Piratige Selbstverpflichtung für beauftragte und gewählte Piraten
Ich bin von Mitgliederversammlungen der Piratenpartei gewählt und/oder von gewählten Vorständen beauftragt. Nach piratigen Grundsätzen verpflichte ich mich zur innerparteilichen Neutralität während der Ausübung meines Amtes / meiner Beauftragung. Das beschneidet mich nicht meiner Meinungsfreiheit, denn ich kann meine Meinung zu jedem Thema auf allen Wegen äußern, auf denen das Basispiraten auch können. Aber die Macht, die ich durch Passwörter und Zugänge bekommen habe, werde ich nicht zu innerparteilicher Meinungsbildung zweckentfremden. Weder direkt, noch indirekt. In meiner Beauftragung / meinem Amt sehe ich mich als Mitglied der innerparteilichen Exekutive, die ich von meinem Anteil an der Legislative, also den Mitgliederversammlungen streng trenne.
(kurze Erklärung: Mit dem Zeichnen dieser Selbstverpflichtung wird niemand verurteilt, der anders handelt oder anders gehandelt hat. Die Unterzeichner verpflichten nur sich selbst.)
Unterzeichnerliste:
- Hollarius stellv. Pressesprecher LV NRW / Büropirat Oberbergischer Kreis