RP:Antrag/2013.1/007/Hürde für Programmänderungen einführen

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2013.1/007
behandelt bei
LMV2013.1
Beantragt von
Ein Landespirat
Kurzbeschreibung
Es wird eine 50%-Hürde für Änderungen am Grundsatzprogramm und Wahlprogramm eingeführt.
Betrifft
§5.7
Vermerk
eingereicht mit Ticket #1031921
abgelehnt auf dem LPT2013.1
Antrag ist verarbeitet

Antrag

Der Landesparteitag beschließt:

Im §5.7 Satzungs- und Programmänderung der Landessatzung wird nach Absatz (1) ein neuer Absatz (2) eingefügt:

"(2) Änderungen am Grundsatzprogramm und am Wahlprogramm sind beschlossen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmt."

Die Nummerierung der weiteren Abschnitte wird entsprechend hochgesetzt.

Begründung

Aktuell haben wir in der Satzung nur eine Hürde für Satzungsänderungsanträge stehen. Das Herz unserer Partei besteht jedoch aus Grundsatzprogramm und Wahlprogramm. Deswegen sollte auch für Änderungen am Grundsatzprogramm und Wahlprogramm eine Hürde eingeführt werden.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. StopSecret
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Ich verstehe den Sinn dieses Antrags nicht. Das was du möchtest, ist eine einfache Mehrheit: "Eine einfache Mehrheit hat, wer mehr hat als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen." https://de.wikipedia.org/wiki/Einfache_Mehrheit#Arten_von_Mehrheiten. Und das steht bereits im § 4.1 "(3) Der LPT beschließt mit einfacher Mehrheit, falls keine weiteren Bedingungen bestehen." https://wiki.piratenpartei.de/RP:Satzung#einfache_Mehrheit --StopSecret 12:16, 11. Jan. 2013 (CET)
    • Danke für die Rückfrage. Es soll keine einfache Mehrheit mehr reichen (im schlimmsten Fall enthalten sich alle und der Antrag geht trotzdem mit der einen Stimme des Antragstellers durch), sondern es soll eine qualifizierte Mehrheit erreicht werden müssen. Beantragt habe ich daher, dass nicht mehr die Hälfte der abgegeben Stimmen, sondern die Hälfte der anwesenden Akkreditierten zählt.
      • Antwort zu 1.1
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  • Argument 2
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