RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Ständige Antragsfabrik/Kommunale Finanzen und kommunale Selbstverwaltung

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Grundsatzprogrammänderungsantrag: Kommunale Finanzen und kommunale Selbstverwaltung (angenommen)
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Antragsteller:

Thomas Heinen

Titel:

Kommunale Finanzen und kommunale Selbstverwaltung

Antragstext:

Konnexitätsprinzip

Das in der Verfassung von Rheinland-Pfalz festgelegte Konnexitätsprinzip ist unbedingt einzuhalten. Das bedeutet, dass die Ebene, die eine staatliche Maßnahme vorschreibt, auch die Kosten hierfür zu tragen hat. Wir fordern außerdem eine verfassungsrechtlich garantierte finanzielle Grundausstattung zur Absicherung der kommunalen Daseinsvorsorge.

Selbstverwaltung

Die Piratenpartei vertritt den Grundsatz, dass alle Aufgaben, die Ortsgemeinden in Eigenverantwortlichkeit übernehmen möchten und können, auch von diesen wahrgenommen werden sollen.

Gebietsreform

Die Piraten lehnen die Gebietsreform in der aktuellen Form ab. Dennoch sehen wir, dass in Rheinland-Pfalz zahlreiche Gemeinden zu klein sind, um künftig eigenständig eine angemessene Daseinsvorsorge für ihre Bürger zu gewährleisten.

Kooperationsräume, die zwischen 15 000 und bis zu 75 000 Einwohnern umfassen, haben sich bewährt. Es empfiehlt sich, dass ein zentraler Ort oder zumindest ein Grundzentrum in die Kooperation eingebunden wird. Es ist hilfreich, wenn der Kreis aktiv mitwirkt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kooperationsraum mit den Kreisgrenzen identisch sein muss.

Kooperation zwischen Kommunen schaffen und stärken

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass überörtliche Kooperationen zu Themen wie Seniorenbetreuung, Feuerwehr, Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs, Schul- und Kinderbetreuung, Kommunikations-Dienstleistungen, Kulturangebote etc. installiert und - falls vorhanden - ausgeweitet werden, um Synergien zu nutzen und den Zusammenhalt der verschiedenen Gemeinden untereinander zu stärken.

Es geht hierbei nur am Rande um die EInsparung von Verwaltungskosten. Dies kann schon allein durch Verwaltungskooperationen oder Ämter für mehrere Gemeinden geregelt werden. Entscheidend ist, dass die Kommunen regionale Anpassungsstrategien, die Schaffung von Angeboten und die Entscheidung für die besten Standorte untereinander ohne Konkurrenzgedanken besprechen und letztendlich abstimmen. Gleiches gilt für die Schaffung gemeinsamer Industrieflächen der Kommunen.

Kooperationsstrukturen

Kooperationsstrukturen sollen mit Unterstützung und Vermittlung durch Kreis und Land gefestigt oder neu etabliert werden. Diese sollen sich auf Anpassungsstrategien zur Gestaltung des demografischen Wandels konzentrieren. Im ländlichen Raum ist dabei jeweils ein Zusammenwirken mehrerer benachbarter Gemeinden sowie ein gemeinsames Vorgehen von Politik, Verwaltung und Bürgern notwendig. Außerdem sollen nach Möglichkeit auch Kreis und nahegelegene Zentren in die Planung eingebunden werden. Diese Verhandlungen sollen vom Land angeregt und unterstützt werden, keinesfalls jedoch diktiert.

Bürgermitbestimmung

Bei allen Entscheidungen zu den Synergieeffekten ist dem Bürger eine geeignete Möglichkeit der Mitbestimmung bzw. Bürgerbeteiligung anzubieten. Diese sollte möglichst ab der untersten Ebene eingerichtet werden. Begründung: