RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Kommunalprogramm

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Dieses Kommunalprogramm ist das Parteiprogramm (auch "Grundsatzprogramm") der Piratenpartei Trier/Trier-Saarburg. Hier kann man es als PDF herunterladen.
Es wurde zuletzt auf dem Kreisparteitag 2013.4 geändert.

Inhaltsverzeichnis

Präambel

Wir leben im Zeitalter der Information. Das Internet ist nahezu allgegenwärtig. Die Piratenpartei ist eine soziale und freiheitliche Bürgerrechtspartei, die den Menschen den Schlüssel in die Hand geben möchte, das global vorhandene Wissen zum Vorteil aller zu nutzen. Ziel unserer Politik ist es, dass jeder Einzelne selbstbestimmt und eigenverantwortlich sein Leben gestalten kann. Dazu gehört die Möglichkeit einer guten Ausbildung, die Stärkung des demokratischen Mitspracherechts und die Transparenz politischer Prozesse. Niemand ist vollkommen, daher wollen wir uns und unser Programm ständig weiterentwickeln und rufen zur Mitarbeit auf.

Freiheit

Durch immer neue Verbote, Regeln und Einschränkungen wird der Bürger schleichend entmündigt. Wir wollen dem Bürger seine Eigenständigkeit zurückgeben. Freiheit bedeutet, dass jeder Bürger selbst entscheiden kann, wie er lebt und mit wem er zusammenlebt. Freiheit bedeutet freien Zugang zu Wasser, Energie, Straßen und öffentlichen Plätzen, weswegen sie in öffentlicher Hand bleiben müssen. Freiheit bedeutet Selbstbestimmung, Freiheit verlangt aber auch, Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. Dazu gehört, sich zu informieren, sich politisch zu engagieren und an Wahlen teilzunehmen.

Transparenz

Wenn wir von Transparenz sprechen, meinen wir politische Transparenz. Informationen zu politischen Prozessen müssen öffentlich gemacht werden. Politische Entscheidungen müssen nachvollziehbar sein.

Wir stehen für den gläsernen Staat statt dem gläsernen Bürger. Das Behördengeheimnis muss deswegen aufgehoben und gegen eine Behördenöffentlichkeit getauscht werden. Gleichzeitig muss die Privatsphäre des Einzelnen gestärkt werden.

Mehr und direktere Demokratie

Wir wollen mehr direkte Demokratie, etwa durch niedrigere Hürden bei Bürgerbegehren. Wir wollen echte verbindliche Mitbestimmungsmöglichkeiten für den Bürger. Dabei soll jeder Bürger unabhängig von seiner Nationalität gleichberechtigt sein.

Bildung

Bessere Bildung führt zu besseren Entscheidungen. Da alle Macht von den Bürgern ausgeht, müssen sie gebildet und informiert werden. Wir stehen für Chancengleichheit und lebenslanges Lernen.

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen

Öffentliche Verkehrsmittel sind nur dann wirklich öffentlich, wenn jeder Bürger sie nutzen kann, unabhängig von seiner Einkommenssituation. Daher fordern wir den fahrscheinlosen öffentlichen Nahverkehr.

Öffentliche Gebäude und Bildungsangebote sind nur dann wirklich öffentlich, wenn jeder Bürger sie nutzen kann, auch wenn er eine Behinderung hat. Daher fordern wir flächendeckende Barrierefreiheit und Inklusion.

Wir setzen uns dafür ein, soziale Benachteiligungen abzustellen. Jeder Bürger ist in unseren Augen gleichberechtigt und muss die Möglichkeit bekommen, seine Umgebung mitzugestalten.

Die 6 Säulen unserer Politik sind:

  1. keine Überwachung / Unterdrückung / Bevormundung der Bürger
  2. (staatszensur-)freie Kommunikation zwischen den Bürgern
  3. gute, freie, demokratische Bildung mit dem Ziel “mündiger Bürger”
  4. offene, frei verfügbare Daten
  5. ein Sozialsystem, dass jeder Person Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht
  6. direkt-demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten (Volks- und Bürgerbegehren und -entscheide)

Transparenz ist die Basis für Mitbestimmung. Ohne Informationen über anstehende Entscheidungen können sich die Bürger kein eigenes Bild der Sachlage bilden. Wir streben daher die zeitnahe, vollständige und für alle Bürger leicht zugängliche Veröffentlichung von Informationen an, die zur Meinungsbildung benötigt werden. Der Datenschutz betroffener Dritter ist hierbei zwingend zu beachten. Zudem müssen die Wege der Entscheidungsfindung klar kommuniziert werden.


Öffentliche Einrichtungen

Reform der Verwaltung

Leitbild

Alle Behördenunterlagen müssen veröffentlicht werden. Der Aktenbestand soll systematisch digitalisiert und im Internet veröffentlicht werden, beginnend mit Vergabeunterlagen für öffentliche Aufträge. Ausnahmen hiervon können nur bei Gefahr für Leib und Leben oder aus Gründen des personenbezogenen Datenschutzes getroffen werden. Statt Dokumente vollständig zu sperren, sind kritische Bereiche zu schwärzen.

Alle Finanzdaten der Verwaltung inklusive der Kontoführung sollen den Bürgerinnen und Bürgern im Netz zur Information zur Verfügung stehen.

Auch alle Gesellschaften, an denen die Stadt bzw. der Kreis beteiligt sind, unterliegen einem besonderen Transparenzanspruch. Transparenz stärkt das Vertrauen der Bürger in Politik und Verwaltung. Sollte es Misswirtschaft in Verwaltung oder Betrieben geben, wird dies durch die verbesserte Transparenz schneller erkannt und behoben.

Transparenz der Kommunalparlamente

Folgende Mindeststandards muss eine bürgerfreundliche, transparente Volksvertretung erfüllen. Diese gelten für Stadt- und Gemeinderäte inklusive deren Ausschüsse sowie sinngemäß ebenso für den Kreistag und seine Ausschüsse.

Übertragung und Aufzeichnung

Rats-, Plenar- und Ausschusssitzunge müssen live und für jeden zugänglich per Videostream oder in Ausnahmefällen per Audiostream ins Internet übertragen. Die Sitzungen sollen aufgezeichnet und auf der Webseite der Stadt oder Gemeinde gemeinfrei verfügbar gemacht werden. So kann sich jeder Bürger unabhängig von Ort und Zeit informieren. Hierfür existiert eine große Zahl an kostenfreien Lösungen. Idealerweise sollte es den Bürgern so auch möglich sein, aus der Ferne Fragen einzubringen. Die Protokolle sind zusammen mit den Aufzeichnungen spätestens nach fünf Werktagen zu veröffentlichen. Bei nichtöffentlichen Sitzungen soll mindestens die Tagesordnung, der begründete Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit und die entsprechende, namentliche Abstimmung veröffentlicht werden.

Der Datenschutz von Besuchern der Sitzung kann und muss durch einfache Maßnahmen wie der Einschränkung des Aufnahmebereichs auf die offiziellen Teilnehmer oder Unterbrechung der Tonübertragung bei Fragen aus dem Plenum sichergestellt werden.

Nichtöffentliche Sitzungen minimieren

Es ist notwendig, auch nichtöffentliche Sitzungen abzuhalten. Insbesondere der Datenschutz einzelner Beteiligter kann dies im Einzelfall rechtfertigen, beispielsweise bei Baumaßnahmen privater Natur, oder der Diskussion von Angeboten auf Ausschreibungen. Die teilweise oder vollständige Nichtöffentlichkeit von Sitzungen ist jedoch ausnahmslos zu begründen und auf das notwendige Maß zu reduzieren. Ohne nachvollziehbare Begründung darf kein Tagesordnungspunkt nichtöffentlich abgehalten werden.

