RP:Antrag/2010.1/S6-B-2/Frist Gründungsversammlungen (Antrag 2)

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Satzungsantrag Nr.
2010.1/S6-B-2
behandelt bei
LMV2010.1
Beantragt von
Xander
Kurzbeschreibung
Frist 4 statt bisher 2 Wochen
Betrifft
§4.4 (4)
Alternativ zu Antrag
RP:Antrag/2010.1/S6-B-1/Frist Gründungsversammlungen (Antrag 1)
Ergänzt Antrag
RP:Antrag/2010.1/S6-A/Gründungsversammlungen Einberufung muss erfolgen
Vermerk
eingereicht zur LMV2010.1
zurückgezogen auf der LMV2010.1

Antrag

In §4.4 (4) soll die Zahl „2“ durch die Zahl „4“ ersetzt werden.

Alte Fassung

§4.4 (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

Neue Fassung

§4.4 (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

Begründung

Die Vorbereitungszeit wird dadurch erhöht und die Einladungen erfolgen weniger kurzfristig.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. JoSch
  2. Ein Pirat aus Mainz (Kurze Frist ist besser, flexibler, freier)
  3. Salorta 13:45, 2. Feb. 2010 (CET)
  4. McWizard 2 Wochen ist ausreichend.
  5. Fenriz 08:46, 3. Feb. 2010 (CET)
  6. Kai bei längerer Frist hat man den Termin schon wieder vergessen; 2 Wochen halte ich für gerade richtig
  7. LarsM 22:17, 3. Feb. 2010 (CET)
  8. Tht

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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