Plakatiergenehmigung Info/00000122

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Plakatiergenehmigung Details Bearbeiten.png
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Kommune Frechen
Kommunenkontakt

Jens Dietrich
URIs der Form „02234/501-250“ sind nicht zulässig.Tel: 02234/501-250
URIs der Form „02234/501-588“ sind nicht zulässig.Fax: 02234/501-588
Der Bürgermeister

Fachdienst 8 - Bürgerservice und Ordnung Abteilung 32 - Ordnung und Verkehr Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen jens.dietrich bei stadt-frechen punkt de
www.stadt-frechen.de

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Utzer

Genehmigungsdetails
Beginn 11. Aug. 2013
Ende 29. Sep. 2013
Typen Hohlkammer, Hartfaser, Dreieckständer
Maximalanzahl „-“ ist keine Zahl.-
Bemerkung

. Plakatstellflächen werden durch die Stadt Frechen nicht "separat vergeben". . Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. D.h., dass Plakate an folgenden Standorten nicht angebracht werden dürfen: - Verkehrszeichenmasten - Lichtsignalanlagen - Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (sog. Starenkästen) - Sonstige Verkehrseinrichtungen (Straßennamenschilder, Wegweisungsbeschilderung etc.) - Bäume (gilt nur für Plakate, aber nicht für Dreieckständer) . Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven . Zur Befestigung sind grundsätzlich Kabelbinder zu verwenden. Andere Befestigungen/Halterungen müssen vor Installation durch die zuständige Genehmigungsbehörde geprüft und genehmigt werden. Beschädigungen sind auszuschließen. . Auf Gehwegen ist eine Restbreite von 1,20 m zu gewähren und die Restbreite zum Straßenkörper muss mit 0,50 m Sicherheitsabstand eingehalten werden. . Plakate an Straßenbeleuchtungsmasten sind in einer Höhe von 2,50 m (Unterkante Plakat) zu in-stallieren. . Des weiteren sind die erforderlichen Sichtdreiecke einzuhalten (nach StVO). . Kosten, die für die Beseitigung von Schäden, die durch die Plakatierung entstehen bzw. für die Entfernung solcher Plakate, die offensichtlich die Verkehrssicherheit gefährden, werden in Rechnung gestellt. . 90 Tage vor der Wahl kann gegen eine Gebühr von 15,00 Euro, je angefangene 25 Wahlplakate, plakatiert werden. 6 Wochen vor der Wahl ist die Plakatierung -Gebührenfrei-.

Die Standorte der Plakate bestimmen Sie selbst. Die Überlassung eines Standortverzeichnisses würde uns helfen, erfahrungsgemäß eingehende Äußerungen aus der Bevölkerung im Einvernehmen mit Ihnen zu klären.

Über diesen Eintrag
Erhebungsdatum 23. Jun. 2013
Eintrag erfolgt durch Utzer