RP:Kreisverband Rheinhessen/Protokoll KPT2014 5 Nordhafen

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Protokoll des Kreisparteitags 2014.5 der Piratenpartei Rheinhessen vom 14. Dezember 2014

Inhaltsverzeichnis

TOP 1: Begrüßung durch den Kreisvorstand und Eröffnung der Versammlung

14:13 Uhr
Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Anwesenden durch Roland Hartung.

TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.
Die ordnungsgemäße Einladung wurde festgestellt. Auf Nachfrage erhebt sich kein Widerspruch.

TOP 3 (erster Teil): Wahl der Versammlungsämter

Für die Versammlungsleitung wird vorgeschlagen:
Bodo Noeske

Bodo wird einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an.

Für die Protokollführung wird vorgeschlagen:
Xander Dorn

Für die Wahlleitung wird vorgeschlagen:
Sebastian Koch

Xander und Sebastian werden einstimmig gewählt und nehmen die Wahl an.

TOP 4 (erster Teil): Beschluss der Geschäftsordnung

Es gibt keine Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung. Somit wird die Geschäftsordnung des letzten Kreisparteitags vorgeschlagen und beschlossen.

TOP 5: Beschluss der Tagesordnung

Es gibt keine Anträge zur Änderung der Tagesordnung. Somit wird die Tagesordnung gemäß Einladung vorgeschlagen und beschlossen.

TOP 6: Genehmigung der Protokolle KPT 2014.2 und KPT 2014.4

Zum Protokoll des KPT 2014.2 wird festgestellt, dass es zu keinen Nachbesserungen kam.
Das Protokoll des KPT 2014.2 wird mehrheitlich abgelehnt.

Das Protokoll des KPT 2014.4 wird ohne Gegenstimmen genehmigt.

TOP 7: Wahl mindestens zweier Rechnungsprüfer

Es werden vorgeschlagen:
Martin Jentzsch
Britta Werner

Beide werden einstimmig gewählt und nehmen die Wahl an.
Sie erhalten den Auftrag der Versammlung, die Unterlagen bis zum nächsten Kreisparteitag zu prüfen.


TOP 8: Berichte der Mandatstragenden in Stadtrat und Kreistag

Xander Dorn berichtet von der letzten Stadtratssitzung. Ein weiterer Bericht für die Zeit zwischen dem letzten Kreisparteitag und der letzten Stadtratssitzung war zusammen mit der Einladung zu diesem Kreisparteitag verschickt worden.

TOP 9: Bericht des Kreisvorstandes

Es findet mit Bezug auf die Rechenschaftsberichte der Mitglieder des Kreisvorstandes kein gesonderter Bericht statt.

TOP 10: Beschluss über Empfehlungen an die Mandatstragenden

In diesem TOP finden keine Beschlussfassungen statt.

TOP 11: Beschluss über Satzungsänderungsanträge, welche die Zusammensetzung oder die Wahl der Fraktionsgruppen betreffen

In diesem TOP finden keine Beschlussfassungen statt.

TOP 12: Wahl der Fraktionsgruppe für den Stadtrat Mainz

Es findet keine Wahl statt.

TOP 13: Rechenschaftsberichte der Mitglieder des Kreisvorstands

Die schriftlichen Rechenschaftsberichte liegen der Protokollführung noch nicht vor.

Roland Hartung und Sebastian Koch berichten mündlich.

TOP 14: Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters

Tätigkeitsbericht
zum Kreisparteitag 2014.5, 14.12.2014

Jan Sören Kleebach
Schatzmeister Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Rheinhessen
gewählt am 26. Januar 2014

Vorstandssitzungen

Datum Dauer Roland Sebastian Jan Sören Patrick Bernd Summe
05.02.14 110min Ja Ja Ja Ja 4
05.03.14 165min Ja Ja Ja Ja Ja 5
07.05.14 136min Ja Ja Ja 3
04.06.14 35min Ja Ja Ja 3
09.07.14 85min Ja Ja Ja 3
06.08.14 68min Ja Ja Ja 3
03.09.14 50min Ja Ja Ja 3
06.11.14 54min Ja Ja Ja 3
04.12.14 76min Ja Ja 2
Summe 749min 749min
12h 29min
673min
11h 13min
749min
12h 29min
165min
2h 45min
275min
4h 35min
2611min
43h 31min