Ratsinformationssystem einführen und verbessern

Die Stadt Trier betreibt ein Ratsinformationssystem, in welchem Dokumente und Termine der städtischen Gremien öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Dies ist begrüßenswert, es besteht jedoch Verbesserungsbedarf: Hürden müssen genommen werden, indem Übersichtsseiten nicht bloß lange Listen enthalten, sondern benutzerfreundlicher gestaltet werden. Damit Bürger sich tagesaktuell und komfortabel über Veränderungen informieren können, müssen Angebote wie der RSS-Feed vom Kalender auf das Beschlussbuch etc. ausgeweitet werden.

Fernerhin sollen in diesem System nicht bloß Ratsbeschlüsse, -vorlagen etc., sondern auch bereits vorliegendes, öffentlich finanziertes Kartenmaterial wie die Stadtgrundkarte und das Städtische Höhenverzeichnis gemeinfrei bereitgestellt werden.

Nach diesem Vorbild sollen auch alle anderen Gemeinden in Trier-Saarburg, dem Eifelkreis und der Vulkaneifel Informationssysteme für die Bürger anbieten. Insbesondere sollen auch alle Verordnungen der Gemeinden auf diesem Weg zur Verfügung gestellt werden.

Offener Zugang zu Dokumenten und Daten – Open Access

Dokumente, die von den Verwaltungen erstellt oder in Auftrag gegeben werden, müssen für alle Bürger frei nutzbar sein. In den wenigen Fällen, in denen eine kommerzielle Nutzung beispielsweise aufgrund von Rechten Dritter eingeschränkt werden muss, werden diese unter den Bedingungen einer passenden Creative Commons Lizenz für die nichtkommerzielle Nutzung zugänglich gemacht.

Um den Bürgern ein Verständnis für die Arbeit der Gremien und der Verwaltung zu ermöglichen, sollen all ihre Dokumente im Internet veröffentlicht und aktuell gehalten werden. Dies soll auch rückwirkend geschehen: Ziel muss es sein, grundsätzlich alle Dokumente einer Kommune, des Kreistages und des Landratsamtes Schritt für Schritt elektronisch auffindbar und zugänglich zu machen. Dies gilt im Besonderen für

  1. Antragsvorlagen zu Sitzungen
  2. Satzungen und Geschäftsordnungen
  3. Haushaltspläne

Um getroffene Beschlüsse barrierearm zugänglich zu machen, sollen die Gremien online durchsuchbare Beschlussbücher führen, welche innerhalb von fünf Werktagen nach Beschlussfassung zu aktualisieren sind.

Antragsformulare

Die Öffnungszeiten oder auch die Anfahrtswege zu den Rathäusern und kommunalen Verwaltungen erlauben nicht jedem Bürger einen einfachen persönlichen Besuch. Daher sollen Formulare für Anträge online verfügbar sein, um sie auch postalisch oder sogar direkt online über eine verschlüsselte Verbindung aufgeben zu können.

Transparente Statistiken

Allen öffentlichen Diensten muss die Pflicht zur Anfertigung und Veröffentlichung von nachvollziehbaren Statistiken auferlegt wreden. So kann der Bürger für Dienste wie Feuerwehr oder Rettungsdienst deren Effektivität feststellen und nachvollziehen. Bei Defiziten in diesen Bereichen kann so schnell und entschlossen gegengesteuert werden oder öffentlicher Druck auf die Politik aufgebaut werden, um diese Dienste sicher und einsatzbereit zu erhalten.

Einsatz von freier Software und Offenen Standards

Die konsequente Nutzung von freier Software und "Offenen Standards" in der Verwaltung ist dringend erforderlich. So kann jeder Bürger Zugriff auf öffentliche Dokumente und Daten erhalten, ohne spezielle Programme kaufen zu müssen. Unter freier Software sind Programme zu verstehen, die weitergegeben, auf beliebige Art genutzt und verändert werden dürfen und deren Quellcode frei verfügbar ist. Die Umstellung soll schrittweise im Rahmen von Ersatzinvestitionen erfolgen. Die Nutzung solcher Programme reduziert zudem Anschaffungs- und Betriebskosten durch Herstellerunabhängigkeit. Wartungsverträge können mit Unternehmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert.

Korruptionsbekämpfung

Korruption verhindern und bekämpfen

Korruption untergräbt eine auf das Gemeinwohl ausgerichtete Politik und schafft Schattenstrukturen, welche Einzelnen oder Teilgruppen Vorteile verschaffen, aber zu häufig zum massiven Nachteil der Gesellschaft sind. Staatliches Handeln muss durch Bürgerwillen und Vernunft bestimmt sein.

Gegen Korruption hilft nur ein Maximum an Transparenz und empfindliche Strafen für die handelnden Akteure.

Folgender Maßnahmen sind daher umzusetzen:

  1. Veröffentlichung sämtlicher Haupt- und Nebeneinkunftsquellen und Posten von Stadtratsmitgliedern und Dezernenten ähnlich der Regelungen für den Deutschen Bundestag.
  2. Veröffentlichung des namentlichen Abstimmungsverhaltens bei offenen Abstimmungen in kommunalen Gremien.
  3. Schaffung einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit der Stadt und der stadteigenen Betriebe, insbesondere das Veröffentlichen von Grundlagen für wesentliche Entscheidungen.
  4. Einführung einer Selbstverpflichtung für Ratsmitglieder, die alle Entscheidungen transparent und nachvollziehbar machen und mindestens die folgenden Punkte enthalten soll:
    1. Ein eindeutiges Bekenntnis der Stadtratsmitglieder gegen Korruption.
    2. Falls Interessenkonflikte zwischen eigener beruflicher Tätigkeit und anstehenden politischen Entscheidungen vorhanden sind, müssen diese frühzeitig veröffentlicht werden.
  5. Verstöße müssen sanktioniert werden.
  6. Schaffung eines Gremiums (Ehrenrat), welches die Einhaltung der Regeln zur Korruptionsprävention und -bekämpfung kontrolliert.
  7. Führung eines Vergaberegisters, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit.

Offene Verträge und transparente Ausschreibungen

Verträge zwischen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen müssen im Sinne des transparenten Staates grundsätzlich öffentlich sein. Informationen über Vertragsverhandlungen müssen frühzeitig veröffentlicht werden.

Alle Ausschreibungen sollen ergebnisoffen, transparent und öffentlich durchgeführt werden. Nach Vergabe sollen alle Angebote sowie die Begründung für die Zuschläge veröffentlicht werden.

Öffentlich-private Partnerschaften transparent machen

Zur Sanierung des Haushalts ist das Konzept der Public Private Partnership (PPP) abzulehnen. Fast immer werden bei diesem Konzept kurzfristige Vorteile durch langfristige Nachteile erreicht. Dies kann nicht Ziel eines soliden Haushalts sein.

Selbiges gilt für "Sell-Off and Lease-Back"-Verträge, bei denen zum Beispiel städtische Infrastruktur für einmalige Einnahmen verkauft und anschließend teuer zurückgemietet wird, da die letztendlichen Kosten das Einsparziel erfahrungsgemäß zunichte machen.

Mitbestimmung in der Kommune

Bürgerplattform

Für eine bessere Kommunikation mit dem Bürger braucht es ein moderiertes Internet-Diskussionsforum ein. Eine Onlineberatungsstelle soll die Bürger unterstützen, für ihre Belange die richtigen Ansprechpartner zu finden.

Möglichkeiten von Bürgerentscheiden nutzen

Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung sieht Einwohneranträge und Bürgerentscheide in Städten und Gemeinden vor. Die Hürden hierfür sind jedoch zu hoch und müssen daher gesenkt werden.

