RP:Antrag/2010.1/S6-B-2/Frist Gründungsversammlungen (Antrag 2)
Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.
Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.- Satzungsantrag Nr.
- 2010.1/S6-B-2
- behandelt bei
- LMV2010.1
- Beantragt von
- Xander
- Kurzbeschreibung
- Frist 4 statt bisher 2 Wochen
- Betrifft
- §4.4 (4)
- Alternativ zu Antrag
- RP:Antrag/2010.1/S6-B-1/Frist Gründungsversammlungen (Antrag 1)
- Ergänzt Antrag
- RP:Antrag/2010.1/S6-A/Gründungsversammlungen Einberufung muss erfolgen
- Vermerk
- eingereicht zur LMV2010.1
- zurückgezogen auf der LMV2010.1
Antrag
In §4.4 (4) soll die Zahl „2“ durch die Zahl „4“ ersetzt werden.
Alte Fassung
§4.4 (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.
Neue Fassung
§4.4 (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.
Begründung
Die Vorbereitungszeit wird dadurch erhöht und die Einladungen erfolgen weniger kurzfristig.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- JoSch
- Ein Pirat aus Mainz (Kurze Frist ist besser, flexibler, freier)
- Salorta 13:45, 2. Feb. 2010 (CET)
- McWizard 2 Wochen ist ausreichend.
- Fenriz 08:46, 3. Feb. 2010 (CET)
- Kai bei längerer Frist hat man den Termin schon wieder vergessen; 2 Wochen halte ich für gerade richtig
- LarsM 22:17, 3. Feb. 2010 (CET)
- Tht
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...