Aufgaben des Schatzmeisters
allgemein als Vorstandsmitglied
Auszug aus der Geschäftsordnung des Kreisvorstandes:

  1. Dem Vorstand obliegt als ausführendes Organ des Kreisverband Rheinhessen die Durchführung von Beschlüssen des Kreisparteitags. Er verwaltet die Mitgliederdaten und Finanzen des Kreisverbandes und organisiert den Kreisparteitag sowie andere wichtige Versammlungen innerhalb des Tätigkeitsgebietes.
  2. Alle Vorstandsmitglieder sind gemäß ihrer Kompetenzbereiche gleichermaßen Ansprechpartner für die Presse. Presseanfragen gehen hierzu an die gemeinsame Vorstands-E-Mail-Adresse oder die Postanschrift des Vorstands. Anfragen können durch den Vorstand auch weiterdelegiert werden.
  3. Vorstandsmitglieder sind befugt, Genehmigungen für Infostände, Demonstrationen, Plakatierungen oder ähnliches einzuholen. Sie können diese Aufgabe auch delegieren.

Ziffer 1 ist so allgemein gehalten, dass kein relevanter Tätigkeitsbericht möglich ist. Es gab keine Presseanfragen gemäß Ziffer 2, zu denen es relevante Wortmeldungen im Rahmen der Schatzmeisterei hätte geben können. In den Rahmen der Ziffer 3 zählen:

  • die Anträge für die Plakatierungen zur Kommunal- und Europawahl: Die gingen als Brief raus, Vorbereitet dankenswerterweise von einem anderen Mitglied, die musste ich also nur noch zur Post bringen.
  • die Einholung von Genehmigungen für Infostände u.ä. wurde weitgehend an andere Mitglieder delegiert


Schatzmeister-Teil
Auszug aus der Geschäftsordnung des Kreisvorstandes:
Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen u.a.

  1. Kontoführung
  2. Verwaltung der Barkasse
  3. Erstellung eines Haushaltsplans gemäß der Beschlüsse von Kreisvorstand und Kreisparteitag
  4. Entgegennahme und Verbuchung von Spenden
  5. Ausstellen von Spendenquittungen
  6. Buchführung gemäß Parteiengesetz
  7. Klärung von Finanzfragen
  8. Auskünfte zum verfügbaren Etat
  9. Veröffentlichung der Finanzdaten im Wiki


Kontoführung (Ziffer 1), Verwaltung der Barkasse (Ziffer 2), Entgegennahme von Spenden (Ziffer 4, Teil 1), Buchführung (Ziffer 6) und Etatverfügbarkeit (Ziffer 8) ergeben sich aus dem im wiki eingestellten Finanzbericht (Ziffer 9). Dieser stellt eine Übersicht nach Einnahmen, Ausgaben und den Zuordnungen zu Posten des Haushaltsplanes gemäß Ziffer 3 dar.

Der Haushaltsplan wurde am 2. April 2014 auf dem KPT 2014.2 beschlossen und am 26. Juni 2014 auf dem KPT 2014.3 geändert. Um den Plan aufstellen zu können wurden die bis zum 2. April getätigten Ausgaben vom KPT 2014.2 gebilligt.
Mit den bisherigen Ausgaben in diesem Jahr liegen wir vollkommen im Rahmen des von Beginn an eher hoch angesetzten Planes.

Die Verbuchung von Spenden (Ziffer 4, Teil 2) sowie die Erstellung von Spendenquittungen (Ziffer 5) ist kaum nachweisbar, lediglich das Übereinstimmen vorliegender Kopien der Bescheinigungen und der Buchungen kann geprüft werden. Im Zeitraum der Amtsausübung ergingen Spenden in Höhe von 53 €, davon sind 45€ zweckgebundene Spenden.
Die Klärung von Finanzfragen (Ziffer 7) beschränkte sich auf einige wenige Gespräche bei der Bank sowie Informationen zum korrekten Ausfüllen von parteiinternen Formularen (Reisekosten, Aufwandserstattungen, usw.) und wenige Anfragen zur Budgetierung.

Insbesondere aus der zweiten Jahreshälfte 2013 zeigten sich bis Oktober hinein immer wieder nachzuarbeitende Punkte. Insbesondere zu Jahresbeginn brachte dies sehr relevanten Arbeitsaufwand mit sich.

