2007-11-13 - Protokoll Landesparteitag Hamburg
(Weitergeleitet von Protokoll der 2. Landesmitgliederversammlung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg vom 13.11.2007)
Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte. |
Am 13. November fand die 2. Landesmitgliederversammlung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg um 19:00 Uhr in der Grete (Margareten Kneipe, Margaretenstr. 33, 20357 Hamburg) statt.
Protokoll
- Begrüßung der Anwesenden Gäste und Piraten
- Formalien
- Einstimmig wird von allen Anwesenden per Handzeichen Martin Gehrdau zum Versammlungsleiter gewählt.
- Einstimmig wird von allen Anwesenden per Handzeichen Carsten Neumann zum Protokollführer gewählt.
- Einstimmig wird von allen Anwesenden per Handzeichen Sigmund Hoppe zum Wahlleiter gewählt.
- Feststellung der Wahlliste
- Der Wahlleiter stellt fest welche der Anwesenden, stimmberechtigte Piraten für die 2. Landesmitgliederversammlung des Hamburger Landesverbands sind. Diese müssen Mitglied der Bundespartei der PIRATEN sein und in Hamburg wohnen.
- Der Wahlleiter stellt fest, dass 4 stimmberechtigte Piraten für den Landesverband Hamburg der Piratenpartei anwesend sind.
- Satzungsänderung
- §1.1 Kurzbezeichnung in PIRATEN ändern. Der Paragraph wird einstimmig per Handzeichen geändert.
- Der Versammlungsleiter stellt zur Abstimmung ob die weiteren Satzungsänderung aufgrund der wenigen anwesenden Piraten vertagt werden sollen. Mit 3 Stimmen gegen eine Gegenstimme wird dieser Vorschlag angenommen.
- Änderung §15.2 Herabsetzung des Limits für Änderungen, vertagt auf die nächste Landesmitgliederversammlung.
- Hinzufügen des folgenden Paragrafen zur Satzung: Die Mitgliederversammlung überträgt dem Vorstand das Recht, Satzungsänderungen zu beschließen, die etwa von hierfür zuständigen amtlichen Stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verlangt werden. Derartige Satzungsänderungen sind vorläufig und werden mit einfacher Mehrheit im Vorstand beschlossen. Sie müssen auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorgelegt werden. Vertagt auf die nächste Landesmitgliederversammlung.
- Der Versammlungsleiter erklärt die 2. Landesmitgliederversammlung für beendet.