SÄA1 - Erweiterung Verbandsgebiet
SÄA1 - Erweiterung Verbandsgebiet
Dieser Antrag hängt von der Erweiterung des Verbandes um dem Landkreis Germersheim ab und kann erst danach beschlossen werden
Antragstext
In §8 Abs 2 werden am Ende des ersten Satzes die Worte "und der Landkreis Germersheim" eingefügt.
Begründung
Dies ist der eigentliche Erweiterungsantrag!
Antragsteller
Martin
SÄA2 - Name des Verbandes
SÄA2 - Name des Verbandes
Dieser Antrag hängt von der Erweiterung des Verbandes um dem Landkreis Germersheim ab und kann erst danach beschlossen werden
Antragstext
Ich beantrage, alle Stellen der Satzung zu ändern, an denen der alte Name des Verbandes steht, in dem der alte gegen den neuen Namen ersetzt wird. Das sind folgende Stellen:
- Titelseite
- §1 Abs.1
- §3 Abs. 2 - 2 Stellen
- § 8 Abs.1 - 2 Stellen
- § 8 Abs.2
Begründung
oW
Antragsteller
Friedel
SÄA3 - Wer kann Mitglied werden?
SÄA3 - Wer kann Mitglied werden?
Dieser Antrag ist unabhängig von der geplanten Verbandserweiterung.
Antragstext
Ich beantrage, §3 Abs.1 neu zu fassen.
bisherige Fassung
Pirat des KVs kann jede Person werden, die die Grundsätze, politischen Ziele und die Satzung des KVs anerkennt.
beantragte Neufassung
Wer die Grundsätze, politischen Ziele und die Satzung des KVs nicht anererkennt, kann nicht Mitglied werden.
Begründung
Die bisherige Fassung behauptet, dass man Pirat des KVs werden kann, wenn man Grundsätze, politischen Ziele und die Satzung des KVs anerkennt. Das stimmt aber nicht immer. Wer weniger als 17 Jahre alt ist, aus der Partei ausgeschlossen wurde, entmündigt ist ... kann nicht Mitglied werden. Es gibt auch die Möglichkeit, dass ein Aufnahmeantrag abgelehnt werden kann. Auch dann kann der Beitrittswillige nicht Mitglied werden. Vielleicht gibt es noch andere mögliche Gründe. In der neuen Fassung sagt der Absatz wesentlich weniger aus als vorher, aber das wenige ist dafür 100% richtig.
Antragsteller
Friedel
SÄA4 - Orthografische Korrekturen
SÄA4.1 - Kommas ergänzen
Dieser Antrag ist unabhängig von der geplanten Verbandserweiterung.
Antragstext
Ich beantrage, in §3 Abs.2 die beiden markierten Kommas zu ergänzen.
Mitglieder des Kreisverbands
Landau-SÜW Südpfalz sollen ihren einen Wohnsitz im Betätigungsbereich des Kreisverbandes haben. Auf Antrag können auch Piraten
,
die ihren Wohnsitz nicht im Betätigungsbereich des Kreisverbandes haben
,
Mitglied des Kreisverbandes
Landau-SÜW Südpfalz werden.
Begründung
Antragsteller
Friedel
SÄA4.2 - Kommas entfernen
Dieser Antrag ist unabhängig von der geplanten Verbandserweiterung.
Antragstext
Ich beantrage, in §4 Abs.1 die beiden markierten Kommas zu entfernen.
Es muss jedem Piraten
,
im Rahmen der Möglichkeiten des KVs
,
ermöglicht werden, sich aktiv an der politischen und organisatorischen Arbeit der Partei zu beteiligen um die Ziele der Piratenpartei Deutschland zu fördern.
Begründung
Antragsteller
Friedel
SÄA5 - Beitragszahlung
SÄA5 - Beitragszahlung
Dieser Antrag ist unabhängig von der geplanten Verbandserweiterung.
Antragstext
Ich beantrage, in §5 Abs.1 in Satz 1 "Die Piraten sind zur Beitragszahlung verpflichtet", den Nebensatz "wenn sie nicht befreit sind" ein zu pflegen. Satz 1 lautet dann entweder "Die Piraten sind zur Beitragszahlung verpflichtet, wenn sie nicht befreit sind.", oder "Die Piraten sind, wenn sie nicht befreit sind, zur Beitragszahlung verpflichtet."
Begründung
Die jetzige Fassung verpflichtet alle Piraten zur Beitragszahlung, auch wenn sie davon befreit wurden. Die Möglichkeit der Befreiung gibt es aber gerade, damit die befreiten Piraten keinen Beitrag zahlen müssen.
Hinweis
Ich halte es nicht für sinnvoll wegen den 2 Formulierungsmöglichkeiten 2 konkurrierende Anträge zu stellen. Wir sollten uns vor der Abstimmung auf eine Formulierung einigen und die andere streichen.