Die Veröffentlichung der Finanzdaten im Wiki verlief nicht immer satzungsgemäß - insbesondere im Quartal 3/2014 fehlt die entsprechende Transparenz.


Vorschlag aus der Versammlung (nicht Teil des Rechenschaftsberichts, aber in diesem TOP geäußert)
Dem Kreisvorstand wird vorgeschlagen, für die Arbeit, insbesondere im Amt des Schatzmeisters, einen Laptop anzuschaffen.

TOP 15: Beschluss über Satzungsänderungsanträge, welche die Zusammensetzung oder die Wahl des Kreisvorstands betreffen

Unterbrechung der Versammlung ab 14:59 Uhr
Fortsetzung der Versammlung ab 15:07 Uhr

Auf Nachfrage wird festgestellt, dass 11 Personen akkreditiert wurden und damit stimmberechtigt sind.

TOP 15.1: Möglichkeit zweier gleichberechtigter Vorsitzender

Der Kreisparteitag beschließt: Heute und zukünftig steht im Kreisverband bei Vorstandswahlen neben dem Modell „Vorsitz, stellvertretender Vorsitz, Schatzmeisterei“ auch das Modell „2 gleichberechtigte Vorsitzende und Schatzmeisterei“ zur Verfügung. Dazu §11 Abs. 3 Satz 1 der Satzung (Zusammensetzung des Kreisvorstandes) nachfolgender zweiter Halbsatz hinzugefügt: „auf Antrag können statt einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter zwei gleichberechtigte Vorsitzende gewählt werden“

Demgemäß lautet Abs. 3 in der neuen Fassung:
„(3) Dem Kreisvorstand gehören mindestens ein Vorsitzender und dessen Stellvertreter und ein Schatzmeister an; auf Antrag können statt einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter zwei gleichberechtigte Vorsitzende gewählt werden. Die Vorstandsmitglieder wählen aus ihren Reihen denjenigen, der die Funktion des Generalsekretärs ausübt, sofern vom Kreisparteitag kein eigener Generalsekretär gewählt wurde.“

alte Fassung:
„(3) Dem Kreisvorstand gehören mindestens ein Vorsitzender, dessen Stellvertreter und ein Schatzmeister an. Die Vorstandsmitglieder wählen aus ihren Reihen denjenigen, der die Funktion des Generalsekretärs ausübt, sofern vom Kreisparteitag kein eigener Generalsekretär gewählt wurde.“


Begründung: erfolgt mündlich


Abstimmungsergebnis:
Ja: 2
Nein: 4
Enthaltung: 5

Der Antrag wurde abgelehnt.

TOP 15.2: Generalsekretär streichen

Das Amt des Generalsekretärs im Kreisvorstand des Kreisverbandes Rheinhessen wird abgeschafft. Die Verwaltung der Mitgliederdaten regelt der Kreisvorstand zukünftig alleine durch seine Geschäftsordnung (vgl. Satzung KV Rheinhessen, §11 Abs. 15 Nr. 1 und 2 ), die Delegation an den Landesvorstand bleibt weiterhin möglich (Abs. 31, Satz 2).
Entsprechend wird die Satzung im §11 nachfolgenderweise geändert:
Abs. 3, Satz 2: wird gestrichen (alt: „Der stellvertretende Vorsitzende übt die Funktion eines Generalsekretärs aus, sofern kein eigener Generalsekräter gewählt wurde.“)
Abs. 5, Satz 1: Der Generalsekretär wird gestrichen und die Aufzählungsformel angepasst (alt: „Der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Generalsekretär werden in getrennten Wahlgängen gewählt.“, neu: „Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister werden in getrennten Wahlgängen gewählt.“)
Abs. 17, Sätze 4, 5 und 6 werden gestrichen (alt: „Scheidet der Generalsekretär aus, übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied kommissarisch bis zur Neuwahl durch den nächsten Kreisparteitag dieses Amt. Stehen mehrere Anwärter für die Übernahme zur Verfügung, wählt der Kreisvorstand den kommissarischen Vertreter aus deren Reihe. Ist eine kurzfristige Vorstandssitzung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden oder aus zeitlichen Gründen nicht möglich, bestimmt der Vorstandsvorsitzende den Vertreter bis zur nächsten Vorstandssitzung oder der nächsten Vorstandswahl.“)
Abs. 25 Satz 2 wird gestrichen (Abs. 25 alt: „Auf Beschluss des Kreisparteitags oder der Gründungsversammlung kann der Vorstand auf fünf oder sieben Mitglieder vergrößert werden. In diesem Fall wird ein eigener Generalsekretär gewählt. Alle weiteren Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigte Beisitzer.“, Abs. 25 neu: „Auf Beschluss des Kreisparteitags oder der Gründungsversammlung kann der Vorstand auf fünf oder sieben Mitglieder vergrößert werden. Alle weiteren Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigte Beisitzer.“