Selbst bei umstrittenen Projekten wird die Möglichkeit von Bürgerentscheiden nur selten genutzt. In solchen Fällen sind nach Offenlegung und Aufbereitung aller vorhandenen Informationen die Bürger aktiv und verbindlich zu ihrer Einstellung befragen. In der Vorbereitung muss sowohl den Befürwortern als auch den Gegnern ausreichend Möglichkeit gegeben werden, ihre Vorschläge so konkret wie möglich zu gestalten und ausführlich zu begründen.

Frühe Bürgerbeteiligung

Die Bürger müssen ab Beginn der Planung an öffentlichen Projekten beteiligt werden. Damit wird der weitere Projektverlauf deutlich erleichtert, besser legitimiert und unnötige Kosten werden vermieden. Dies gilt insbesondere für langfristige und teure Projekte. Vor kommunalen Entscheidungen müssen ab einem bestimmten Investitionsvolumen Bürgerbeteiligungen verpflichtend durchgeführt werden.

Bürgerhaushalte einführen und verbessern

Die Einrichtung und Weiterentwicklung von Bürgerhaushalten muss vorangetrieben werden. Dem Bürger soll ein Budget zur Verfügung gestellt werden, über das er direkt und möglichst barrierearm entscheiden kann. Eingereichte Vorschläge müssen öffentlich diskutiert und per Bürgerentscheid abgestimmt werden.

Jugendgemeinderäte

In allen Gemeinden müssen Jugendgemeinderäte mit eigenem Budget eingerichtet werden, falls noch nicht vorhanden. Vertreter des Jugendgemeinderates sollen im Gemeinde- bzw. Stadtrat ein Rede- und Antragsrecht erhalten. Dadurch soll Jugendlichen die Möglichkeit zur Mitbestimmung gegeben und sie im Sinne demokratischer Werte gebildet werden.

Zukunft kommunaler Verwaltung

Gebietsreform

In ihrer aktuellen Form ist die Gebietsreform abzulehnen. Dass in Rheinland-Pfalz zahlreiche Gemeinden zu klein sind, um künftig eigenständig eine angemessene Daseinsvorsorge für ihre Bürger zu gewährleisten, ist durch Kooperationen der Gebietsverbände zu lösen.

Dabei ist jeweils ein Zusammenwirken mehrerer benachbarter Gemeinden sowie ein gemeinsames Vorgehen von Politik, Verwaltung und Bürgern notwendig. Außerdem sollen nach Möglichkeit auch Land, Kreis und nahegelegene Zentren in die Planung eingebunden werden.

Bei allen Entscheidungen zu den Synergieeffekten ist dem Bürger eine geeignete Möglichkeit der Mitbestimmung bzw. Bürgerbeteiligung anzubieten. Diese sollte möglichst ab der untersten Ebene eingerichtet werden.

Kooperation zwischen Kommunen schaffen und stärken

Überörtliche Kooperationen zu Themen wie Seniorenbetreuung, Feuerwehr, Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs, Schul- und Kinderbetreuung, Kommunikations-Dienstleistungen, Kulturangebote etc. sollen installiert und - falls vorhanden - ausgeweitet werden.

Kooperationsräume, die zwischen 15.000 und bis zu 75.000 Einwohnern umfassen, haben sich bewährt. Dabei sollen Kreisgrenzen keine Rolle spielen. So sollen Synergien genutzt und der Zusammenhalt der verschiedenen Gemeinden untereinander gestärkt werden.

Es geht hierbei nur am Rande um die Einsparung von Verwaltungskosten. Dies kann schon allein durch Verwaltungskooperationen oder Ämter für mehrere Gemeinden geregelt werden. Entscheidend ist, dass die Kommunen regionale Anpassungsstrategien, die Schaffung von Angeboten und die Entscheidung für die besten Standorte untereinander ohne Konkurrenzgedanken besprechen und letztendlich abstimmen. Gleiches gilt für die Schaffung gemeinsamer Industrieflächen der Kommunen.

Datenschutz in der Verwaltung

Leitbild

Wir stehen für den Schutz der personenbezogenen Daten der Bürger. Jede Erhebung von Daten ist auf den Prüfstand zu stellen und auf ein Minimum zu reduzieren, ebenso wie ihre Aufbewahrungszeiten.

Die Verwaltung muss in einem Datenkatalog vollständig offenlegen, welche Daten ihrer Bürger sie speichert und wie sie diese schützt.

Datensparsamkeit beugt Datenmissbrauch vor.

Bewusstsein für Datenschutz stärken

Die Mitarbeiter in der Verwaltung sollen regelmäßig zum Datenschutz geschult werden. Außerdem soll die Verwaltung aufklärende Aktionen wie Datenschutztage an Schulen unterstützen, die dazu beitragen, das Bewusstsein der Bürger zum Thema Datenschutz zu stärken.

Einrichtung eines kommunalen Datenschutzbüros

Ein kommunales Datenschutzbüro ist einzurichten, welches bei kommunalen Projekten frühzeitig eingebunden wird. Kommunale Datenschutzbeauftragte müssen hinreichend mit Personal ausgestattet werden, um ihre Beratungs- und Kontrollfunktionen vollumfänglich wahrnehmen zu können.

Sichere Kommunikation mit den Bürgern

Eine sichere Kommunikation (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) zwischen Bürgern und Behörden auch über das Internet schützt davor, dass Daten missbraucht werden. Daher müssen alle Kommunikationskanäle zu Behörden stets höchste Sicherheitsstandards verwenden. Internetkommunikation soll verschlüsselt stattfinden. E-Mail-Kontakte sollen stets auch mit Verschlüsselung angeboten werden.

Meldedaten nur nach Zustimmung herausgeben

Eine Weitergabe von Informationen über Bürger ist ohne deren explizite Zustimmung und ohne äußerst dringenden Grund abzulehnen. Die Verwendung der Meldedaten muss auf das Mindestmaß zurückgefahren und mit einer engen Zweckbindung für kommunale Aufgaben versehen werden. Auf Anfrage muss jeder Bürger vollständige Auskunft über alle getätigten Abfragen zu seiner Person erhalten können. Seine Erlaubnis muss jeder Bürger jederzeit widerrufen können.

Wirtschaft und Finanzen

Kommunale Finanzen und kommunale Selbstverwaltung

Transparente Finanzen

Der Staat, die Politik und die ausführenden Organe sind Verwalter der Steuermittel der Bürgerinnen und Bürger. Als solche müssen diese die Verwendung der ihnen anvertrauten Mittel offenlegen. Wir werden dafür sorgen, dass sowohl Haushaltsentwürfe, der beschlossene Haushalt als auch Nachtragshaushalte unverzüglich sowohl auf der Webseite der Kommune als auch in einem maschinenlesbaren Format unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden.

Konnexitätsprinzip

Das in der Verfassung von Rheinland-Pfalz festgelegte Konnexitätsprinzip ist unbedingt einzuhalten. Das bedeutet, dass die Ebene, die eine staatliche Maßnahme vorschreibt, auch die Kosten hierfür zu tragen hat. Wir fordern außerdem eine verfassungsrechtlich garantierte finanzielle Grundausstattung zur Absicherung der kommunalen Daseinsvorsorge.

Selbstverwaltung

Alle Aufgaben, die Ortsgemeinden in Eigenverantwortlichkeit übernehmen möchten und können, sollen auch von diesen wahrgenommen werden.

Schuldenabbau

Die Schulden der Kommunen sowie die Landkreise sollen abgebaut werden. Dies darf nicht zu einem Verlust von Servicequalität führen, z. B. durch massiven Personalabbau oder Abschaffung von Angeboten wie Bibliotheken oder im sozialen Bereich. Hohe Ausgaben sollen dort getätigt werden, wo sie notwendig sind, etwa zur Instandhaltung von Schulgebäuden, Verwaltungsräumen oder Infrastruktur. Teure Prestigeobjekte, die nur dazu dienen sich ein Denkmal zu setzen, sind zurückzustellen, denn sie dienen nicht dem Wohl der Bürger.

