Piraten gegen Nötigung und Schadensersatzklagen

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Das Vergleichsangebot http://schmidtlepp.tumblr.com/post/801565245/vergleichsangebot-an-bodo-thiesen ist nicht eines Piraten würdig, schon gar nicht eines Bundesvorstands. Aus verschiedenen Gründen fordern die unterzeichneten Piraten den BuVo auf dieses "Angebot" zurückzunehmen, und die Entscheidung des BSG abzuwarten, und sich an diese zu halten. Den Versuch, den Klagesteller durch Androhung einer Schadensersatzklage zu einer Rücknahme seiner Klage zu nötigen, lehnen wir entschieden ab.

Die Unterzeichner:

  1. --WolfgangP 14:01, 12. Jul. 2010 (CEST)
  2. Sebastian Pochert 14:07, 12. Jul. 2010 (CEST) Vielen Dank. Ich wollte selbst so eine Seite starten, aber ich lasse mir gerne Arbeit abnehmen.
  3. Oliver Huth 14:11, 12. Jul. 2010 (CEST)
  4. Volkerm
  5. Monarch 14:46, 12. Jul. 2010 (CEST)
  6. Duracell (Auch wenn ich als naechstes wohl den Austritt unterschreibe, als weiter solche Gegen-Seiten zu den Armutszeugnissen der Piraten, die EA/EV war noetig, da sonst Daten geflossen waeren. Aufschiebende Wirkung wollten wir auch bei der Vorratsdatenspeicherung!)
  7. Andena 21:45, 12. Jul. 2010 (CEST)

Erweiterte persönliche Begründungen

  1. Das Angebot auf der Aktiven zu posten, kommt einem Aktionismus gleich, der vdL und Schäuble in nichts nachsteht. Es war gezielt beabsichtigt einen öffentlichen Shitstorm gegen den Klagesteller auszulösen. Desweiteren ist LF durch die einstweilige Verfügung nicht gestoppt worden, lediglich die Verwendung der Mitgliedsdaten wurde bis zu einer entgültigen Entscheidung untersagt. Ich sehe hier noch keinen montären Schaden. Des weiteren ist vollkommen klar ausgedrückt, dass auf eine Schadensersatzklage nur dann verzichtet wird wenn die Klage und die einstweilige Verfügung zurückgezogen wird. D.h. wird nicht zurückgezogen und der Klagesteller scheitert, wird er in jedem Fall verklagt. Auch wenn ich dieser Klage keine Chancen einräume, so kommen auf den Klagesteller Anwaltskosten zu, die er zu tragen hat. Das sind also die Piraten. Das ist unser BuVo. Nein Danke.--WolfgangP 15:11, 12. Jul. 2010 (CEST)


Abweichende Meinungen

  1. Jan Die Rücknahme der Klage zu fordern finde ich kontraproduktiv, wenn und nur wenn dies nicht für die Auflösung der einstweiligen Anordnung nötig ist. Im Bezug auf die einstweilige Anordnung inkl. der Drohung mit Schadensersatz, falls sich diese als von Anfang an unberechtigt erweist (inbes. z. B. wenn sie durch falsche Behauptungen erwirkt wurde), finde ich das Vergleichsangebot in Ordnung.
  2. Sleeksorrow Auch bei Rückzug des Angebots besteht Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Verfügung unberechtigt war. Das Angebot bietet einen Verzicht darauf an. Wenn der unerwünscht ist, kann man das Angebot einfach ablehnen. Optionen sind immer gut, denn sie sind optional.
  3. NineBerry Schließe mich Jan an. Muss noch hinzufügen, dass es Bodo war, der hier damit angefangen hat, eine politische Diskussion mit Rechtsmitteln zu führen.
  4. Grabsteinschubser Im Allgemeinen halte ich diese ganze Thematik für groben Unfug.
  5. Miriam Ich schließe mich Jan an, die Rücknahme der Klage hätte ich nicht gefordert, nur die Rücknahme des Antrages auf Einstweilige Anordnung, Schadensersatzansprüche sind in rechtlichen Verfahren legitim und müssen bei Forderung begründet und hinterlegt werden. Das Gericht entscheidet über die Angemessenheit, nicht der BV. Das Vergleichsangebot ist und bleibt für mich ein positives Zeichen sich mit Bodo einigen zu wollen.
  6. tarzun Fahrt mal zwei Gänge runter, lasst Kläger/Beklagte und BSG das ausfechten und springt nicht auf jedes Säbelrasseln an. Pawlow wäre stolz auf Euch.
  7. tischnachbar schließe mich ebenfalls Jans Position an.
  8. Heiliger Shitstorm, ist doch schwachsinn alles Alxhh 14:58, 12. Jul. 2010 (CEST)
  9. NetAndroid 20:48, 12. Jul. 2010 (CEST) An dem Vergleichsangebot stört mich als erstes die Art und Weise wie es dargebracht wurde, hätte man statt der Sie Form die Du Form genutzt liest es sich gleich anders. Abgesehen davon ist es für mich vollkommen nachvollziehbar, dass falls die Einstweilige Verfügung die beantragt wurde, von Anfang an ungerechtfertigt ist, daraus ein Schadensersatzanspruch zu Gunsten des Bundesvorstandes bzw. der Partei entsteht. Dieses Risiko muss der Kläger vorher einkalkulieren und in Kauf nehmen. Das Verzichtsangebot bei Rücknahme Einstweiligen Verfügung - nicht der Klage selbst - findet auch so in der normalen Gerichtsbarkeit an tausend Stellen in Deutschland statt. Der Kläger sollte sich nun überlegen was für ihn geeigneter ist. Hier von Nötigung zu sprechen finde ich reichlich überzogen, da keine Nötigung entstanden ist. Der Vorbehalt der Prüfung auf Schadensersatz stellt keine Androhung eines empfindlichen Übels dar.