Plakatiergenehmigung Info/00000122
Plakatiergenehmigung Details | |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
---|---|
Kommune | Frechen |
Kommunenkontakt | Jens Dietrich Fachdienst 8 - Bürgerservice und Ordnung
Abteilung 32 - Ordnung und Verkehr
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
jens.dietrich bei stadt-frechen punkt de |
Piratenkontakt | |
Genehmigungsdetails | |
Beginn | 11. Aug. 2013 |
Ende | 29. Sep. 2013 |
Typen | Hohlkammer, Hartfaser, Dreieckständer |
Maximalanzahl | „-“ ist keine Zahl.- |
Bemerkung | . Plakatstellflächen werden durch die Stadt Frechen nicht "separat vergeben". . Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. D.h., dass Plakate an folgenden Standorten nicht angebracht werden dürfen: - Verkehrszeichenmasten - Lichtsignalanlagen - Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (sog. Starenkästen) - Sonstige Verkehrseinrichtungen (Straßennamenschilder, Wegweisungsbeschilderung etc.) - Bäume (gilt nur für Plakate, aber nicht für Dreieckständer) . Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven . Zur Befestigung sind grundsätzlich Kabelbinder zu verwenden. Andere Befestigungen/Halterungen müssen vor Installation durch die zuständige Genehmigungsbehörde geprüft und genehmigt werden. Beschädigungen sind auszuschließen. . Auf Gehwegen ist eine Restbreite von 1,20 m zu gewähren und die Restbreite zum Straßenkörper muss mit 0,50 m Sicherheitsabstand eingehalten werden. . Plakate an Straßenbeleuchtungsmasten sind in einer Höhe von 2,50 m (Unterkante Plakat) zu in-stallieren. . Des weiteren sind die erforderlichen Sichtdreiecke einzuhalten (nach StVO). . Kosten, die für die Beseitigung von Schäden, die durch die Plakatierung entstehen bzw. für die Entfernung solcher Plakate, die offensichtlich die Verkehrssicherheit gefährden, werden in Rechnung gestellt. . 90 Tage vor der Wahl kann gegen eine Gebühr von 15,00 Euro, je angefangene 25 Wahlplakate, plakatiert werden. 6 Wochen vor der Wahl ist die Plakatierung -Gebührenfrei-. Die Standorte der Plakate bestimmen Sie selbst. Die Überlassung eines Standortverzeichnisses würde uns helfen, erfahrungsgemäß eingehende Äußerungen aus der Bevölkerung im Einvernehmen mit Ihnen zu klären. |
Über diesen Eintrag | |
Erhebungsdatum | 23. Jun. 2013 |
Eintrag erfolgt durch | Utzer |