Plakatiergenehmigung Info/00000015
Plakatiergenehmigung Details | |
Bundesland | Hessen |
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Kommune | Neuhof |
Kommunenkontakt | Ulrich Möller |
Piratenkontakt | Marius Möller,Neuhof marius.moeller@piratenpartei-hessen.de |
Genehmigungsdetails | |
Beginn | 12. Aug. 2013 |
Ende | 22. Sep. 2013 |
Typen | Hohlkammer, Hartfaser, Dreieckständer |
Maximalanzahl | 40 |
Bemerkung | 1. Zeitraum beachten 2. 40 Plakate dürfen aufgestellt werden 3. Plakatierung nur innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen 4. Unzulässige Plakatierung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen sowie dem Innenrand von Kurven 5. Unzulassige Plakatierung an Bundesautobahnen, Kraftfahrstraßen und außerorts an vierstreifigen Straßen (sowie deren Auf- und Abfahrten); des Weiteren unzulässig an Brückengeländern über Bundes- und Landesstraßen und außerhalb der bebauten Ortslage 6. Befestigung der Plakate an Verkehrszeichen, Buswartehallen, Bäumen, Baumpfählen, Brückengeländern und sonstigen Einrichtungen der Straßenbauverwaltung ist untersagt. Die Kosten einer Beseitigung werden in Rechnung gestellt. 7. Keine Sichverhältnisse, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für alle Verkehrsarten beeinträchtigen. 8. Verwechselung mit Verkehrszeichen ausschließen 9. Befestigung mit Ausschluss einer Gefährdung von Dritten. Schutz gegen Wind und Sturm! 10. Einwilligung der jeweiligen Eigentümer von betroffenen Flächen einholen. 11. Haftungsansprüche durch Dritte gehen zu unseren Lasten. Freistellung der Gemeinde von Schadensersatzansprüchen 12. Die Plakate und die Anbringung sind baurechtlich nicht beurteilt. 13. Abbau der Plakate durch die Gemeinde Neuhof bei nicht fristgerechter Entfernung. 14. Das gesamte Areal des Gemeindezentrums Neuhof (Gelände und Einfriedung) sind von der Plakatierung ausgenommen! |
Über diesen Eintrag | |
Erhebungsdatum | 24. Mai 2013 |
Eintrag erfolgt durch | Mollesch |