlung kann die Sitzung zu jeder Zeit wieder für die Öffentlichkeit verfügbar machen.