RP:Antrag/2012.2/007/Mittel aus staatlicher Teilfinanzierung

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Sonstiger Antrag für den Landesverband RLP.

Sonstiger Antrag Nr.
2012.2/007
behandelt bei
LMV2013.1
Beantragt von
Lars Matti
Kurzbeschreibung
Verteilung der Mittel aus der aus der staatlichen Teilfinanzierung.
Vermerk
eingereicht mit Tichet #1018211 am 2012-09-30
überarbeitet, 01.11.2012 12:30
pauschal abgelehnt auf dem LPT2013.1, da der Antrag nicht aufgerufen wurde

Antrag

Verteilung der Mittel aus der aus der staatlichen Teilfinanzierung.

Im Landesverband Rheinland-Pfalz werden für alle Kreise und kreisfreie Städte ohne eigenen KV "vorläufige Kreisverbände" (vKV) eingerichtet.

Durch den Landesfinanzausschuss wird ein Grundbetrag festgelegt. Jeder Kreisverband erhält diesen Grundbetrag und der Landesverband erhält den 10 fachen Grundbetrag. Die "vorläufige Kreisverbände" erhalten keinen Grundbetrag.

Die verbleibenden Mitteln werden wie folgt aufgeteilt: Der Landesverband erhält 50%. 25% werden nach Flächengröße der Landkreise und kreisfreien Städte aufgeteilt und an die zuständigen Kreisverbände ausgeschüttet. 25% werden nach Einwohneranzahl der Landkreise und kreisfreien Städte aufgeteilt und an die zuständigen Kreisverbände ausgeschüttet.

Das Geld für die vKV verbleibt beim Landesverband und dieser verwaltet die Mittel für die örtlichen Regionalgruppen. Wenn sich ein KV gründet, bekommt er das nicht für Zwecke des vKV (örtlichen Regionalgruppen) bereits ausgegebene Geld. Wenn bei einer Region mit "vorläufigem Kreisverband" das Geld zum Jahresende nicht aufgebraucht ist, fließt es an den LV zurück.

Diese Regelung ist bereits auf die Zuwendungen für 2012 anzuwenden.

Begründung

Über den Grundbetrag soll die Arbeitsfähigkeit der Gliederungen sichergestellt werden, durch die Verteilung über Fläche und Einwohner ist eine gerechtere Verteilung gegeben als über die Aktuelle Verteilung über die Anzahl der Mitglieder.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. AK Pirat Peter
  2.  ?
  3. ...

'==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====

  1. Guru
  1. Marie außer es wird auch gleichzeitig dieser Antrag https://wiki.piratenpartei.de/RP:Antrag/2012.2/040/Erforderliche_Mitgliederzahl_f%C3%BCr_die_Gr%C3%BCndung_eines_Kreisverbandes angenommen.
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Da es ohne Piraten vor Ort an sinnvollen Möglichkeiten zum Einsatz zusätzlicher Mittel fehlt, sollte man den bisherigen Verteilungsmodus besser beibehalten. Zudem begünstigt der Grundbeitrag Kleinst-KV unabhängig von deren Mitgliederstärke zusätzlich.Guru
    • zu 1. Es sind keine zusätzlichen Mittel, bisher wurde das Geld einfach beisete gelegt für den Fall, dass sich ein KV Gründet. Meine Intention ist, dass dieses Geld für die Regionale Arbeit genutzt werden kann und bei einer KV Gründung die Restbeträge an den KV fließen. LarsM 18:50, 31. Okt. 2012 (CET)
    • zu 2. Ja kleine KV werden arbeitsfähig gehalten ist so auch beabsichtigt. Der Einwand mit den "Kleinst-KV" ist richtig, dass hatte ich übersehen. Hier werde ich noch einen Antrag nachreichen. LarsM 12:26, 1. Nov. 2012 (CET)
  • Soll diese Verteilung einmalig durchgeführt werden oder regelmäßig? Wenn regelmäßig, wie oft? Sollen dann nur neue Einnahmen verteilt werden? Ich halte es nicht für zielführend, wenn eine Gliederung seine Mittel zum Jahresende aufbrauchen muss, um sie nicht verteilen zu müssen. Der Antrag ist imho sehr unklar gestellt. -- Friedel 07:51, 30. Okt. 2012 (CET)
    • Die Verteilung soll nur einmal erfolgen, weil wenn das Geld verteilt ist macht es wenig Sinn es noch einmal verteilen zu wollen. LarsM 18:50, 31. Okt. 2012 (CET)
    • Der Titel des Antrags Lautet "Verteilung der Mittel aus der aus der staatlichen Teilfinanzierung." wurde leider nicht mit in die Antragsfabrik übernommen. Grundsätzlich hätte ich selber noch einige Ergänzungen zum Antrag. LarsM 18:57, 31. Okt. 2012 (CET)
      • ...
  • Hier der Antrag wie von mir (LarsM) eingereicht wurde:

Verteilung der Mittel aus der aus der staatlichen Teilfinanzierung.

Durch den Landesfinanzausschuss wird ein Grundbetrag festgelegt. Jeder Kreisverband erhält diesen Grundbetrag und der Landesverband erhält den 10 fachen Grundbetrag. Die verbleibenden Mitteln werden wie folgt aufgeteilt: Der Landesverband erhält 50%. 25% werden nach Flächengröße der Landkreise und kreisfreien Städte aufgeteilt und an die zuständigen Kreisverbände ausgeschüttet. 25% werden nach Einwohneranzahl der Landkreise und kreisfreien Städte aufgeteilt und an die zuständigen Kreisverbände ausgeschüttet. Gibt es für einen Landkreis oder kreisfreie Stadt keinen Kreisverband, verbleibt das Geld beim Landesverband und dieser verwaltet die Mittel für die örtlichen Regionalgruppen.

Diese Regelung ist bereits auf die Zuwendungen für 2012 anzuwenden.

Begründung: Über den Grundbetrag soll die Arbeitsfähigkeit der Gliederungen sichergestellt werden, durch die Verteilung über Fläche und Einwohner ist eine gerechtere Verteilung gegeben als über die Aktuelle Verteilung über die Anzahl der Mitglieder.

  • Heute würde ich (LarsM) den Antrag wie folgt Einreichen:

Verteilung der Mittel aus der aus der staatlichen Teilfinanzierung.

Im Landesverband Rheinland-Pfalz werden für alle Kreise und kreisfreie Städte ohne eigenen KV "vorläufige Kreisverbände" (vKV) eingerichtet.

Durch den Landesfinanzausschuss wird ein Grundbetrag festgelegt. Jeder Kreisverband erhält diesen Grundbetrag und der Landesverband erhält den 10 fachen Grundbetrag. Die "vorläufige Kreisverbände" erhalten keinen Grundbetrag.

Die verbleibenden Mitteln werden wie folgt aufgeteilt: Der Landesverband erhält 50%. 25% werden nach Flächengröße der Landkreise und kreisfreien Städte aufgeteilt und an die zuständigen Kreisverbände ausgeschüttet. 25% werden nach Einwohneranzahl der Landkreise und kreisfreien Städte aufgeteilt und an die zuständigen Kreisverbände ausgeschüttet.

Das Geld für die vKV verbleibt beim Landesverband und dieser verwaltet die Mittel für die örtlichen Regionalgruppen. Wenn der KV sich gründet, bekommt er das nicht für Zwecke des vKV bereits ausgegebene Geld. Wenn bei einer Region mit "vorläufigem Kreisverband" das Geld zum Jahresende nicht aufgebraucht ist, fließt es an den LV zurück.

Diese Regelung ist bereits auf die Zuwendungen für 2012 anzuwenden.

