RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Ständige Antragsfabrik/Subsidiarität

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Grundsatzprogrammänderungsantrag: Kommunale Handlungsfreiheit im Kultur- und Sozialbereich (angenommen)
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Antragsteller:

HeptaSean 22:00, 18. Feb. 2013 (CET)

Titel:

Kommunale Handlungsfreiheit im Kultur- und Sozialbereich

Antragstext:

Die Piratenpartei fordert, möglichst alle Förderungen von kulturellen und sozialen Einrichtungen auf kommunaler Ebene zu bündeln. Direkte Förderungen und Kürzungen von Landes- und Bundes-Seite nehmen den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, selbst darüber zu entscheiden, welche kulturelle und soziale Infrastruktur sie auch bei finanziellen Engpässen für unverzichtbar halten und welche Einrichtungen unter Umständen nicht erhalten werden können.

Kürzungen auf den weit von den tatsächlichen Einrichtungen entfernten Ebenen – vor allem solche nach einem "Rasenmäher-Prinzip" – ignorieren den Unterschied zwischen Einrichtungen, die zu großen Wohlfahrtsverbänden gehören, und solchen, die freie Träger mit geringen finanziellen Möglichkeiten haben. Letztere sind durch Kürzungen schnell in ihrer Existenz gefährdet und müssen, wenn sie für die Arbeit vor Ort entscheidend sind, von den Kommunen gerettet werden. Hier ist es konsequent, die Entscheidung über alle Förderungen komplett auf die Kommune zu verlagern, um ihr nicht nur die Rettung im Notfall, sondern auch positiven Entscheidungs-Spielraum zu geben.

Auch die Entscheidung, welche Träger und welche Art von Einrichtung eine bestimmte Aufgabe und die damit verbundenen Mittel zugewiesen bekommen, sollte kommunal getroffen werden. Die Arbeit der Einrichtungen unterscheidet sich zwischen den Kommunen gewaltig. In einigen Städten und Gemeinden herrschen eher staatliche Einrichtungen vor, in anderen leisten Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt, des Roten Kreuzes oder auch der Kirchen gute Arbeit, in wieder anderen existieren engagierte freie Träger. In einigen Städten und Gemeinden kann es sinnvoll sein, beispielsweise Beratungs-Leistungen an existierenden Einrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, u.ä.) anzubieten, während in anderen bereits spezialisierte Einrichtungen existieren, die durch eine solche Entscheidung ausgebootet werden. Auch hier ist also eine Entscheidung vor Ort die angemessenste. Begründung:

Selbsterklärend