Die Bürger müssen rechtzeitig informiert und per Bürgerentscheid befragt werden, falls aufgrund von Sparmaßnahmen ein Verzicht auf bewährte Standards erforderlich wird. Beispiele hierfür sind etwa die Verkürzung von Öffnungszeiten, der Umbau oder die Verkleinerung von Schwimmbädern sowie die Erhöhung von Verwaltungsgebühren, durch deren zweckgebundene Mehreinnahmen die Schulden gesenkt werden sollen.

Kommunale Handlungsfreiheit im Kultur- und Sozialbereich

Wir wollen möglichst alle Förderungen von kulturellen und sozialen Einrichtungen auf kommunaler Ebene bündeln. Direkte Förderungen und Kürzungen von Landes- und Bundes-Seite nehmen den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, selbst darüber zu entscheiden, welche kulturelle und soziale Infrastruktur sie auch bei finanziellen Engpässen für unverzichtbar halten und welche Einrichtungen unter Umständen nicht erhalten werden können.

Kürzungen auf den weit von den tatsächlichen Einrichtungen entfernten Ebenen – vor allem solche nach einem "Rasenmäher-Prinzip" – ignorieren den Unterschied zwischen Einrichtungen, die zu großen Wohlfahrtsverbänden gehören, und solchen, die freie Träger mit geringen finanziellen Möglichkeiten haben. Letztere sind durch Kürzungen schnell in ihrer Existenz gefährdet und müssen, wenn sie für die Arbeit vor Ort entscheidend sind, von den Kommunen gerettet werden. Hier ist es konsequent, die Entscheidung über alle Förderungen komplett auf die Kommune zu verlagern, um ihr nicht nur die Rettung im Notfall, sondern auch positiven Entscheidungs-Spielraum zu geben.

Auch die Entscheidung, welche Träger und welche Art von Einrichtung eine bestimmte Aufgabe und die damit verbundenen Mittel zugewiesen bekommen, sollte kommunal getroffen werden. Die Arbeit der Einrichtungen unterscheidet sich zwischen den Kommunen gewaltig. In einigen Städten und Gemeinden herrschen eher staatliche Einrichtungen vor, in anderen leisten Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt, des Roten Kreuzes oder auch der Kirchen gute Arbeit, in wieder anderen existieren engagierte freie Träger. In einigen Städten und Gemeinden kann es sinnvoll sein, beispielsweise Beratungs-Leistungen an existierenden Einrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, u.ä.) anzubieten, während in anderen bereits spezialisierte Einrichtungen existieren, die durch eine solche Entscheidung ausgebootet werden. Auch hier ist eine Entscheidung vor Ort die angemessenste.

Regionale Wirtschaft

Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe

Wir treten insbesondere in der Lebensmittelversorgung nachdrücklich für regionale Wirtschaftskreisläufe ein. Daher fordern wir klare und nachvollziehbare Herkunftskennzeichnungen sowie eine Entbürokratisierung der Selbstvermarktung in der Landwirtschaft. Lange Transportwege und eine unklare Herkunft von Produkten führen zu Nachteilen für den Verbraucher. Außerdem werden Verkehrswege unnötig belastet.

Landfrass

Jegliche Pläne, Ackerflächen in Neubau- oder Gewerbegebiete umzuwandeln, müssen frühzeitig öffentlich gemacht werden. Vor der Genehmigung muss eine wissenschaftliche Untersuchung stattfinden, welche alle Vor- und Nachteile der Umwandlung der Ackerfläche transparent und öffentlich darstellt. Ferner muss untersucht werden, ob die für die Umwandlung vorgesehene Ausgleichsflächen geeignet, ausreichend und sinnvoll sind, um die Umwandlung zu rechtfertigen und auszugleichen.

Stärkung der Nahversorgung und sonstiger Dienstleistungsangebote

Wir setzen uns dafür ein, dass unter Beteiligung der Bürger vor Ort mit Anbietern von Nahversorgung wie Lebensmittelhändlern oder Ärzten und Dienstleistern wie Post oder Geldinstituten verhandelt wird, um zumindest ein Mindestmaß an Versorgung zu erhalten. Dazu können auch neue Modelle wie mobile Einkaufsmärkte oder Geschäftsfusionen dienen.


Gesellschaft und Soziales

Zusammenleben

Integration und Inklusion (Präambel)

Die Integration und Inklusion von Mitbürgern ist unser erklärtes Ziel. Nur wenn es gelingt Barrieren durch Aufmerksamkeit, Lernprozesse und Toleranz zu überbrücken, kann auf allen Ebenen und in allen Bereichen gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe erreicht werden. Die vollständige Barrierefreiheit ist das Endziel.

Menschenwürdiges Asyl

Wir setzen uns für die Sicherung des Menschenrechts auf Asyl ein. Das heißt nicht nur, dass jeder politisch Verfolgte in Deutschland ein Aufenthaltsrecht hat, sondern während des Asylverfahrens auch menschenwürdig behandelt wird.

Konkret heißt das für uns auf kommunaler Ebene vor allem, dass Flüchtlingen eine angemessene Unterkunft zur Verfügung gestellt wird. Keinesfalls dürfen baufällige Gebäude für Asylbewerberheime genutzt werden, auf notwendige Standards der sanitären Anlagen und der Inneneinrichtung ist zu achten. Auch muss sichergestellt werden, dass Familien in der selben Einrichtung und möglichst in der selben Wohneinheit untergebracht werden, auch um die traumatisierten Kinder nicht zusätzlich zu belasten. Eine Überfüllung der Wohnheime werden wir verhindern, indem wir rechtzeitig für die Bereitstellung von weiteren Räumlichkeiten sorgen. Um dies zu erleichtern, möchten wir insbesondere die Zusammenarbeit der Stadt Trier mit dem Landkreis Trier-Saarburg weiter fördern.

Wir fordern, dass während des gesamten Asylverfahrens dafür gesorgt wird, dass die Flüchtlinge Zugang zu medizinischer, seelischer und rechtlicher Betreuung haben.

Auch treten wir einer Ausgrenzung und Diskriminierung von Flüchtlingen entschieden entgegen. Bereits in der Schule muss umfassend über das Schicksal von Asylbewerbern aufgeklärt werden.

Interkulturelle Schulungen

Beamte sollen interkulturell geschult werden. Sie sind in vielen Punkten für Menschen mit ausländischen Wurzeln erste Ansprechpartner und Vermittler und sollen deswegen, neben ihrem Fachwissen, weitergehende Kenntnisse über andere Kulturen haben.

Barrierefreiheit

Wir wollen allen Menschen hürdenlose Teilhabe ermöglichen und fordern daher einen Umsetzungplan mit konkreten Etappen und Zielen, welcher unter Anderem folgende Punkte enthält: Bei Neubauten muss auf Barrierefreiheit geachtet werden. Öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel müssen rollstuhlgerecht zugänglich gemacht werden. Bis zur Umsetzung muss kurzfristig eine provisorische Lösung (mobile Rampen u. Ä.) gefunden werden. Wir wollen umfangreiche Beschilderungen in öffentlichen Gebäuden, die auch für Blinde lesbar sind. Auf Formularen in Ämtern müssen Erklärungen in so genannter »leichter Sprache« beiliegen, und die Formulare müssen in möglichst vielen Sprachen zur Verfügung stehen. Damit sich Blinde, Menschen mit Gehhilfen oder Rollstuhl hürdenlos durch die gepflasterten Fußgängerzonen bewegen können, sollen diese ggf. durch einen schmalen, ebenen und asphaltierten Streifen ergänzt werden. In diesen Streifen sollen spezielle Markierungen integriert werden, die Blinden zeigen, wo genau sie sich befinden. Wir wollen Inklusion an Bildungseinrichtungen ermöglichen und fördern, so dass Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammenleben. Online-Angebote und andere Informations- und Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten müssen möglichst barrierefrei sein. Auf kontrastreiche Raumgestaltung mit Rücksichtnahme auf Menschen mit Sehschwächen muss geachtet werden.

