RP:Kreisverband Rheinhessen/KPT 2015 2/SÄA
Satzungsänderungsanträge
§11 "Der Kreisvorstand"
§11 "Der Kreisvorstand" wird folgendermaßen neu gefasst:
§11 Hammel
(1) Die Hammel repräsentieren den Kreisverband und sehen dabei knuffig aus.
(2) Die Hammel laufen im Kreis, fressen Gras und pocken sich
gelegentlich in die Seite.
(3) Den Hammeln gehören mindestens ein Leithammel, dessen
Vertreterhammel und einen Schatzhammel an. Die Hammel wählen aus ihren
Reihen denjenigen, der die Funktion des Generalhammels ausübt, sofern
vom Kreisparteitag kein eigener Generalhammel gewählt wurde.
(4) Die Hammel werden auf dem Kreisparteitag durch gegenseitiges
umschubsen ausklabüsert. Es gewinnen die Hammel, die am Ende noch stehen.
(5) Der Leithammel, sein Vertreterhammel, der Schatzhammel und der
Generalhammel werden in getrennten Schubsrunden bestimmt. Für die Wahl
der Beihammel ist ein verbundenes Einzelschubsen zulässig.
(6) Personen, die in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur
Piratenpartei Deutschland oder einer ihrer Untergliederungen stehen,
sind nicht zum Klabüsern zuzulassen.
(7) Die Hammel treten mindestens einmal wöchentlich zum gegenseitigen
Anhammeln auf der Mailingliste zusammen. Das Anhammeln ist öffentlich.
(8) Eine Einladungsfrist ist dazu nicht vorgesehen.
(9) Jedes Anhammeln wird im Postfach jedes Mitlesenden dokumentiert.
(10) Mitleser haben das Recht, mitzuhammeln, Popcorn zu essen oder
facipalimierend die Mailingliste zu entfolgen.
(11) Die Hammelrunde ist hammelfähig, wenn mindestens zwei Hammel
mithammeln.
(12) Ein Datenschutzhammel ist nicht vorgesehen, da der seine Zeit wohl
für Besseres verwenden kann.
(13) Auf eine Geschäftsordnung verzichten die Hammel, weil sowieso jeder
hammelt, wie er will.
(14) Bleiben nach alle dem Gehammel weniger als drei Hammel übrig, so
werden neue Hammel ausklabüsert. Es wird angestrebt, dass dazu
mindestens drei außerordentliche Parteitage im Jahr notwendig werden.
(15) Hammel haben einen Anspruch auf kostenlose Unterbringung im
Nordhafenkeller, frisches Wasser und Stroh.
Begründung: aus Gründen ;-)
Antragsteller: Sebastian D.