Antragsteller
Friedel
SÄA6 - Austrittserklärung
SÄA6 - Austrittserklärung
Dieser Antrag ist unabhängig von der geplanten Verbandserweiterung.
Antragstext
Ich beantrage, §6 Abs.1 und 2 so zu verändern, dass eine Austrittserklärung, mit der man erklärt, zu einem konkreten, späteren Zeitpunkt aus zu treten, erst ab diesem späteren Zeitpunkt wirksam ist.
Jetzige Fassung
- Die Mitgliedschaft im KV und seinen Gliederungen, endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung oder dem Ausschluss aus der Partei, mit sofortiger Wirkung.
- Der Austritt ist gegenüber dem Kreisverband schriftlich zu erklären. Er wird mit Eingang der Austrittserklärung beim Kreisvorstand wirksam.
Beantragte Fassung
- Die Mitgliedschaft im KV und seinen Gliederungen, endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung oder dem Ausschluss aus der Partei.
- Der Austritt ist gegenüber dem Kreisverband schriftlich zu erklären. Er wird frühestens mit Eingang der Austrittserklärung beim Kreisvorstand wirksam.
Begründung
Nach der jetzigen Fassung wirkt eine Austrittserklärung immer sofort nachdem sie beim beim Kreisvorstand eingeht. Eine Austrittserklärung zu einem anderen Zeitpunkt ist nicht möglich. Es kann aber sein, dass ein Pirat aus persönlichen, beruflichen oder sonstigen Gründen zu einem bestimmten Termin austreten will oder muss, zu diesem Zeit aber keine Möglichkeit (Lust, Zeit...) mehr hat, seinen Austritt zu erklären.
Antragsteller
Friedel
SÄA7 - Ausweisrückgabe
SÄA7 - Ausweisrückgabe
Dieser Antrag ist unabhängig von der geplanten Verbandserweiterung.
Antragstext
Ich beantrage, §6 Abs.3 ersatzlos zu streichen.
jetzige Fassung
Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben.
Begründung
Wenn die Mitgliedschaft durch Tod endet, wird der tote Expirat seinen Ausweis bestimmt nicht zurückgeben. Wenn er austritt, weil er kein Interesse mehr hat, sich über die Partei geärgert hat, ausgeschlossen wurde, oder ähnliches, wird er kaum noch Aufwand betreiben, um seinen Ausweis der zuständigen Person zukommen. Und wer soll ihn dann dazu zwingen? Und wie? Und vor allem: Wozu? Der Ausweis hat doch keine besondere Bedeutung. Er ist auch nicht wiederverwendbar.
Antragsteller
Friedel
SÄA8 - Stimmberechtigung
SÄA8 - Stimmberechtigung
Dieser Antrag ist unabhängig von der geplanten Verbandserweiterung.
Antragstext
Ich beantrage, §11 Abs.3 so zu verändern, dass Gäste bei KMVen auch für einzelne Anstimmungen oder für Teile der KMV Stimmrecht erhalten können.
Jetzige Fassung
Stimmberechtigt sind alle im Kreisverband geführten Mitglieder, (soweit sie am Kreisparteitag mit der Beitragszahlung nicht mehr als drei Monate im Rückstand sind.) Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden. Zu Beginn einer Kreismitgliederversammlung können Gäste auf Antrag eines Mitglieds des KVs Stimmrecht erhalten.
Beantragte Fassung
Stimmberechtigt sind alle im Kreisverband geführten Mitglieder, (soweit sie am Kreisparteitag mit der Beitragszahlung nicht mehr als drei Monate im Rückstand sind.) Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden. Zu Beginn einer Kreismitgliederversammlung, vor einer Abstimmung oder vor einem genau zu bestimmenden teil der KMV können Gäste auf Antrag eines Mitglieds des KVs Stimmrecht für die Abstimmungen der KMV, für eine konkrete Abstimmung oder für den genau umrissenen Teil der KMV erhalten. Dieses Stimmrecht kann ihm jederzeit auf Antrag eines Mitglieds für die weiteren Abstimmungen wieder entzogen werden.
Begründung
Z.B. wenn ein Teilnehmer der KMV im KV aktiv ist, aber aus beruflichen, persönlichen oder sonstigen Gründen kein Mitglied ist, oder wenn er uns in einem bestimmten Bereich seine Kompetenz zur Verfügung stellt, kann es erwünscht sein, ihn mit Abstimmen zu lassen. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass er bei allen Abstimmungen stimmberechtigt sein soll. Es sollte einem engagierten Fachmann für familienpolitische Fragen z.B. erlaubt weden können, Beschlüsse zu diesem Thema mit abstimmen zu dürfen, ohne ihm damit auch ein Stimmrecht für andere Abstimmungen dieser KMV, z.B. für eine Vorstandwahl oder Satzungsänderung, zu geben. Auch die Möglichkeit, ein einmal für eine KMV verliehenes Stimmrecht wieder zu entziehen, gab es bisher nicht.