Essbare Stadt

Wir setzen uns für einen verstärkten Anbau von Nutzpflanzen auf öffentlichen Grünflächen zur Verwendung durch die Allgemeinheit ein. Das Konzept der "essbaren Stadt" wurde bereits sehr erfolgreich in Andernach umgesetzt. Je nach Eignung der Fläche ist hierbei der Anbau von Hecken (z.B.: Brombeer-, Himbeer-, Stachelbeere), Bäumen (Esskastanie, Nuss- und Obstbäume) oder Gemüse und Kräutern anzustreben. Dadurch entsteht ein stärkeres Bewusstsein für die Natur, eine erhöhte Lebensqualität und eine verstärkte Identifikation mit der Stadt.

Kostenfreier Kirchenaustritt

Kommunen sollen für einen Kirchenaustritt keine Gebühren verlangen dürfen. Sie erschweren den Austritt oder Wechsel der Religionsgemeinschaft und schränken damit die Bekenntnisfreiheit ein. Zudem stehen sie oft in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand. Der Verwaltung entstehende Kosten sind im Zweifel von der betreffenden Kirche zu entrichten, solange Kirchenangelegenheiten öffentlich verwaltet werden.

Des weiteren soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass Kirchen nachträglich den Kirchenaustritt anzweifeln. Momentan muss der Bürger durch Vorlage der amtlichen Austrittserklärung beweisen, dass er tatsächlich ausgetreten ist. Verliert er seine Urkunde innerhalb von 40 Jahren nach dem Austrittsdatum, wird er von einer Kirchensteuernachforderung bedroht.

Meldepflicht für tot aufgefundene Haustiere

Von öffentlichen Stellen, wie Straßenmeistereien und Straßenreinigungen, tot aufgelesene Haustiere müssen registriert und auf eine Kennzeichnung – Tätowierung, Mikrochip – überprüft werden und schließlich an die zentralen Haustierregister gemeldet werden.

Ehrenamt

Ehrenamt fördern ohne Vernachlässigung der kommunalen Pflichten

Wir fordern die Einrichtung eines Budgets, um ehrenamtliche Arbeit zu unterstützen und ehrenamtliches Engagement z.B. durch öffentlich finanzierte Feste zu honorieren.

Ehrenamtliche Aktivitäten fördern das Wir-Gefühl und den Zusammenhalt der Bürger. Die Kommune darf so jedoch keinesfalls die ihr obliegenden Pflichten auf die Bürger abwälzen, um so die Kasse der Kommune durch kostenlose Mitarbeiter entlasten.

Vernetzung ehrenamtlicher Aktionen

Zur Koordination ehrenamtlicher Arbeit schlagen wir vor, unter der Rubrik "Ehrenamt" der Online-Plattform der jeweiligen Stadt oder Gemeinde über ehrenamtliche Aktionstage (z.B. Renovierung von Spielplätzen etc.) zu informieren. Dabei soll der gewählte Vertreter des jeweiligen Stadtteils (Ortsvorsteher) oder der Gemeinde mit eingebunden werden und die Aktion über das Internetportal koordinieren. Die Plattform soll auch genutzt werden, um darüber Aktionen der Bürger zu koordinieren. So sollen Bürger in die Lage versetzt werden für Projekte und Ideen Gleichgesinnte und Sach-, bzw., Geldspender zu finden. So könnten bspw. Sanierungen alter Spielplätze, Straßenfeste, Urban Gardening, offene Bücherschränke und viele weitere Ideen geplant und gemeinsam realisiert werden. Das Projekt soll dazu beitragen, die Gemeinschaft zu stärken und gute Ideen zu fördern. Bei Erfolg soll längerfristig über ein Budget für solche Projekte nachgedacht werden, bspw. Um Baumaterialien anzuschaffen.

Kinder und Jugend

Erhalt und Schaffung neuer Freizeitangebote und Rückzugsorte für Kinder und Jugendliche

Wir befürworten den Erhalt und die Schaffung neuer Freizeitangebote und Rückzugsorte für Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Daher ist es wichtig, ihnen Raum zur Entfaltung und für eine gemeinschaftliche Freizeitgestaltung zu geben.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass es mehr freie Sportplätze gibt. Öffentlich geförderte Sportplätze müssen immer auch für die Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar sein. Vorhandene freie Sportplätze müssen erhalten werden.

Bestehende Jugendzentren und -angebote sollen eng in die Planung und Konzeption neuer Angebote für Kinder und Jugendliche mit einbezogen werden. Finanzielle Kürzungen in diesem Bereich lehnen wir ab.


Bildung und Kultur

Kultur

Städtische Museen kostenlos

Museen sollen künftig zu freiwilligen Spenden aufrufen statt Eintritt zu verlangen. Die Eintrittsgelder decken nur einen sehr geringen Teil der Kosten ab. Ein kostenfreier Eintritt wird die Besucherzahlen erhöhen und großen Familen und finanziell benachteiligten Menschen den Eintritt ermöglichen.

Tierschutz im Zirkus

Wir wollen den Tierschutz im Zirkusbetrieb verbessern. Die Kommune darf einem Zirkus, der Wildtiere hält oder Tiere nicht artgerecht behandelt, keine öffentlichen Flächen mehr überlassen und muss dessen Gastspiele untersagen.

Bildung

Leitbild

Bildung zu fördern ist ein bedeutendes Ziel unserer Politik, denn Bildung ist das wichtigste Gut in unserer Gesellschaft. Jeder Mensch, der sein Wissen erweitern möchte, soll dabei unterstützt werden.

Wir setzen uns für den Ausbau der frühkindlichen Bildung ein. Kindertagesstätten müssen ausgebaut werden. Die Ausstattung aller Schulen muss gewährleistet sein. Ebenso wichtig wie die Bildung der Kinder und Jugendlichen ist die Erwachsenenbildung. Auch hierfür müssen ausreichend Angebote vorhanden sein.

Schulportal

Wir möchten, dass die Verwaltung gemeinsam mit den Schulen ein zentrales Schulportal einrichtet mit Informationen über das Schulleitbild, Hospitationsmöglichkeiten für engagierte Eltern im Unterricht und die Ausstattung und Betreuung aller Schulen im Vergleich, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich eine eigene Meinung über die Arbeit in den Schulen zu bilden.

Ganztägige Kinderbetreuung

Wir setzen uns für ein ganztägiges Kinderbetreuungsangebot ein, damit auch nachts arbeitende Eltern ihrer erwerblichen Tätigkeit ungehindert nachgehen können.

Programme und Aufklärung gegen Gewalt und menschenverachtende Ideologien

Wir lehnen menschenverachtende Ideologien und Gewalt klar ab und unterstützen Programme und Aufklärungsmaßnahmen gegen deren Ausbreitung.


Inneres und öffentliche Sicherheit

Kommunikation der Notfallpläne

Wir fordern die Veröffentlichung der existierenden Notfallpläne für mögliche Katastrophenszenarien wie beispielsweise Hochwasser oder ein Unglück im Kernkraftwerk Cattenom. Dies ermöglicht die Prüfung der Pläne durch die Bevölkerung, die mit der Lage vor Ort am besten vertraut ist und somit mögliche Fehlplanungen rechtzeitig erkennen kann. Außerdem stellen im Katastrophenfall Stromausfälle und der Wegfall von Verkehrswegen ein möglicherweise unüberwindbares Hindernis für die Kommunikation von Notfallplänen dar.

