RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Eindeutige Anpassung der Mehrheitsverhältnisse

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Satzungsantrag Nr.
0000.0/ENTWURF
behandelt bei
LMV2010.2
Beantragt von
Blackspot
Kurzbeschreibung
Mehrheiten sollten klar und unmissverständlich definiert sein.
Betrifft
verschiedene
Vermerk
wurde für die LMV2010.2 nicht eingereicht

Antrag

ACHTUNG: neue Version vom 06.02.10 - Kritik und Anregungen mit eingearbeitet

Die missverständliche Bezeichnung: "relativ einfache Mehrheit" soll aus allen Satzungspassagen getilgt und durch die unmissverständliche Bezeichnung: "relative Mehrheit" ersetzt werden.

§ 4.1 (3)

alt:

(3)Der LPT beschließt mit relativer einfacher Mehrheit, falls keine weiteren Bedingungen bestehen.


neu:

(3)Der LPT beschließt mit relativer Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen, Enthaltungen werden nicht mitgezählt), falls keine weiteren Bedingungen bestehen.


§ 4.2 (11)

alt:

(11)Der LVOR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Sie entscheiden mit relativer einfacher Mehrheit der Anwesenden.

neu:

(11)Der LVOR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Sie entscheiden mit der relativen Mehrheit der Anwesenden.



§ 5.2 (2)


alt:


(2) Der LVOR schlägt einen Versammlungsleiter vor. Darüber hinaus hat die jeweilige Versammlung das Recht, alternative Versammlungsleiter vorzuschlagen. Wurden von der Versammlung eigene Versammlungsleiter vorgeschlagen, so wird zu Beginn der Sitzung der Versammlungsleiter mit relativer einfacher Mehrheit gewählt.


neu:

(2) Der LVOR schlägt einen Versammlungsleiter vor. Darüber hinaus hat die jeweilige Versammlung das Recht, alternative Versammlungsleiter vorzuschlagen. Wurden von der Versammlung eigene Versammlungsleiter vorgeschlagen, so wird zu Beginn der Sitzung der Versammlungsleiter mit relativer Mehrheit gewählt.


§ 5.5 (1)

alt:

(1) Eine Versammlung kann mit relativer einfacher Mehrheit den Beschlusses über eine Vorlage auf die nächste Versammlung zu vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.


neu:

(1) Eine Versammlung kann mit einer relativen Mehrheit den Beschluss über eine Vorlage auf die nächste Versammlung vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.



§ 5.6 (5)

alt:

(5)Es entscheidet die relative einfache Mehrheit. Auf Verlangen von drei nächstniedrigeren Gliederungen wird die Urabstimmung getrennt nach Gliederungen ausgezählt. Diese getrennte Auszählung hat nur den Charakter eines Meinungsbildes.


neu:


(5)Es entscheidet die relative Mehrheit. Auf Verlangen von drei nächstniedrigeren Gliederungen wird die Urabstimmung getrennt nach Gliederungen ausgezählt. Diese getrennte Auszählung hat nur den Charakter eines Meinungsbildes.