Antragsteller
Friedel
SÄA9 - Bestätigung von Beschlüssen einer außerordentlichen KMV
SÄA9 - Bestätigung von Beschlüssen einer außerordentlichen KMV
Dieser Antrag ist unabhängig von der geplanten Verbandserweiterung.
Antragstext
Ich beantrage, §11 um einen Absatz zu erweitern.
Beantragte Fassung
Beschlüsse einer außerordentlichen KMV müssen auf Antrag bei der nächsten ordentlichen KMV mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.
Begründung
Außerordentliche KMVen sind nicht planbar. So kann es vorkommen, dass eine außerordentliche KMV an einem Termin stattfindet, an dem nur wenige Mitglieder kommen können. Dadurch kann es passieren, dass ein Beschluss einer aoKMV nicht von der Mehrheit der Mitglieder getragen wird. Solche Beschlüsse sollten ohne unnötig hohen Aufwand wieder gekippt werden können.
Antragsteller
Friedel
SÄA10 - Beschlussfähigkeit
SÄA10 - Beschlussfähigkeit
Dieser Antrag ist unabhängig von der geplanten Verbandserweiterung.
Antragstext
Ich beantrage, den §11 um einen weiteren Absatz zu erweitern.
Beantragte Fassung
Eine KMV ist nicht beschlussfähig, wenn nicht mindestens 2% der stimmberechtigten Mitglieder und mindestens 5 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Falls eine KMV nicht beschlussfähig ist, weil nicht genug stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind, entfällt diese Schranke bei der nächsten KMV automatisch.
Begründung
Bisher gibt keine Schranke für die Beschlussfähigkeit. So kann es bei ungünstigen Terminen, insbesondere bei aoKMVen, dazu kommen, dass nur wenige Mitglieder teilnehmen. Im Extremfall könnte das dazu führen, dass z.B. Satzungsänderungen von nur wenigen Mitgliedern beschlossen werden und es zu Beschlüssen kommt, die von der Mehrheit der Mitglieder nicht gewollt sind. Der Zusatz, nach dem bei nicht-Beschlussfähigkeit durch diese Bestimmung die Schranke bei der nächsten KMV entfällt, ist nötig um eine dauernde Beschlussunfähigkeit z.B. durch sinkende Mitgliederzahlen zu verhindern.
Antragsteller
Friedel
SÄA11 - Entlastung des Schatzmeisters und des Vorstands
SÄA11 - Entlastung des Schatzmeisters und des Vorstands
Dieser Antrag ist unabhängig von der geplanten Verbandserweiterung.
Antragstext
Ich beantrage, bei §12 Abs.2 den Listenpunkt 4 "Entlastung des Kreisvorstandes auf Empfehlung der Rechnungsprüfer," durch 2 Listenpunkte "Entlastung des Kreisschatzmeisters auf Empfehlung der Rechnungsprüfer," und "Entlastung des Kreisvorstandes," zu ersetzen.
Begründung
Die Rechnungsprüfer können normalerweise nicht empfehlen den ganzen Vorstand zu entlasten. Sie prüfen ja "nur" die Abrechnung des Schatzmeisters.
Antragsteller
Friedel
SÄA12 - Ausschluss der Öffentlichkeit bei der KMV
SÄA12 - Ausschluss der Öffentlichkeit bei der KMV
Dieser Antrag ist unabhängig von der geplanten Verbandserweiterung.
Antragstext
Ich beantrage, in §12 Abs.4 in Satz 2 "des Vorstands" zu streichen.
bisherige Fassung
Kreismitgliederversammlungen sind grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag des Kreisvorstandes kann die Kreismitgliederversammlung bei bestimmten Tagesordnungspunkten mit Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten die Öffentlichkeit von der Teilnahme unter Angabe von Gründen ausschließen. Durch Beschluss der Kreismitgliederversammlung kann jederzeit die Öffentlichkeit wieder zugelassen werden.
beantragte Neufassung
Kreismitgliederversammlungen sind grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag des Kreisvorstandes kann die Kreismitgliederversammlung bei bestimmten Tagesordnungspunkten mit Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten die Öffentlichkeit von der Teilnahme unter Angabe von Gründen ausschließen. Durch Beschluss der Kreismitgliederversammlung kann jederzeit die Öffentlichkeit wieder zugelassen werden.
Begründung
Warum sollte diesen Antrag nur der Vorstand stellen dürfen? Das sollte jedes Mitglied beantragen dürfen. Der Vorstand sollte die Mitglieder vertreten. Hier ist aber imho keine Vertretung nötig.