Freie Nutzung des öffentlichen Raumes

Wir setzen uns für Versammlungsfreiheit und eine vielfältige und freie Nutzung des öffentlichen Raums ein. Daher lehnen wir Regelungen ab, die diese unnötig einschränken; wir stellen uns unter Anderem gegen Verbote, die den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen untersagen.

Kameraüberwachung minimieren

Wir fordern eine kritische Überprüfung aller öffentlichen und privaten Überwachungskameras. Betreiber müssen Standorte und Blickwinkel der Überwachungskameras öffentlich dokumentieren und darlegen, welchen Nutzen die jeweilige Kamera hat. Jede festinstallierte Kamera, die Bereiche des öffentlichen Raumes filmt, soll durch den Datenschutzbeauftragten genehmigungspflichtig werden.

Unerlaubt im öffentlichen Raum angebrachte Kameras müssen umgehend entfernt werden. Geschäfte und Gaststätten, die ihren Innenbereich überwachen, müssen dies eindeutig kennzeichnen.

Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung

Wir setzen uns für die Einrichtung kommunaler Beschwerdestellen für sexuelle Belästigung ein. Die Beschwerdestellen dienen als Anlaufpunkt für Betroffene und koordinieren Maßnahmen, um die Situation in den Landkreisen und der Stadt zu verbessern.

Schwerpunkt soll die Aufklärung sexueller Belästigung in Schulen, anderen öffentlichen Einrichtungen sowie am Arbeitsplatz sein. Dazu arbeiten die Beschwerdestellen mit den kommunalen Verwaltungen und den im Kreis ansässigen Unternehmen sowie der Polizei zusammen.

Bauen, Verkehr und Infrastruktur

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Ziel

Ziel einer modernen Verkehrspolitik muss es sein, eine realistische und auch bequeme Alternative zum privaten PKW zu schaffen sowie gleichzeitig damit die Lebensqualität zu erhöhen. Die vorrangige Mobilität soll nicht mehr den motorisierten Individualverkehr (miV) in den Mittelpunkt stellen, sondern der Umweltverbund (Bahn, Bus, Fahrrad, Fuß, carsharing, flexible Systeme wie Anruftaxi, Anrufbus etc.) und seine bestmögliche Vernetzung und Vertaktung. So soll jedem Bürger die Möglichkeit gegeben werden, jederzeit das für sein aktuelles individuelles Mobilitätsbedürfnis optimale Verkehrsmittel nutzen zu können.

Fahrscheinlosen ÖPNV voranbringen

Mobilität ist Grundlage für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Bereits jetzt wird der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sehr stark (ca. 50%) bezuschusst. Auch in der Region Trier ist ein umlagefinanzierter, fahrscheinloser ÖPNV finanzierbar. Erfahrungen in anderen Städten haben gezeigt, dass die Akzeptanz des ÖPNV dadurch enorm gesteigert wird und sich sehr viele Menschen dafür entscheiden, ihn zu nutzen.

Vernetztes Mobilitätskonzept

Damit ein vernetztes Mobilitätskonzept über verschiedene Transportmittel hinweg funktionieren kann und auch angenommen wird, müssen die Taktfahrpläne des öffentlichen Personennahverkehrs gut aufeinander abgestimmt werden.

Umsteigeplätzen wie Bahnhöfen kommt in einem vernetzten Konzept eine zentrale Rolle zu; daher müssen diese so ausgebaut werden, dass ausreichend Parkplätze für private und Carsharing Autos sowie für Fahrräder mit und ohne elektrischen Hilfsantrieb zur Verfügung stehen, um einen optimalen, einfachen und stets gut verfügbaren Wechsel zwischen den Transportmitteln zu gewährleisten.

Die Parkplätze an solchen Umsteigeplätzen sollen zudem mit Solar- und/oder Fernenergie-Ladestationen für Elektroautos, -roller und -fahrräder ausgestattet werden.

Carsharing

Wir befürworten das Konzept des Carsharings. Beim Carsharing stehen die Fahrzeuge über das Stadtgebiet verteilt und können nach der Nutzung beliebig abgestellt werden. Hier ist neben Kurzzeitvermietangeboten auch eine Nutzung über Stadtgrenzen hinweg anzustreben, damit der private PKW möglichst vollständig durch Leihangebote ersetzt werden kann.

Mobilität im ländlichen Raum

Die Unterschiede in der individuellen Mobilität zwischen Stadt und ländlichem Raum werden sich durch die Vernetzung der Verkehrsmittel in den Städten weiter vergrößern. Auf dem Land ist der Individualverkehr unabdingbar, solange der ÖPNV im ländlichen Raum nicht ausreichend ausgebaut ist. Allerdings geht durch den demografischen Wandel und die weiter steigende Landflucht die Bevölkerungsentwicklung auf dem Land dahin, dass in Zukunft immer weniger und eher ältere Menschen dort leben werden. Um die Versorgung des Grundbedürfnisses Mobilität insbesondere älterer Menschen ohne eigenen PKW auf dem Land zu gewährleisten, müssen Systeme wie Ruftaxi oder Sammelbus eingerichtet oder ausgebaut und durch den Staat subventioniert werden, da sie sich fast unmöglich selbst finanzieren können.

Sicherheit statt Überwachung im ÖPNV

Jegliche Videoaufzeichnung im öffentlichen Nahverkehr ist umgehend zu beenden. Die Verkehrsbetriebe versuchen, das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste in den Bussen und Bahnen durch den flächendeckenden Einsatz von Überwachungskameras zu steigern. In einer tatsächlichen Gefahrensituation können Kameras jedoch nicht eingreifen und Straftaten verhindern. Stattdessen wird durch Videoüberwachung tief in die Grundrechte der Bürger eingegriffen und es wird es immer leichter, Daten automatisch zu verknüpfen, was Verhaltens- und Bewegungsprofile und schlussendlich den Gläsernen Bürger ermöglicht.

Bauen und Wohnen

Leerstand meiden – Wohnraum schaffen

Ungenutzte oder frei werdende Gewerbeflächen sollen verstärkt in Wohnraum umgewandelt werden: ungenutzter Wohnraum, auch in Form von verfallenden Gebäuden oder Baulücken, ist inakzeptabel.

Förderung von Neubau-Projekten

Wenn Neubau-Projekte öffentlich gefördert werden, müssen hier besonders genossenschaftliche oder anderweitig auf Beteiligung Vieler gerichtete Organisationsformen bevorzugt werden. In deren Satzungen muss die Verpflichtung auf das Gemeinwohl im Vordergrund stehen. Dies stellt sicher, dass der so gewonnene Wohnraum auch in vielen Jahren noch bezahlbar sein wird.

Ortskerne stärken

Der zur Zeit oftmals verfolgte eng eingrenzende Weg für Bebauungen und Renovierungen führt in vielen Gemeinden zu aussterbenden Ortskernen. Hier kann mit mehr Mut zur Veränderung und mehr Individualität eine Neubelebung erreicht und eine Leerstandentwicklung verhindert werden. Es müssen neue Anreize geschaffen werden, um den Innenkern von Ortsgemeinden zu beleben, etwa durch mehr Platz für Parkplätze, Gärten und Spielplätze. Restriktive Bauvorschriften und Bebauungspläne dürfen nur in Ausnahmefällen erstellt werden. Bei der Erstellung von neuen Bebauungsplänen muss der Bürgerwille in jedem Fall abgefragt und beachtet werden.