Begründung
Ein Generalsekretär hat auf KV-Ebene durch satzungsgemäß zugewiesene Aufgaben keine derartige Aufgabenfülle, die ein eigenes Amt rechtfertigen würde.

Abstimmungsergebnis:
Ja: 7
Nein: 2
Enthaltung: 2

Der Antrag wurde abgelehnt.

TOP 16 (erster Teil): Vorschläge von und Vorstellung der Kandidierenden zum Kreisvorstand

Unterbrechung der Versammlung ab 15:35 Uhr
Fortsetzung der Versammlung ab 15:46 Uhr

Für den Vorsitz werden vorgeschlagen:
Jan Sören Kleebach
Xander Dorn
Roland Hartung

Für den stellvertretenden Vorsitz werden vorgeschlagen:
Xander Dorn
Bodo Noeske
Jan Sören Kleebach

Für das Schatzmeisteramt wird vorgeschlagen:
Britta Werner

Für das Generalsekretariat wird vorgeschlagen:
Xander Dorn

Für den Beisitz werden vorgeschlagen:
Bodo Noeske
Jan Sören Kleebach
Anne Stamm

Auf Vorschlag der Wahlleitung erfolgt die Vorstellung der Kandidierenden für den Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen.

TOP 19 (erster Teil): Wahl des neuen Kreisvorstandes

Die Wahlleitung erklärt ausführlich das Wahlverfahren.
Die Kandidierendenliste wird geschlossen.
Von der Wahlleitung werden als Wahlhelfer benannt:
Andreas Terboven
Paul Tylich
Auf Nachfrage erhebt sich kein Widerspruch gegen die benannten Wahlhelfer.

Ergebnis des ersten Wahlganges:
Xander Dorn: 2 Stimmen
Jan Sören Kleebach: 3 Stimmen
Roland Hartung: 4 Stimmen
NIEMAND: 2 Stimmen
Gesamt: 11 Stimmen

Keine Person erhält die notwendige Mehrheit.
Die Kandidierendenliste wird neu geöffnet.
Xander Dorn zieht die Kandidatur zurück.
Die Kandidierendenliste wird geschlossen.

Ergebnis des zweiten Wahlganges:
Jan Sören Kleebach: 5 Stimmen
Roland Hartung: 5 Stimmen
NIEMAND: 2 Stimmen
Gesamt: 12 Stimmen

Keine Person erhält die notwendige Mehrheit.
Die Kandidierendenliste wird neu geöffnet.
Jan Sören Kleebach zieht die Kandidatur zurück.

TOP 16 (zweiter Teil): Vorschläge von und Vorstellung der Kandidierenden zum Kreisvorstand

Britta Werner kündigt die Kandidatur an.
Roland Hartung zieht die Kandidatur zurück.
Bodo Noeske kündigt die Kandidatur an.

Britta Werner und Bodo Noeske stellen sich vor.

Die Kandidierendenliste wird geschlossen.

Bodo Noeske tritt von der Versammlungsleitung zurück.

TOP 3 (zweiter Teil): Wahl der Versammlungsämter

Für die Versammlungsleitung wird vorgeschlagen:
Martin Jentzsch

Martin Jentzsch wird gewählt und nimmt die Wahl an.

TOP 19 (zweiter Teil): Wahl des neuen Kreisvorstandes

Ergebnis des dritten Wahlganges:
Britta Werner: 5 Stimmen
Bodo Noeske: 5 Stimmen
NIEMAND: 1 Stimmen
Gesamt: 11 Stimmen

Keine Person erhält die notwendige Mehrheit.