Begründung: Über den Grundbetrag soll die Arbeitsfähigkeit der Gliederungen sichergestellt werden, durch die Verteilung über Fläche und Einwohner ist eine gerechtere Verteilung gegeben als über die Aktuelle Verteilung über die Anzahl der Mitglieder.


  • Ich habe mich entschlossen den Antrag zu überarbeiten! LarsM 12:26, 1. Nov. 2012 (CET)
    • Hi Lars, können wir dann nicht zum 2013.1-LPT die überarbeitete Version abstimmen, zumal wir diesmal vermutlich sowieso nicht zur Behandlung dieses Antrags kommen werden? Guru
      • Hey Guru, ich hätte das schon gerne auf diesem LPT weil ich das schon für 2012 anwenden möchte. Ob der Antrag behandelt wird entscheidet ja eh der LPT und ich glaube auch nicht wirklich daran das dafür Zeit ist. ;) LarsM 12:59, 1. Nov. 2012 (CET)
    • Hallo. Ich schlage vor, zum LPT 2013.1 den Antrag in der überarbeiteten Fassung zu stellen. Allerdings würde ich ihn noch weiter überarbeiten. Die Verteilung der Grundbeträge würde ich gar nicht an die KVs koppeln, sondern an die Landkreise und kreisfreien Städte. ES ist ja nicht ein zu sehen, dass z.B. der dir ja bestens bekannte KV Mittelhaardt einen Grundbetrag bekommen soll, obwohl er den Landkreis Bad Dürkheim und die kreisfreie Stadt Neustadt/Weinstr. umfasst. Gäbe es einen KV NW und einen weiteren KV DÜW, bekämen die 2 Grundbeträge. Noch deutlicher wäre das z.B. bei uns im KV Südpfalz, der aus der kreisfreien Stadt Landau und den beiden Landkreisen GER und SÜW besteht.
Um völlig flexibel bei der Ausgestaltung zu sein, würde ich sogar vorschlagen, eine weitere Komponente ein zu bauen. Nach den jetzigen Vorschlag würde sich die Zahlung aus einer Pauschalen, einem Anteil, der durch die Fläche der Gliederung beeinflusst wird und einem Anteil, der durch die Einwohnerzahl beeinflusst wird, bestimmt. Zusätzlich würde ich auch noch die Mitgliederzahl einfließen lassen, wobei man sie ja weniger gewichten könnte. Ich könnte mir z.B. folgende Verteilung gut vorstellen:
  • Grundbetrag
  • 20% vom Rest wird durch Anzahl der Mitglieder geteilt. Jeder KV bekommt den Betrag, der sich durch die Zahl seiner Mitglieder ergibt.
  • 30% wird durch durch die Fläche (in km²) von RLP geteilt. Jeder KV bekommt den Anteil, der der Fläche seines KV entspricht.
  • 50% wird durch die Einwohnerzahl von RLP geteilt. JederKV bekommt den Anteil, der der Fläche seines KV entspricht.
Zusätzlich könnte man noch festlegen, auf welchen Teil des gesamten Budgets das alles an zu wenden ist. Da würde ich 60% vorschlagen. Der LV behält also 40% und zusätzlich die Anteile, die sich aus den Mitgliedern, Einwohnern und km² ergeben, die nicht in KVs liegen.
Dieses Modell hätte imho die Chance, nie wieder grundsätzlich geändert werden zu müssen. Je nach dem, wie man die Zahlungen anpassen will, kann man einfach die Größen der jeweiligen Anteile anpassen. Wenn man die Anteile auf 0%, 50%, 50% festlegt, hat man etwa deinen Vorschlag. Falls sich aber zeigen sollte, dass der Bedarf in ein paar Jahren maßgeblich von der Anzahl der Mitglieder abhängt und viel weniger von der Anzahl der Einwohner, könnte man dann einfach z.B. 50%,40%, 10% beschließen.
Ich halte dieses Modell für sehr flexibel und gleichzeitig recht einfach. Außerdem werden gegenüber deinem jetzigen Vorschlag keine zusätzlichen Daten benötigt.