Entwicklung des ländlichen Raumes im Bereich der Altenpflege/Betreutes Wohnen

Auch in kleineren Ortschaften müssen für Senioren Möglichkeiten der Pflege und des betreuten Wohnens geschaffen werden, damit ältere Menschen nicht gezwungen sind, ihre angestammte Heimat zu verlassen. Bedingt durch den demografischen Wandel leben im ländlichen Raum immer mehr ältere Menschen. Dies macht einen besonders hohen Aufwand im Bereich der Altenpflege und des betreuten Wohnens erforderlich, der nicht von den Familien der Senioren abgedeckt werden kann. Mit Beteiligung der örtlichen Bevölkerung müssen Wege gefunden werden, die Altenpflege und das betreute Wohnen vor Ort zu realisieren. Die Gründung von so genannten Bürgergenossenschaften mit derartigen Zielen ist daher zu unterstützen.

Transparenz bei Bauvorhaben

Die moderner Informationstechnologie muss genutzt werden, um vollkommene Transparenz über bevorstehende und aktuell durchgeführte, öffentliche Bauvorhaben zu erreichen. Aller Maßnahmen sind in einer auf ein Geoinformationssystem gestützten Karte im Internet zu veröffentlichen. Dem Bürger sollen in übersichtlicher Art und Weise alle in der ihn interessierenden Region anstehenden oder durchgeführten, öffentlichen Bauvorhaben angeboten werden. Diese kartographischen Informationen sind schon ab dem Zeitpunkt anzubieten, ab dem über das Vorhaben auf politischer Ebene diskutiert wird.

Die veröffentlichten Information sollen mindestens enthalten:

  1. den exakten Ort der Maßnahme
  2. das Ziel der Maßnahme
  3. die exakte Dauer der Maßnahme
  4. die Kosten der Maßnahme
  5. die durchführende Firma
  6. einen Link zur zugehörigen öffentlichen Ausschreibung
  7. einen Ansprechpartner für Fragen zur Maßnahme

Umlagefinanzierter Straßenbau

Bisher werden in den meisten Gemeinden Straßenbaumaßnahmen finanziert, indem die Anwohner der baufälligen Straße einen einmaligen Anliegerbeitrag zahlen. Dieses System wollen wir flächendeckend auf das Umlageverfahren umstellen, bei dem die Baukosten für öffentliche Straßen gleichmäßig auf alle Einwohner verteilt werden. In der Übergangsphase in das neue System wollen wir für Anwohner, die erst kürzlich einen Anliegerbeitrag gezahlt haben, großzügige Karrenzzeiten einhalten, bevor auch diese sich am Umlageverfahren beteiligen müssen.

Infrastruktur

Flächendeckender Breitbandinternetzugang

Der Zugang zum Internet ist ein Grundrecht. Ein breitbandiger Internetzugang ist heutzutage Voraussetzung für die Teilnahme am politischen, kulturellen und sozialen Leben. Er ist ebenso für die Wirtschaft unabdingbar und ein entscheidender Standortfaktor im Wettbewerb um die Ansiedlung und Gründung Arbeitsplätze schaffender Unternehmen. In den Landkreisen und der kreisfreien Stadt Trier ist flächendeckend die Möglichkeit für Internetzugänge mit einer Bandbreite nach aktuellem, technischen Stand(ard) zu schaffen, welche die Nutzung von modernen Diensten ermöglicht. Für Unternehmen sollten bei Bedarf auch noch schnellere Anbindungen zur Verfügung stehen. Versorgungslücken sind zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen zu schließen.

Förderung und Ausbau Offener Funknetze

Offene Funknetze erlauben auch finanziell schlechter gestellten Personen einen Zugang zum Internet. Zudem sind sie ein guter Service für auswärtige Besucher und Touristen. Es sind offene Funknetze an Rathäusern, innerörtlichen touristischen Sehenswürdigkeiten und beliebten Plätzen durch die Kommunen, sofern dort solche Angebote nicht bereits bestehen, einzurichten und bekanntzumachen.

Ablehnung der Privatisierung kommunaler Grundversorgung

Die Privatisierung von Wasser- und Energieversorgern, sowie von Entsorgern ist abzulehnen. Wasser und Energie sind öffentliche Güter und müssen in öffentlicher Hand bleiben. Die öffentliche Hand muss jedem Bürger bezahlbaren Strom und bezahlbares Wasser zur Verfügung stellen und sich um die Entsorgung des Abfalls kümmern. Dabei darf Gewinnmaximierung nicht im Mittelpunkt stehen. Dort wo Wasser, Energie und Entsorgung privatisiert wurden, hat sich die Situation für die Konsumenten verschlechtert. Teurere Preise und schlechte Versorgung haben zur Verringerung der Lebensqualität aller Bürger zugunsten privater Unternehmen geführt. Wo Strom, Wasser oder Entsorgung privatisiert worden sind, müssen alle Verträge, die diese Vorgänge betreffen offen gelegt und Maßnahmen zur Rekommunalisierung getroffen werden.

Datenschutz bei öffentlichen Versorgern

Auch die kommunalen Versorger müssen in ihren Planungen stärker den Datenschutz beachten. Bei neuen, sogenannten "intelligenten Stromzählern" muss gewährleistet sein, dass jeder Bürger entscheiden kann und weiß, welche Daten gespeichert und übermittelt werden. Private Daten wie die zum Stromverbrauch sollen prinzipiell nur selbstbestimmt an privatwirtschaftliche Dienstleistungsfirmen weitergegeben werden.


Umwelt und Energie

Leitbild

Die Welt befindet sich mitten in der Energiewende. Um die Auswirkungen unseres Handelns auf das Klima zu begrenzen, müssen wir auf allen Ebenen unseren Beitrag leisten. Einerseits muss die Energiegewinnung von fossilen Brennstoffen auf Erneuerbare umgestellt werden, andererseits müssen wir mit der vorhandenen Energie sparsamer umgehen.

Biogas

Die Umwandlung von Anbauflächen für Nahrungsmittel in Gebiete zum Zwecke der Energiegewinnung lehnen wir strikt ab. Die Energieproduktion darf niemals in Konkurrenz zur Nahrungsmittelversorgung stehen.

Solarenergie

Wir wollen die Dachflächen öffentlicher Gebäude nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung konsequent für die Energiegewinnung nutzen. In Neubaugebieten sollen Gebäudeausrichtung und Dachneigung auf die zukünftige Nutzung der Sonnenenergie hin optimiert werden.

Windenergie

Wir befürworten den Ausbau von Windenergieanlagen, stellen ihn jedoch auch unter klare Bedingungen. Aus Lärmschutzgründen müssen Mindestabstände zu Siedlungsgebieten streng eingehalten werden. Der Bau darf nur dort stattfinden, wo er wirtschaftlich ist. Für zukünftige, noch effizientere Anlagen kann eine Ausweisung von weiteren Flächen im Flächennutzungsplan jedoch bereits heute erfolgen.

Dezentrale und regenerative Energien demokratisch mit Bürgerbeteiligung fördern

Wir wollen, dass kleine dezentrale Kraftwerke auf ökologisch vertretbare Weise unseren Energiebedarf decken. Mit der Energiewende ist auch die Zeit der Großkraftwerke vorüber. Den Wegfall der Atomkraft mit neuen Kohlekraftwerken kompensieren zu wollen, halten wir für einen Irrweg.

Bei der Planung von Kraftwerken wie Windkraftanlagen, Windparks oder Solaranlagen sollen die umliegenden Gemeinden möglichst kooperieren. Vor der Entscheidung über den Bau solcher Anlagen muss eine wissenschaftliche und wirtschaftliche Analyse des Standortes erfolgen, auf dessen Grundlage auch über zu vergebende Fördermittel entschieden wird. Alle Vor- und Nachteile müssen transparent offengelegt werden. Nach der Offenlegung aller Fakten ist eine Bürgerbeteiligung an der Entscheidungsfindung unabdingbar.

