RP:Kreisverband Südpfalz/Antragsfabrik/Antrag/0000.0/ENTWURF/Nachwahl von unbesetzten Vorstandsämtern

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Dies ist ein eingereichter Satzungsantrag für den RP:Kreisverband_Südpfalz.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Satzungsantrag Nr.
Antragsfabrik/Antrag
behandelt bei
KMV2014.1
Beantragt von
Friedel
Kurzbeschreibung
Mit diesem Antrag soll erreicht werden, dass unbesetzte Ämter besetzt werden können. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass aus jeder KMV eine Wahlveranstaltung gemacht werden kann, indem jemand immer wieder für ein freies Amt kandidiert.
Betrifft
§ 14

Antrag

Die KMV möge beschließen, dass § 14 unserer Satzung wie folgt verändert wird:

  1. unverändert

  2. Die Anzahl der Vorstandsämter kann vor jeder Neuwahl durch die Kreismitgliederversammlung festgelegt werden. Der Kreisvorsitzende, sein Stellvertreter und der Kreisschatzmeister bilden den geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Mindestens die Ämter des geschäftsführenden Vorstands müssen tatsächlich besetzt werden. Die Gesamtzahl der Ämter soll ungerade sein. Falls es unbesetzte Vorstandsämter gibt, kann die Kreismitgliederversammlung den Wegfall der unbesetzten Ämter beschließen.

  3. Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands aus oder ist aus anderem Grund ein Amt des geschäftsführenden Vorstands unbsetzt, wird der ganze Vorstand bei der nächstmöglichen Kreismitgliederversammlung neu gewählt.

    Scheiden der Vorsitzende oder der Schatzmeister aus ihren Ämtern aus, so bestellt der Kreisvorstand unverzüglich kommissarisch einen Vorsitzenden oder Schatzmeister aus den vorhandenen Mitgliedern des Kreisvorstandes. Reduziert sich durch das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds die Zahl der Vorstandsmitglieder unter 2, ist unverzüglich vom Vorstand der nächsten übergeordneten Gebietsgliederung eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung einzuberufen.

  4. Unbesetzte Vorstandsämter des nicht-geschäftsführenden Vorstands können bei jeder ordentlichen Kreismitgliederversammlung durch Nachwahl besetzt werden. Die Nachwahl muss von einem Piraten, der für ein unbesetztes Amt kandidieren will, mindestens 4 Wochen vor der Nachwahl beantragt werden. In der Einladung zur KMV ist auf die Wahl hin zu weisen. Wie bei Neuwahlen können sich weitere Kandidaten zur Wahlstellen, bis die Kandidatenliste auf der KMV geschlossen wird. Nachgewählte Vorstandsmitglieder führen ihr Amt für den verbleibenden Rest der Amtszeit des Kreisvorstands.

Begründung

Bei der letzten KMV wurden 2 konkurrierende Anträge diskutiert, die beide nicht die optimale Lösung waren. Mit diesem Antrag wird das damals diskutierte Problem behoben. Unbesetzte Ämter können besetzt werden, gleichzeitig hat die KMV ein Mittel zu verhindern, dass jemand aus jeder KMV eine Wahlveranstaltung macht indem er immer wieder zur Nachwahl eines unbesetzten Amtes antritt. Außerdem habe ich die logische Abfolge aufgeräumt. Bisher wurden erst in 4 Absätzen Regelungen für den Geschäftsführenden bzw. nicht-geschäftsführenden Vorstand beschrieben, bevor im letzten Absatz definiert wurde, was der geschäftsführende Vorstand ist.

Altfassung

§ 14 Der Kreisvorstand

  1. Der Kreisvorstand besteht aus mindestens drei Piraten:
    • dem Kreisvorsitzenden
    • seinem Stellvertreter
    • dem Kreisschatzmeister
  2. Die Anzahl der Vorstandsämter kann vor jeder Neuwahl durch die Kreismitgliederversammlung festgelegt werden. Mindestens die Ämter des geschäftsführenden Vorstands müssen tatsächlich besetzt werden. Die Gesamtzahl der Ämter soll ungerade sein.
    1. Kann ein Vorstandsposten nicht besetzt werden, hat die Kreismitgliederversammlung dann darüber abzustimmen ob das Amt unbesetzt bleibt oder ob bei der nächstmöglichen Kreismitgliederversammlung nachgewählt werden soll. Die so nachgewählten Personen führen ihr Amt für den verbleibenden Rest der Amtszeit des Kreisvorstandes.
  3. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wird die Nachwahl durch die nächstmögliche Kreismitgliederversammlung vorgenommen. Die so nachgewählten Personen führen ihr Amt für den verbleibenden Rest der Amtszeit des Kreisvorstandes. Scheiden der Vorsitzende oder der Schatzmeister aus ihren Ämtern aus, so bestellt der Kreisvorstand unverzüglich kommissarisch einen Vorsitzenden oder Schatzmeister aus den vorhandenen Mitgliedern des Kreisvorstandes. Reduziert sich durch das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds die Zahl der Vorstandsmitglieder unter 2 ist unverzüglich vom Vorstand der nächsten übergeordneten Gebietsgliederung eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung einzuberufen

  4. Der Kreisvorsitzende, sein Stellvertreter und der Kreisschatzmeister bilden den geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen.




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Friedel 13:32, 3. Feb. 2014 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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