TOP 4 (zweiter Teil): Beschluss der Geschäftsordnung

GO-Antrag zur Änderung der GO:


Es wird beantragt, der GO im Punkt 5.2.2. "Wahlen zum Kreisvorstand" folgende Punkte hinzufügen:


3. Sollte nach 3 Wahldurchgängen für ein Amt noch niemand für das Amt gewählt worden sein, wird im 4. Wahldurchgang folgendermaßen gewählt: An jeden Kandidaten kann eine JA-Stimme abgegeben werden, oder NIEMAND kann angekreuzt werden. Der Kandidat, der die meisten JA-Stimmen, mindestens aber 50% der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, ist gewählt. Sollte auf zwei oder mehrere Kandidaten dieselbe Anzahl an meisten JA-Stimmen fallen, entscheidet zwischen diesen Kandidaten das Los.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8
Dagegen: 3

Der Antrag wird angenommen.

TOP 16 (dritter Teil): Vorschläge von und Vorstellung der Kandidierenden zum Kreisvorstand

Die Wahlleitung erklärt das geänderte Wahlverfahren.
Die Kandidierendenliste wird neu geöffnet.
Roland Hartung kündigt die Kandidatur an.
Jan Sören Kleebach kündigt die Kandidatur an.
Die Kandidierendenliste wird geschlossen.

TOP 19 (dritter Teil): Wahl des neuen Kreisvorstandes

Auf Antrag erfolgt die Neuauszählung der Stimmberechtigten.
Es wird festgestellt, dass 11 Stimmberechtigte akkreditiert und anwesend sind.

Ergebnis des vierten Wahlganges:
Britta Werner: 4 Stimmen
Bodo Noeske: 6 Stimmen
Roland Hartung: 4 Stimmen
Jan Sören Kleebach: 5 Stimmen
NIEMAND: 1 Stimmen
Gesamt: 11 abgegebene, gültige Stimmzettel

Bodo Noeske erhält die notwendige Stimmenzahl und nimmt die Wahl an.


Die Kandidierendenliste für Wahl des stellvertretenden Vorsitz wird neu geöffnet.
Xander Dorn zieht die Kandidatur zurück.
Die Kandidierendenliste wird geschlossen.

Ergebnis der Wahl zum stellvertretenden Vorsitz:
Jan Sören Kleebach
JA: 9
NEIN: 2
Gesamt: 11

Jan Sören Kleebach ist gewählt und nimmt die Wahl an.


Die Kandidierendenliste für die Wahl zum Schatzmeisteramt wird neu geöffnet.
Die Kandidierendenliste wird geschlossen.

Ergebnis der Wahl zum Schatzmeisteramt:
Britta Werner
JA: 8
NEIN: 1
Ungültig: 1
Gesamt: 10

Britta Werner ist gewählt.


Es wird beantragt, der Ämterkumulation Britta Werners zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
JA: 9
NEIN: 0
Enthaltung: 1
Gesamt: 10

Britta Werner nimmt die Wahl an.


Es wird beantragt, die Größe des Kreisvorstandes zu beschließen.
Es werden vorgeschlagen:
3 Mitglieder
4 Mitglieder
5 Mitglieder

Abstimmungsergebnis:
3 Mitglieder: 6 Stimmen
4 Mitglieder: 0 Stimmen
5 Mitglieder: 1 Stimme

Somit ist beschlossen, dass der Kreisvorstand aus 3 Mitgliedern bestehen soll.

TOP 20: Beschluss über sonstige Satzungsänderungsanträge

Die Satzung des Kreisverbandes wird wie folgt geändert:
In §10 Abs. 10 („Die Aufgaben des Kreisparteitags sind […]“) wird Nr. 2 („die Wahl von Rechnungsprüfern“) in folgenden Worten neu gefasst:
„die Wahl von Rechnungs- und Kassenprüfern“


§10 Abs. 15 wird weitgehend der Landessatzung folgend (unter Beibehaltung der bisherigen Regelung zur schriftlichen, geheimen Wahl) neu gefasst:
„Wird auf dem Kreisparteitag ein neuer Vorstand gewählt, wählt der Kreisparteitag mindestens zwei Rechnungsprüfer. Sind mehr als zwei Bewerber vorhanden, ist diese Wahl schriftlich und geheim durchzuführen. Die Rechnungsprüfer prüfen den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und des Schatzmeisters vor der Beschlussfassung über ihn. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kreisparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.“