Wir bevorzugen für die Realisierung solcher Projekte Finanzierungsmodelle, die alle Bürger der Gemeinde an der Anlage beteiligen und ihnen das größtmögliche Mitspracherecht geben. Wertschöpfung und Entscheidungsfreiheit zu Planung und Betrieb müssen in Gemeinde- und Bürgerhand bleiben. In Verträgen mit Betreibern müssen die Gemeinden an allen Entscheidungen zu Planung, Bau, Betrieb und Verwendung des Stroms bis hin zu einem eigenen gemeindlichen Netzbetrieb und Stromversorgung beteiligt sein. Private Investoren müssen ebenso eingebunden werden wie die privaten Windkraftflächeninhaber. Die Gewinnverteilung aus allen Wertschöpfungsebenen sollen von den beteiligten Gemeinden mitentschieden werden. Reine Pachtmodelle lehnen wir ab.

Abschaltung und Rückbau des AKW Cattenom

Wir fordern die sofortige Abschaltung des störanfälligen Atomkraftwerks Cattenom, das nur 50km von Trier entfernt liegt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir diese Hochrisikotechnologie nicht beherrschen, und auch nach über einem halben Jahrhundert wurde keine Lösung für die Entsorgung der gigantischen strahlenden Abfallmengen gefunden. Wir werden uns daher auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass dieses in allen Stresstests als mangelhaft bewertete Atomkraftwerk so schnell wie möglich abgeschaltet wird.

Der Rückbau der Anlage wird, gemessen an den Erfahrungen des Kernkraftwerks Greifswald, um die 25 Jahre in Anspruch nehmen und sollte zeitnah nach der Abschaltung beginnen. Während dieser Zeit wird die Anlage ein großer Arbeitgeber bleiben, bei dem das Knowhow der bisherigen Belegschaft zum Rückbau benötigt wird. Dies ist auch genug Zeit, um zum Ausgleich andere Arbeitgeber in diese Region zu holen.

Energieversorgung von öffentlichen Gebäuden

Die Kommunen müssen mit gutem Beispiel vorangehen und kurzfristig die Stromversorgung von öffentlichen Gebäuden, Betrieben und Flächen auf erneuerbare Energien umstellen. Immobilien der Kommunen müssen energieoptimiert und ökologisch betrieben werden. Mögliche Maßnahmen sind die Prüfung und Verbesserung der Gebäudeisolierung, die Umstellung alter Heizsysteme auf regenerative Energieträger wie etwa Holzpellets und die Optimierung des Energieverbrauchs von Klima- und Beleuchtungsanlagen sowie anderen Geräten. Neubauten sollen mindestens Passivhausstandards entsprechen, also mindestens so viel Energie produzieren, wie die Heizsysteme verbrauchen. Dazu sollen öffentliche Gebäude mit Photovoltaikanlagen eingedeckt werden, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Mittel- bis langfristig fordern wir, eine möglichst hundertprozentige Selbstversorgung mit Strom anzustreben.


Positionspapiere

Positionspapier zur Kommunal- und Verwaltungsreform

Position zu einer möglichen Aufnahme wechselwilliger Gemeinden aus der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Kreis Bernkastel-Wittlich, durch Verbandsgemeinden im Kreis Saarburg im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform

Wir unterstützen alle bisherigen Ergebnisse aus Bürgerentscheiden und Ratsbeschlüssen der einzelnen Gemeinden der VG Thalfang am Erbeskopf und lehnen daraus folgernd eine Zwangsfusion der gesamten VG Thalfang am Erbeskopf mit der EG Morbach ab.

Die aus den Bürgerentscheiden / Ratsbeschlüssen der Gemeinden aus der VG Thalfang am Erbeskopf resultierenden Angliederungswünsche sind zu befolgen, soweit die aufnehmende Kommune dem zustimmt und eine räumliche Anbindung möglich ist. Die Kreisgrenzen dürfen kein Hindernis für Fusionen darstellen.

Positionspapier zu den Plänen der ECE in Trier

Die Piratenpartei Trier/Trier-Saarburg stellt sich gegen die Pläne, in Trier ein oder gar zwei neue Einkaufscenter am Viehmarkt und der Simeonstraße bauen zu lassen. Wir Piraten möchten nicht, dass durch diese neuen innerstädtischen Einkaufszentren der ökonomischen aber auch der kulturellen Entwicklungsperspektive der Trierer Innenstadt nachhaltig geschadet wird oder sie zumindest negativ beeinflusst wird.

Trier ist nicht primär eine Einkaufsstadt, sondern hauptsächlich eine Touristenstadt. Daher sollte nicht der betriebswirtschaftliche Nutzen von Einkaufszentren in den Mittelpunkt der Betrachtungen gestellt werden, sondern vielmehr auf die touristische und kulturelle Attraktivität der Stadt gesetzt werden. Die Anziehungskraft der Stadt Trier auf die Menschen ergibt sich nicht in erster Linie durch ihre Einkaufsmöglichkeiten, sondern vielmehr durch ihre mehr als zweitausendjährige Geschichte, die zahlreichen einzigartigen Sehenswürdigkeiten und Weltkulturerbestätten, die bemerkenswerte charakteristische Innenstadt mit ihren zahlreichen Cafés und inhabergeführten Geschäften sowie die reizvolle Umgebung der Stadt insgesamt.

Erfahrungen aus anderen Städten haben gezeigt, dass die über Jahre gewachsenen innerstädtischen Geschäftsbereiche, die den Charakter der Stadt ausmachen, oftmals kaum noch eine Chance im Wettbewerb gegen die Einkaufszentren haben, selbst wenn die Zentralität und damit die wirtschaftliche Bedeutung im Bereich des Einzelhandels durch diese Zentren gesteigert wurde und die Stadtverträglichkeit vorab durch Gutachten bescheinigt worden war. Neue Einkaufszentren bedeuten mehr motorisierten Individualverkehr, eine Verlagerung des städtischen Lebens in diese Zentren, weniger Passanten und damit auch weniger soziales und kulturelles Leben in der Fußgängerzone und nicht zuletzt eine Monopolisierung der Verkaufsflächen. Auch das belegen Erfahrungen aus anderen, mit Trier vergleichbaren Städten.

Die Statistiken der letzten Jahre zeigen außerdem eine stagnierende bzw. sogar real rückläufige Umsatzentwicklung im Einzelhandel insgesamt. Eine Vergrößerung der Verkaufsflächen in Trier steht im krassen Gegensatz zu diesen Entwicklungen. Die Piraten nehmen diese Entwicklung ernst und sehen die Zukunft des Handels im Internet. Für den Einzelhandel ist die Zukunftsperspektive viel mehr das Fachgeschäft, das durch persönliche Beratung und langjährige Erfahrung einen Mehrwert gegenüber dem Handel über das Internet bietet. Gerade solche Geschäfte sind aber oftmals inhabergeführt und passen nicht ins Schema von Einkaufszentren, die eher Platz für große Ketten bieten, deren Umsätze in Zukunft jedoch mehr und mehr über das Internet gemacht werden. Nicht Wachstum ist das Schlüsselwort für den Einzelhandel, sondern Qualität und Flexibilität!

Insgesamt stellt sich in letzter Konsequenz die Frage: Nimmt man eine massive Umstrukturierung durch neue innerstädtische Einkaufszentren mit all ihren Auswirkungen in Kauf oder stellt die Erhaltung der historisch gewachsenen Trierer Innenstadt einen Wert dar? Die Piraten sagen Ja, Triers Innenstadt ist schützenswert und muss erhalten bleiben, damit Trier Trier bleibt!