Begründung

Die geforderten Mehrheiten, als wichtigstes Instrument unserer Parteiarbeit, müssen eindeutig und formal korrekt bestimmt sein. „relativ einfach“ ist als Mehrheitsbestimmung missverständlich. Eine Definition dafür gibt es nicht. Relative Mehrheit = mehr ja als nein Stimmen, Enthaltungen werden nicht gezählt. Bei Abstimmungen zu einem Antrag ist eine relative und eine einfache Mehrheit identisch. Bei Wahlen hingegen ist bei einer realtiven Mehrheit der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen erhält, bei einer einfachen Mehrheit benötigt er jedoch mehr Stimmen als die anderen Kandidaten zusammen. Stimmen wir über den Versammlungsleiter mit einfacher Mehrheit ab, so müssten wir in der Satzung noch die Prozeduren für die Stichwahl festlegen. Auf den letzten LPTs haben wir bei Abstimmungen (außer Satzungsänderungen) und Wahlen des Versammlungsleiters immer nach der "relativen Mehrheit" abgestimmt und ausgezählt. Es ist also empfehlenswert, dies jetzt auch genau so festzulegen. In § 5.5 (1) erfolgt zusätzlich noch eine grammatikalische Korrektur.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Blackspot 15:23, 3. Feb. 2010 (CET)
  2. --Senficon 10:32, 6. Feb. 2010 (CET)
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Salorta
  2. Fenriz 14:44, 3. Feb. 2010 (CET)
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • "relativ" und "einfach" sind zwei verschiedene Definitionen, daher muss es wirklich klar ausgedrückt werden. Fenriz 08:37, 3. Feb. 2010 (CET)
  • Wenn sowohl das Wort einfache als auch relative gestrichen wird, ist immer noch unklar, ob die relative oder die einfache Mehrheit zur Zustimmung nötig ist. Salorta 14:17, 3. Feb. 2010 (CET)
    • Guter Punkt, ich stimme Dir zu. Fenriz 14:44, 3. Feb. 2010 (CET)
  • Erstmal vielen dank für Euer konstruktives Feedback! Das Problem ist, dass mir bisher keiner überzeugend erklären konnte, was "relativ einfach" ist. Für mich gibt es entweder eine "relative Mehrheit" oder eine "einfache Mehrheit", unter gewissen Umständen ist eine relative Mehrheit = eine einfache Mehrheit. Jedoch bei weitem nicht immer. Wenn mir es jemand überzeugend und eindeutig erklären kann, ziehe ich den Antrag gerne zurück. --Blackspot 15:22, 3. Feb. 2010 (CET)
  • Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist im Übrigen eine eindeutige Beschreibung für eine einfache Mehrheit. Genau die selbe Formulierung wird unter anderem in den Bundestagsstatuten und in vielen weiteren Ordnungen verwendet. Somit ist davon auszugehen, dass sie formal und rechtlich sauber ist. --Blackspot 15:22, 3. Feb. 2010 (CET)
    • Wenn Du es "klar" formulieren willst, dann schreib doch auch explizit "einfache Mehrheit" hin, statt nur "Mehrheit". Dann ist es wirklich eindeutig ohne Interpretationsspielraum. Fenriz 15:27, 3. Feb. 2010 (CET)
    • "einfache Mehrheit" als Beschreibung ist in diesem Zusammenhang allerdings eher nicht üblich "Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen" ist jedoch eindeutig. Mehrheit (ohne Beiwort) = mehr als 50% , ich könnte natürlich auch einfach reinschreiben: "Mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen" würde das eher Konsens finden? Ich gebe noch zu bedenken, dass sich je nach Beschreibung und Abstimmungsmodus auch der Umgang mit Enthaltungen ändert. Bisher wurden diese als "Nein"-Stimmen gewertet. Hierzu gibt es aber meiner Meinung nach auch keine Grundlage. --Blackspot 17:21, 3. Feb. 2010 (CET)
      • Im Sinne einer Konsensfindung erscheint es einerseits sinnvoller, Enthaltungen aus der Rechnung herauszuhalten. Immerhin haben die Leute, die sich enthalten, auch nichts gegen den Antrag. Auf der anderen Seite sollte ein Antrag IMO die Unterstützung von >50% haben, damit entsprechender Rückhalt und Unterstützung vorhanden sind. Ansonsten wäre es im Extremfall möglich, bei 1 Ja-Stimme und Rest Enthaltungen einen Antrag zu beschließen, zu dem alle bis auf einer keine Meinung haben. Die demokratische Legitimation eines solchen Beschlusses ist IMO mehr als fraglich, auch wenn diese Vorgehensweise vielfach so üblich ist, u.a. bei den Bundestagswahlen, wo eine "echte" Mehrheit von WEIT unter 50% die Regierung gewählt hat. Solche eigentlichen Minderheiten-Entscheidungen sind meiner Meinung nach mit ein Grund für die (aber dummerweise auch eine Folge der) Demokratiemüdigkeit der Menschen.
  • Argument 2
    • "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" bedeutet, dass Enthaltungen (da sie ja abgegebene Stimmen sind), als Nein-Stimmen zählen. Weder bei der relativen noch bei der einfachen Mehrheit werden Nein-Stimmen aber mitgezählt vgl. hier. Die Formulierung, so wie sie im Antrag steht, würde also die Latte für Entscheidungen höher hängen, als sie bislang eigentlich ist. Ich würde empfehlen, aus den entsprechenden Satzungspassagen lediglich das Wort "einfache" zu streichen, weil es eine "relative einfache" Mehrheit nicht gibt. Damit hätten wir den Abstimmungsmodus relative Mehrheit, der dem Abstimmungsmodus entspricht, der bisher ohnehin immer zur Anwendung kam - Mehr Ja- als Nein-Stimmen ohne Beachtung der Enthaltungen. Es macht etwa bei der Wahl des Versammlungsleiters durchaus einen Unterschied, ob bei drei Kandidaten der mit den meisten Stimmen gewählt wird (relative Mehrheit), oder nur dann, wenn er auch mehr Stimmen hat als die anderen beiden Kandidaten zusammen (einfache Mehrheit). Ich denke, wir wollen ersteres, weil man sonst auch Regelungen für Stichwahl usw. in die Satzung schreiben müsste, für den Fall, dass kein Kandidat eine einfache Mehrheit erreicht und niemand zurückzieht. Bei Anträgen, wo über Ja/Nein abgestimmt wird, sind "relative" und "einfache" ohnehin inhaltlich identisch. --Senficon 10:31, 6. Feb. 2010 (CET)
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