Alte Fassung:
„Die Wahl der Rechnungsprüfer wird offen durchgeführt, wenn sich nicht mehr als zwei Bewerber zur Wahl stellen. Sind mehr als zwei Bewerber vorhanden, ist diese Wahl schriftlich und geheim durchzuführen.“


Ebenfalls der Landessatzung folgend wird nach §10 Abs. 15 ein Abs. 15a in folgendem Wortlaut eingefügt:
„Der Kreisparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Kreisparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das "Gesetz über die politischen Parteien" (PartG) eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig vorzulegen sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem ordentlichen Kreisparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Kreisvorstandes oder sie endet durch Austritt, Rücktritt, Abberufung durch den Parteitag beziehungsweise mit der Wahl ihrer Nachfolger.“



Begründung:
Bislang bestimmt unsere Satzung die Wahl zweier Rechnungsprüfer (§10 Abs. 10 Nr. 2) sowie das Vorgehen bei ihrer Wahl (§11 Abs. 15). Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sind nicht festgelegt. Damit ist auf die Landes- und Bundessatzung zurückzugreifen. In diesen heißt es, die Rechnungsprüfer „[prüfen] den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und des Schatzmeisters vor der Beschlussfassung über ihn“. Damit müssen auf dem Parteitag die Rechnungsprüfer gewählt werden, ihre Arbeit verrichten und die Entlastung beantragen. Diese Prüfung ist bereits bei einem Kreisverband mit der Finanzaktivität des KV Rheinhessen nicht intensiv möglich, soll sie den Parteitag nicht verzögern. Daneben sollte eine derartige Prüfung möglichst nicht allzu lange dauern, um übermäßige Beeinträchtigungen bei der Ausübung der Mitgliedsrechte zu verhindern – und mindestens der Schatzmeister ist in der Ausübung seiner Mitgliedsrechte beeinträchtigt. Um die Zeit der Prüfung auf dem Parteitag zu verkürzen sehen die Satzungen der Bundespartei und des Landesverbandes Rheinland-Pfalz die Wahl von sowohl Kassenprüfern wie auch Rechnungsprüfern vor. Rechnungsprüfer prüfen auf dem Parteitag, Kassenprüfer im Verlaufe der Amtszeit. Die Amtszeit der Kassenprüfer entspricht der des jeweiligen Vorstandes, die der Rechnungsprüfer dauert lediglich von der Wahl bis zur Entlastung des Vorstandes für die finanzielle Tätigkeit auf dem gleichen Parteitag. Die entsprechenden Regelungen sollten wir ebenfalls aufnehmen.

Abstimmungsergebnis:
JA: 9

Der Antrag erhält die notwendige Mehrheit und ist angenommen.

TOP 3 (dritter Teil): Wahl der Versammlungsämter

Die Versammlungsleitung muss die Versammlung verlassen.
Für die Versammlungsleitung wird vorgeschlagen:
Bodo Noeske

Bodo wird mehrheitlich gewählt und nimmt die Wahl an.

TOP 21: Beschluss über sonstige Anträge

TOP 21.1: Freifunk

Der Kreisverband Rheinhessen wird
zum 1. Januar 2015 Mitglied als juristische Person im Freifunk Mainz
e.V. . Dabei soll ein Mitgliedsbeitrag von 108€ pro Jahr bezahlt werden
(9€ pro Monat).

Hinweise Originaltext Dieser Antrag ging ursprünglich als Antrag an den Kreisvorstand, soll jedoch nach dessen Meinung eher auf einem KPT behandelt werden.

Hallo Vorstand,

im Freifunk Mainz e.V. kann man nicht nur als natürliche Person, sondern
auch als juristische Person Mitglied werden. Damit der Verein unabhängig
arbeiten kann und Freifunk in Mainz und Umgebung weiter ausbauen kann,
ist eine breit auf viele Schultern verteilte Finanzierung sinnvoll. Der
Mitgliedsbeitrag für juristische Personen liegt bei mindestens 100€ im
Jahr. Zur besseren Verrechnung ist ein Mitgliedsbeitrag wünschenswert,
der durch 12 teilbar ist.

Ich stelle daher folgenden Antrag an den Kreisvorstand:

Der Kreisvorstand möge beschließen: Der Kreisverband Rheinhessen wird
zum 1. Januar 2015 Mitglied als juristische Person im Freifunk Mainz
e.V. . Dabei soll ein Mitgliedsbeitrag von 108€ pro Jahr bezahlt werden
(9€ pro Monat).

