Plakatiergenehmigung Info/00000115
Plakatiergenehmigung Details | |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
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Kommune | Tecklenburg |
Kommunenkontakt | Martin Pogrifke pogrifke@tecklenburg.de |
Piratenkontakt | Torsten Thomas Kampstrasse 5 59348 Lüdinghausen torsten DOT thomas ÄT piratenpartei-nrw DOT de |
Genehmigungsdetails | |
Beginn | 11. Aug. 2013 |
Ende | 22. Sep. 2013 |
Typen | Hartfaser, Plakatwand |
Maximalanzahl | |
Bemerkung | "Zum Ende der 32. Kalenderwoche (=9.8.13) werden auf dem Stadtgebiet Wahlwerbetafeln aufgestellt, die auch von Ihnen genutzt werden können. Die genauen Standorte entnehmen Sie bitte der Anlage. Sollten Sie darüber hinaus noch Wahlwerbung betreiben wollen, so teilen Sie mir dieses bitte mit. Ich werde dann in der 30. KW auf Ihren Antrag zurück kommen und eine entsprechende Erlaubnis für den Zeitraum von 6 Wochen vor der Wahl (11.08. - 22.09.) erteilen. Diese Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden; u.a. Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 300,- € und eine maximale Plaktgrösse von DIA-A-1" 23.7.13: "Sehr geehrte Damen und Herren! Seitens der Stadt Tecklenburg bestehen gegen die Aufstellung von Wahlplakaten zu der bevorstehenden Bundestagswahlen 2013 keine Bedenken: Folgendes bitte ich jedoch zu beachten: 1. Der Werbezeitraum ist vom 11.08.2013 bis zum 22.09.2013 begrenzt. Die Plakate sind nach Ende der Wahl unverzüglich zu entfernen, andernfalls werden sie kostenpflichtig vom Baubetriebshof entfernt. 2. Es dürfen insgesamt nicht mehr als maximal 5 Plakate (Hartfasertafel) pro Ortschaft aufgestellt werden. Die Gesamtanzahl der Plakate für den Bereich der Stadt Tecklenburg darf insgesamt 15 Plakate nicht überschreiten. 3. Die Wahlplakate (maximale Größe DIN A 1) dürfen nur an innerörtliche Laternenmasten aufgehängt werden und zwar nur so, dass sie nicht verkehrsbehindernd oder gefährlich für etwaige andere Verkehrsteilnehmer sind (Unterkante Plakat:: mindestens 2,20 m über Grund). 4. Es ist darauf zu achten, dass pro Laternenmast lediglich ein Plakat befestigt werden darf. Mehrfachplakatierungen sind unzulässig. 5. Im historischen denkmalgeschützten Innenstadtbereich (insbesondere auf dem Markplatz) ist eine übermäßige Plakatierung bzw. Beschilderung zu vermeiden. 6. Vor der Plakatierung ist eine Kaution von 300,00 € bei der Stadtkasse Tecklenburg zu hinterlegen, die nach Entfernung der Hartfasertafeln erstattet wird (Bankverbindung umseitig, Verwendungszweck: Wahlplakate Kaution Piraten). Sollten die Plakate nicht unverzüglich nach dem 22.09.2013 entfernt werden, wird die Kaution zur Finanzierung der Plakatentfernung einbehalten. 7. Die Genehmigung des Eigentümers für die Nutzung der Flächen bzw. des Gebäudes muss vorliegen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung umfasst nicht die Genehmigung zum Aufbau von Informationsständen. Diese sind vor der Durchführung bei mir schriftlich mit genauer Orts- und Zeitangabe zu beantragen."
Brochterbeck: 1 Dorfstr. am Dorfplatz (Haus Heemann) 2 Dörenther Str. an der Apotheke (Durchlass Mühlenbach) 3 Am Mühlenbach, Freifläche am Sagenbaum Ledde: 1 Ledder Dorfstr. am Feuerwehrgerätehaus 2 Schulstr. Ledde an der Grundschule 3 Osnabrücker Str., Gaststätte Kemken Leeden: 1 Stiftsschule Leeden 2 Natrup-Hagener-Straße, ehem. Lebensmittelgeschäft Auffahrt 3 Am Habichtswald, Höhe Sportplatz Tecklenburg 1 Chalonnes-Platz auf dem Wall 2 Parkplatz Altstadt neben Treppe zum Tecklenburg Howesträßchen 3 Gegenüber der Kreisverwaltung (Mauer Bardelmeier) |
Über diesen Eintrag | |
Erhebungsdatum | 23. Jul. 2013 |
Eintrag erfolgt durch | TorstenThomas |