RP:Antrag/2012.2/026/Schutz vor Verkehrslärm
Dies ist ein abgelehnter Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.
- Wahlprogrammantrag Nr.
- 2012.2/026
- behandelt bei
- LMV2013.1
- Beantragt von
- micramouse
- Kurzbeschreibung
- Flugverkehr muss in der gleichen Verordnung wie Straßen- und Schienenverkehr geregelt werden
- Vermerk
- eingereicht mit Ticket #1020742 am 2012-10-21.
Antrag
Antrag auf Änderung des Wahlprogramms
Alte Fassung: nicht vorhanden
Neue Fassung:
Lärm macht krank. Ziel der Piratenpartei Rheinland-Pfalz ist es, die Verkehrslärmverordnung zu ändern, um die Menschen effektiv vor Lärmbelastung zu schützen.
Die 6. Bundes-Immissionsschutzverordnung (TA-Lärm) nennt Grenzwerte für allgemeine Geräusche strukturiert nach sieben Tageszeiten und sieben Bebauungsarten. Fluglärm fällt dabei unter "einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen". Sie dürfen die Immissionsrichtwerte in Industriegebieten tagsüber um 25 db(A) und nachts um 15 db(A) überschreiten, in allen übrigen Gebieten tagsüber um 20 db(A) und nachts um 10 db(A).
Die 16. BlmSchV (Verkehrslärm) nennt Grenzwerte für Straßen- und Schienenverkehr mit Formeln und Diagrammen, um den Lärm zu berechnen, den eine noch zu bauende Eisenbahnstrecke oder Autobahn möglicherweise einmal erzeugt. Die Grenzwerte sind nach Tag und Nacht und für einige Siedlungsarten unterschieden (z.B. Krankenhäuser, Wohngebiete, Gewerbegebiete).
Wir fordern, dass die Struktur der TA-Lärm in die Verkehrslärm-Verordnung übernommen wird. Diese Verordnung sollte dann für den Verkehrslärm auf Straße, Schiene und in der Luft gelten. Die Richtwerte der TA-Lärm sollten in die Verkehrs-Verordnung übernommen und dann an das Verkehrsgeschehen angepasst werden, getrennt für Straße, Schiene und Luft.
Begründung
Solange in den Lärmschutzverordnungen steht, dass der Verkehr tagsüber in Wohngebieten 59 dB(A) und in Mischgebieten 64 dB(A) Lärm machen darf, von den Berechnungsmethoden für Fluglärm ganz zu schweigen, wird dieser Lärm auch gemacht. Dabei dürfen die "einzelnen kurzzeitigen Geräuschspitzen" des Luftverkehrs sogar auf Durchschnittswerte gemittelt werden, obwohl man von jedem lautstarken Einzelgeräusch geweckt wird, während man bei einem gleichmäßigen, nicht zu hohen Geräuschpegel weiterschlafen kann. Verhindern kann das nach aktueller Gesetzeslage nur die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Bundestag und dem Bundesrat, also alle Parteien und alle Regierungen in allen Bundesländern.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Friedel Nicht die Richtwerte sollen an den Verkehrslärm angepasst werden, sondern der Verkehrslärm an die Richtwerte. Es ist imho sinnlos, eine Anpassung der Richtwerte an den Lärm zu fordern. Welchen Zweck sollen die Richtwerte denn dann haben?
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Ist der Antrag ergänzend gemeint zum WP-Antrag RP:Antragsfabrik/Flugverkehrsbelastungen_minimieren? Guru
- Ja, das sind zwei unterschiedliche Ansätze. Der entscheidende Punkt ist für mich die rechtliche Gleichbehandlung von unterschiedlichem Lärm, da jede Art von Lärm die Gesundheit beeinträchtigt oder sogar gefährdet. Anpassung heißt dabei nicht Übernahme der bisherigen Richtwerte, sondern die Anpassung der gleich behandelten Richtwerte entsprechend den neuesten Erkenntnissen im Interesse der Gesundheit. Die Synchronisation der Bundesimmissionsschutzgesetze ist ein weiter Weg, aber er kann auch durch eine Bundesratsinitiative angestoßen werden!
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Ja, das sind zwei unterschiedliche Ansätze. Der entscheidende Punkt ist für mich die rechtliche Gleichbehandlung von unterschiedlichem Lärm, da jede Art von Lärm die Gesundheit beeinträchtigt oder sogar gefährdet. Anpassung heißt dabei nicht Übernahme der bisherigen Richtwerte, sondern die Anpassung der gleich behandelten Richtwerte entsprechend den neuesten Erkenntnissen im Interesse der Gesundheit. Die Synchronisation der Bundesimmissionsschutzgesetze ist ein weiter Weg, aber er kann auch durch eine Bundesratsinitiative angestoßen werden!
- Argument 2
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