Umsetzungsverantwortlich: Schatzmeister

Hinweis: Gerne könnt ihr natürlich auch einen anderen Mitgliedsbeitrag
wählen. Ich habe jetzt nur den ersten durch 12 teilbaren Beitrag über
100 Euro eingesetzt.

Für Fragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung.

rechtliche Anmerkung Die Partei muss mit ihrem Geld selbst Aufgaben erfüllen. Die Auftragserteilung an Unternehmen ist zulässig (machen einige Parteien bspw. beim Plakatieren, Kampagnenplanung,...). Die Mitgliedschaft in Vereinen ist hingegen nicht möglich, die politische Arbeit muss die Partei mit ihrem Geld selbst machen (zum selbst machen zählt allerdings auch, dass man auf einer größeren Veranstaltungen einen Stand hat oder auf dem Flyer für die Veranstaltung sein Logo drauf hat).

"Andere Vereine sind möglicherweise ebenfalls berechtigt, Spenden anzunehmen. Aber die Spenden für gemmeinnützige Vereine unterliegen anderen Berechnungen als Parteispenden." (Zitat aus einer Mail auf der Bundes-Verwaltungs-ML)

Einem jeden steht es frei, andere Vereinigungen selbst und direkt finanziell zu unterstützen. Die Partei hat keine Berechtigung/Auftrag dies mit den ihr zur Verfügung gestellten Parteigeldern zu tun. Ein jeder entscheidet selbst, wen und was finanziell unterstützenswert ist, die Partei kann dies nicht übernehmen.


Der Antrag wird zurückgezogen.
Der Antrag wird von Roland Hartung übernommen.
Auf Antrag zur Geschäftsordnung wird der Antrag vertagt.

TOP 21.2: ohne Titel

Der KV Rheinhessen spricht sich für eine eigenständige Kandidatur der Piratenpartei RLP zur Landtagswahl aus und erteilt Überlegungen zu einem strategischen Bündnis mit anderen Parteien eine Absage

Begründung: Klare Sache


Abstimmungsergebnis:
JA: 6
NEIN: 2
Enthaltung: 1
Gesamt: 9

Der Antrag wird angenommen.

TOP 21.3: Open Antrag

Der Kreisverband empfiehlt dem Abgeordneten Xander Dorn die Einrichtung eins Piraten OPEN-Antrag Tools. Die Fraktion Die Linke wird gebeten dieses Piratentool des Abgeordneten Xander Dorn auf der Fraktionshomepage der Fraktion die Link zu veröffentlichen!

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

TOP 21.4: TTIP 1 und TTIP 2

TTIP 1

Der KPT der Piratenpartei Rheinhessen möge beschließen, dem Netzwerk RLP gegen TTIP sowie den Fraktionen im Mainzer Stadtrat folgenden Entwurf eines fraktionsübergreifenden Antrags mit der Bitte um Unterstützung vorzulegen.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz beschließt die Unterstützung des gemeinsamen Positionspapiers des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen, soweit durch Freihandels- und Dienstleistungsabkommen (CETA, TTIP, TiSA) in unzulässiger Weise in die Rechte der kommunalen Selbstverwaltung und der kommunalen Daseinsvorsorge der Landeshauptstadt Mainz eingegriffen wird bzw. würde.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
a) im Namen der Stadt Mainz die regional zuständigen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes, des Landtages und des Bundestages aufzufordern, den Abkommen solange nicht zuzustimmen bis gesichert ist, dass die jeweils strengeren Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz-, Datenschutz- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht gefährdet werden können
b) die Bedenken der Stadt Mainz in geeigneter Form gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium zum Ausdruck zu bringen.

Begründung: Demokratie ist keine Handelsware!


