RP:Kreisverband Rheinhessen/Kommunen Ansprechpartner/VGWoellstein
1. Die Genehmigung zur befristeten Aufstellung von Plakaten gilt nur innerorts für die Ortsgemeinden Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wöllstein und Wonsheim.
2. Die Anbringung der Plakate an Verkehrszeichen, der örtlichen touristischen Hinweisbeschilderung sowie an lackierten Straßenlaternen ist nicht gestattet.
3. Eine Verwechslung mit Verkehrszeichen ist auszuschließen
4. Durch die Aufstellung der Plakate darf der ruhende oder fließende Verkehr nicht behindert oder gefährdet werden.
5. Die Plakate sind gegen Wind standsicher zu verankern.
6. Die Plakate sind nach Beendigung der Bundestagswahl unverzüglich zu entfernen.
7. Das Einverständnis der privaten Grundstückseigentümer zur Anbringung wird durch diese Genehmigung nicht ersetzt.
8. Den Weisungen der Polizei, der örtlichen Ordnungsbehörde und der Ortsgemeinden ist Folge zu leisten.
9. Für alle, durch die Aufstellung entstehenden Schäden wird eine Haftung der Verbandsgemeinde Wöllstein sowie der verbandsangehörigen Ortsgemeinden ausgeschlossen.