Plakatiergenehmigung Info/00000015

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Plakatiergenehmigung Details Bearbeiten.png
Bundesland Hessen
Kommune Neuhof
Kommunenkontakt

Ulrich Möller
URIs der Form „(06655) 970 - 20“ sind nicht zulässig.Tel: (06655) 970 - 20
URIs der Form „(06655) 970 - 50“ sind nicht zulässig.Fax: (06655) 970 - 50
Gemeinde Neuhof Postfach 1163 36119 Neuhof oder Gemeinde Neuhof Lindenplatz 4 36119 Neuhof
http://nhf.de/index.php?id=65

Piratenkontakt

Marius Möller,Neuhof marius.moeller@piratenpartei-hessen.de

Genehmigungsdetails
Beginn 12. Aug. 2013
Ende 22. Sep. 2013
Typen Hohlkammer, Hartfaser, Dreieckständer
Maximalanzahl 40
Bemerkung

1. Zeitraum beachten 2. 40 Plakate dürfen aufgestellt werden 3. Plakatierung nur innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen 4. Unzulässige Plakatierung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen sowie dem Innenrand von Kurven 5. Unzulassige Plakatierung an Bundesautobahnen, Kraftfahrstraßen und außerorts an vierstreifigen Straßen (sowie deren Auf- und Abfahrten); des Weiteren unzulässig an Brückengeländern über Bundes- und Landesstraßen und außerhalb der bebauten Ortslage 6. Befestigung der Plakate an Verkehrszeichen, Buswartehallen, Bäumen, Baumpfählen, Brückengeländern und sonstigen Einrichtungen der Straßenbauverwaltung ist untersagt. Die Kosten einer Beseitigung werden in Rechnung gestellt. 7. Keine Sichverhältnisse, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für alle Verkehrsarten beeinträchtigen. 8. Verwechselung mit Verkehrszeichen ausschließen 9. Befestigung mit Ausschluss einer Gefährdung von Dritten. Schutz gegen Wind und Sturm! 10. Einwilligung der jeweiligen Eigentümer von betroffenen Flächen einholen. 11. Haftungsansprüche durch Dritte gehen zu unseren Lasten. Freistellung der Gemeinde von Schadensersatzansprüchen 12. Die Plakate und die Anbringung sind baurechtlich nicht beurteilt. 13. Abbau der Plakate durch die Gemeinde Neuhof bei nicht fristgerechter Entfernung. 14. Das gesamte Areal des Gemeindezentrums Neuhof (Gelände und Einfriedung) sind von der Plakatierung ausgenommen!

Über diesen Eintrag
Erhebungsdatum 24. Mai 2013
Eintrag erfolgt durch Mollesch