RP:Antrag/2013.2/013/Briefwahl auf ein notwendiges Minimum reduzieren

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.

Wahlprogrammantrag Nr.
2013.2/013
behandelt bei
SDMV2013.1
Beantragt von
Vincent Thenhart
Kurzbeschreibung
(Eine kurze(!) Beschreibung für die Übersichtsseite)
Betrifft
(betroffener § bzw. Abschnitt)
Vermerk
eingreicht mit Ticket 1046573
angenommen bei der 1. SDMV-Abstimmung

Antrag

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 1981 festgestellt wurde, ist die Möglichkeit der Briefwahl problematisch im Hinblick auf die Grundsätze der freien und geheimen Wahl. Zum damaligen Zeitpunkt wurden jedoch Briefwahlunterlagen nur in begründeten Fällen ausgestellt, so dass das Gericht trotz dieser Bedenken die Briefwahl als Möglichkeit der Beteiligung ansonsten verhinderter Wähler akzeptierte. Mittlerweile ist die Anzahl der Briefwähler jedoch kontinuierlich gestiegen und stellt aus Sicht der Piratenpartei ein Problem dar.

Die Piratenpartei möchte daher die Möglichkeit der Briefwahl wieder auf ein absolut notwendiges Minimum beschränken, bspw. auf Wählerinnen und Wähler, die sich längerfristig im Ausland aufhalten. Für die Masse der Briefwähler sollen dagegen andere Möglichkeiten der Stimmabgabe geschaffen werden. Mobile Wahllokale, die bereits eingesetzt werden um in kleineren Pflegeeinrichtungen, die über keine eigene Wahlurne verfügen, die Wahlteilnahme zu ermöglichen, sollen zukünftig auch einzeln im eigenen Zuhause gepflegte Personen mit einbeziehen. Für Personen, die sich am Wahltag nicht an ihrem Wohnsitz aufhalten oder anderweitig verhindert sind, soll es ermöglicht werden, unter kontrollierten Bedingungen vor dem eigentlichen Wahltermin an ausgewiesenen Orten zu wählen.

Begründung

Die Möglichkeit der Briefwahl ist eine potentielle Einschränkung der Freiheit und Geheimheit der Wahl. Im Gegensatz zur Wahl im Wahllokal lässt sich nicht überprüfen, ob der Wähler selber abgestimmt hat, oder ob er evtl. unter Druck gesetzt wurde. Gleichzeitig fördert die Briefwahl aber die Allgemeinheit der Wahl, denn sie ermöglicht Leuten die Teilnahme, die ansonsten verhindert wären. Wenn man also die Briefwahl sinnvollerweise beschränken möchte, muss man im Ausgleich andere, weniger problematische Möglichkeiten der Teilnahme schaffen.

Unterstützung / Ablehnung

SDMV-Abstimmungsergebnis

Urne ja nein enthalten
Kaiserslautern 6 3 1
Koblenz 4 6 0
Ludwigshafen 3 2 1
Mainz 3 2 1
Neustadt 3 6 1
Trier 6 2 0
Worms 4 1 1
gesamt 29 22 5

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Friedel
  2. DerBär 11:53, 21. Apr. 2013 (CEST)
  3. Benutzer:Atryc
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Ich bin nicht der Meinung, dass die Briefwahl "eine potentielle Einschränkung der Freiheit und Geheimheit der Wahl" ist. Für (sehr, sehr) viele Berufstätige ist nicht vorhersehbar, ob sie am Wahltag im Wahllokal an der Wahl teilnehmen können. Ich habe damals, als man nur in begründeten Ausnamefällen Briefwahl machen durfte, immer außer einem Mal vom Arbeitgeber die Möglichkeit bekommen, auf eigene Kosten zur Wahl zu fahren oder zu fliegen. Das was ein Entgegenkommen des Arbeitgebers, auf das ich keinen Anspruch hatte. Die meisten Arbeitnehmer, die Montage, Anlagenservice, Anlagenreparatur, Anlagenbau oder ähnliches machen, erfahren frühestens Anfang der Woche, ob sie am folgenden Wochenende nach Hause (zum Wahllokal) kommen. Und die Woche bis zur Wahl verbringen sie dann natürlich nicht zu Hause, wo sie Briefwahlunterlagen besorgen können. Ein System, das von Berufstätigen fast grenzenlose Flexibilität verlangt, muss auch entsprechende Möglichkeiten bieten, an Wahlen teilnehmen zu können. Friedel
    • Dem Einwand stimme ich zu, würde zur Abhilfe aber eher zusätzliche Urnenwahlzeiten im Vorfeld anbieten. Beispielsweise könnten, wie teilweise derzeit schon praktiziert, in den kommunalen Wahlämtern (Stadt-/Kreis-/VG-Verwaltungen) einige Tage vor dem Wahltag zu den Öffentszeiten der Verwaltung durch Wahlamtmitarbeiter als Wahlvorstand betreute Urnen aufgestellt werden, in der man gegen Abgabe/Abstempelung der Wahlberechtigung seine Stimme abgeben kann. Diese Urnen müßten während der Nichtabstimmungszeiten so sicher verwahrt werden, daß nur der Wahlvorstand Zugang zu ihnen hat.Guru
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Im Antrag fehlt die Kurzbeschreibung usw., der Antrag hat also formelle Mängel und eine Abstimmung darüber deswegen ungültig. DerBär 11:53, 21. Apr. 2013 (CEST)
    • Der Antrag enthält alle formal benötigten Informationen, nämlich, dass der Text ins Wahlprogramm eingefügt werden soll. Allerdings gebe ich dir Recht, dass eine Überschrift und eine präzisere Formulierung als "an geeigneter Stelle einfügen" schön gewesen wäre. -- Sebastian Degenhardt 12:07, 26. Apr. 2013 (CEST)
  • "Im Gegensatz zur Wahl im Wahllokal lässt sich nicht überprüfen, ob der Wähler selber abgestimmt hat, oder ob er evtl. unter Druck gesetzt wurde." Das trifft zu, wenn man "unter Druck" etwas wie "Knarre im Rücken" versteht oder der Unterdrücker auf der Schulter beim Ankreuzen hockt. Ich denke aber, dass auch viele Leute, die sich einschüchtern lassen, sich nicht unbedingt in der Kabine sicherer fühlen, wenn der Unterdrücker einem hinterher tief und bedrohlich in die Augen schaut. Als vermeintlich Unterdrückter kann man den Brief auch schnell fertig machen, bevor der Unterdrücker angerauscht kommt. Die Art und Weise, auf die eine Briefwahl die Wahl weniger geheim macht, gleicht bei weitem nicht deren Vorteil auf Gemeinheit aus. Benutzer:Atryc