TTIP 2

Der KPT der Piratenpartei Rheinhessen möge beschließen, dem Netzwerk RLP gegen TTIP sowie den Fraktionen im Mainzer Stadtrat folgenden Entwurf einer Resolution sowie eines fraktionsübergreifenden Antrags mit der Bitte um Unterstützung vorzulegen.

a) Resolutionsentwurf: "Resolution des Mainzer Stadtrats zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen"
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz stellt fest, dass:
1. die bisherigen Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurden und diese Intransparenz das Misstrauen in die Verhandlungsführung der EU-Kommission erhöht hat und die demokratischen Grundsätze untergräbt,
2. die geplanten Abkommen die bisherige Form kommunaler Daseinsvorsorge und das Subsidiaritätsprinzip gefährden und negative Auswirkungen für das kommunale Handeln, bei der öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich der Delegation von Aufgaben an kommunale Unternehmen, der Förderung und Unterstützung von Kultur und der Erwachsenenbildung (z.B. über Volkshochschulen) wie auch der Tarifgestaltung und die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der Stadt Mainz haben können,
3. die geplanten Abkommen der Eröffnung von Marktzugängen im Dienstleistungssektor, insbesondere auch im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen dienen und die Organisationshoheit der Kommunen gefährden, darunter nicht privatisierte Bereiche wie die kommunale Wasserver- und entsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen einschließlich des Gesundheitsbereiches sowie die öffentlichen Dienstleistungen im Kultur und Bildungsbereich,
4. durch die Verwendung von sogenannten Negativlisten die Rekommunalisierung von Dienstleistungen deutlich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht wird.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz begrüßt die grundsätzlichen Bemühungen zur Erreichung von Freihandelsabkommen, solange dabei die Grundsätze der Transparenz und Beteiligung, die Unabhängigkeit deutscher und europäischer Gerichte und der kommunalen Daseinsvorsorge eingehalten werden und solange dadurch weder deutsche und europäische Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- noch Umweltstandards unterlaufen werden. Mit diesem Ziel unterstützt der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz das gemeinsame Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen und fordert gegenüber der Landes- und Bundesregierung gemäß des o.g. Papiers folgende Punkte ein:
I. Die Kommunale Daseinsvorsorge soll von den Marktzugangsverpflichtungen in TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden.
II. Der politische Gestaltungswille soll in Fragen des öffentlichen Beschaffungswesen nicht stärker eingeschränkt werden als es nationale Regelungen und das europäische Vergaberecht bereits heute vorsehen.
III. Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur darf nicht - auch nicht durch die Verwendung sogenannter Negativlisten - eingeschränkt werden. Die Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien müssen erhalten bleiben.
IV. Auf spezielle Investorenschutzregelungen und internationale Schiedsgerichte soll gänzlich verzichtet werden. Anwendung finden soll ausschließlich der demokratisch legitimierte Rechtsschutz nationaler Gerichte.
V. Der Abbau von Handelshemmnissen soll nicht zu Lasten von den jeweils strengeren Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz-, Datenschutz- und Umweltstandards erfolgen.
VI. Die Transparenz und Beteiligung soll verbessert werden, u.a. indem Vertreter der kommunalen Ebene neben dem TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums unmittelbar in die Beratergruppen der EU-Kommission integriert werden.
VII. Die Organisationsfreiheit der Kommunen auch über TTIP hinaus soll sichergestellt, Rekommunalisierung jederzeit und uneingeschränkt möglich bleiben, weshalb die o.g. Forderungen grundsätzlich für Freihandelsabkommen, insbesondere aber auch für TiSA gelten.


b) Antragsentwurf Der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz beschließt die Annahme der "Resolution des Mainzer Stadtrats zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen" und unterstützt damit das gemeinsame Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen, soweit durch Freihandels- und Dienstleistungsabkommen (CETA, TTIP, TiSA) in unzulässiger Weise in die Rechte der kommunalen Selbstverwaltung und der kommunalen Daseinsvorsorge der Landeshauptstadt Mainz eingegriffen wird bzw. würde.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
a) im Namen des Stadtrats die regional zuständigen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes, des Landtages und des Bundestages aufzufordern, den Abkommen solange nicht zuzustimmen bis gesichert ist, dass Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz-, Datenschutz- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht gefährdet werden können
b) die Bedenken des Stadtrats in geeigneter Form gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium zum Ausdruck zu bringen.

Begründung: Demokratie ist keine Handelsware!


Abstimmungsergebnis

Über die Anträge TTIP 1 und TTIP 2 wird gemeinsam abgestimmt.
Beide Anträge werden einstimmig angenommen.

TOP 23: Verabschiedung und Ende der Versammlung

Die Versammlung wird um 20:09 Uhr beendet.


Die Tagesordnungspunkte 17, 18 und 22 wurden nicht aufgerufen.