RP:Antrag/2010.1/010/Zukunft des Bildungssystems/frühkindliche Bildung/Kindergarten
Dies ist ein zurückgezogener Grundsatzprogrammantrag für den Landesverband RLP.
Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.- Grundsatzprogrammantrag Nr.
- 2010.1/010
- behandelt bei
- LMV2010.1
- Beantragt von
- Scan
- Kurzbeschreibung
- Überprüfung der sprachlichen und motrischen Entwicklung der Kinder durch geschultes Personal
- Vermerk
- Antrag wurde zurückgezogen laut Beschlussprotokoll-LPT-RLP-21-02-2010, TOP 15: Beschluss über Programmanträge
Antrag
Alle Kinder werden im Alter von vier Jahren durch entsprechend geschultes Personal in ihrer sprachlichen und motorischen Entwicklung bewertet, um Defizite aufzudecken. Förderbedürftige Kinder erhalten im Kindergarten eine intensive sprachlich-motorische Förderung, deren Ziel es ist, die Defizite bis zum sechsten Lebensjahr auszugleichen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern muss dabei aktiv gefördert werden.
Begründung
Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Scan
- Silberpappel 18:11, 15. Feb. 2010 (CET)
- Dragon
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- --Esteban 14:18, 19. Feb. 2010 (CET)
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...
- Der Antrag bedeute ja praktisch, dass im Alter von vier Jahren einen Zwangsuntersuchung stattfindet. Diesen Gedanke empfinde ich persönlich als schrecklich. Jeder Mensch kann in Deutschland ja grundsätzlich selbst bestimmen, welchen Untersuchungen und Behandlungen er sich unterzieht. Bei Kinder oder Personen die einen Vormund haben ist das, sinnvoller weise, natürlich entsprechen eingeschränkt und die Eltern oder der Vormund treffen die Entscheidung. Hier einen starre Regelung einzuführen, die Menschen zu einer Untersuchung zwingt und sie dann auch noch zu einer Behandlung zwingt halte ich für Menschen unwürdig. Ich würde das schlicht und ergreifen als eine Entmündigung der Eltern, so wie des Kindes selbst empfinden.
- Ich denke in der Praxis besteht bei diesem Vorschlag einen große Gefahr, dass Kinder im Alter von vier Jahren durch Ärzte und Gutachter einen Stempel aufgedrückt bekommen und dadurch auch schon die Chancen der Kinder für ihr restliche Leben vergeben werden. Des weiteren würde durch diesen Vorschlag dann anschließend einen bürokratische Maschinerie in Gang gesetzt werden. Nicht mehr der Wille der Eltern oder des Kindes würde zählen, sonder ein Sachbearbeiter und die Erzieher würden über das weitere leben der Kindes entscheiden. Das Kind würde zwangsweise in ein Förderprogramm kommen, unabhängig davon ob es will und ob sich die Chancen des Kindes auf ein gutes Leben dadurch wirklich erhöhen.
- Solche Untersuchungen und Förderprogramm anzubieten halte ich für sinnvoll, sie sollten aber immer freiwillig sein. Des weiteren würde ich gerne wissen wie die Förderung in deinen Augen aussehen soll. Welche Defizite siehst du bei den bestehenden Untersuchungen und Fördermöglichkeiten?