Antragsteller
Friedel
SÄA13 - Ausschluss von bestimmten Gästen
SÄA13 - Ausschluss von bestimmten Gästen
Dieser Antrag ist unabhängig von der geplanten Verbandserweiterung.
Antragstext
Ich beantrage, in §12 einen weiteren Absatz ein zu fügen.
Beantragte Fassung
Die KMV behält sich das Recht vor, bestimmte Gäste aus zu schließen.
Begründung
Nicht nur die ganze Öffentlichkeit sollte ausgeschlossen werden können. Es sollte auch möglich sein, nur einzelne Gäste oder nur bestimmte Gruppen aus zu schließen.
Antragsteller
Friedel
SÄA14 - Amtsdauer des Vorstands
SÄA14 - Amtsdauer des Vorstands
Dieser Antrag ist unabhängig von der geplanten Verbandserweiterung.
Antragstext
Ich beantrage, die in §18 Abs.1 festgelegte Amtsdauer des Vorstands flexibler zu definieren.
Jetzige Fassung
Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt für die Dauer von maximal 13 Monaten.
Beantragte Fassung
Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt für die Dauer von in der Regel 12, maximal 15 Monaten.
Begründung
So kann man die Termine für die Vorstandswahlen so legen, dass möglichst viele Mitglieder teilnehmen können, dass sie nicht in einen Wahlkampf fallen usw. Nach der bisherigen Regel kann es vorkommen, dass sowas nur möglich ist, indem man die Legislaturperiode deutlich unter ein Jahr verkürzt. Die Mitglieder haben den Vorstand aber für ein Jahr bzw. 13 Monate gewählt. Ich denke, mit einem Richtwert und einer Toleranzgrenze ist das besser zu realisieren, als nur mit einer festgelegten Höchstdauer.
Antragsteller
Friedel
SÄA15 - Amtsdauer nach erfolgreichem Misstrauensantrag
SÄA15 - Amtsdauer nach erfolgreichem Misstrauensantrag
Dieser Antrag ist unabhängig von der geplanten Verbandserweiterung.
Antragstext
Ich beantrage, §18 Abs.2 Listenpunkt 4 ersatzlos zu streichen
Beantragte Fassung
2. Misstrauensanträge:
- Ein Misstrauensantrag gegen den Kreisvorstand muss von mindestens 10%, wenigstens aber 4 der Piraten des Kreisverbandes an den LVOR gestellt werden. Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Antragsberechtigten ist die Mitgliederzahl, die der Kreisverband am Monatsende vor dem Misstrauensantrag an den Landesverband gemeldet hat. Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Die Einbringung als Dringlichkeitsantrag ist unzulässig.
- Der LVOR muss innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Eingang des Antrages eine Kreismitgliederversammlung einberufen, unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen.
- Die Kreismitgliederversammlung kann dem Kreisvorstand das Misstrauen mit Mehrheit ihrer abgegebenen gültigen Stimmen aussprechen. Damit ist dessen Amtszeit beendet. Die Kreismitgliederversammlung wählt in derselben Sitzung einen neuen Kreisvorstand.
- Die Amtsdauer eines so gewählten Vorstandes entspricht der restlichen regulären Amtszeit des abgewählten Vorstandes.
Begründung
Wenn der gesamte Vorstand neu gewählt ist, gibt es imho keinen Grund, warum er nicht für eine volle Legislaturperiode im Amt bleiben sollte. Der Vorstand wird ja durch eine KMV gewählt. Er ist kein provisorischer Übergangsvorstand, sondern hat ein vollwertiges Mandat als Vorstand.
Antragsteller
Friedel
SÄA16 - Datumsangangaben
SÄA16 - Datumsangangaben
Dieser Antrag ist teilweise von der geplanten Verbandserweiterung abhängig.Er sollte nach der Erweiterung gestellt werden, sollte aber in wesentlichen teilen auch gestellt werden, wenne s nicht zur Erweiterung kommen sollte.
Antragstext
Auf dem Deckblatt der Satzung gibt es eine Datumsangabe, bei der nicht erkennbar ist, warum dieses Datum dort steht. Es soll erkennbar sein, dass das das Datum ist, an dem die Satzung beschlossen wurde bzw. inkraft getreten ist. Bei Beschluss einer neuen Satzung muss natürlich außerdem das Datum selbst verändert werden. In dem Fall muss das Datum auch in §21 angepasst werden und außerdem muss auf dem Deckblatt das Datum bei "Fassung vom" angepasst werden.
Bisherige Darstellung auf dem Titelblatt
31.03.2010
Fassung vom 09.06.2010
Beantragte Darstellung auf dem Titelblatt
vom 31.03.2010 in der Fassung vom 09.06.2010
Begründung
oW
Antragsteller
Friedel