NRW Diskussion:Bergisches Land/Piratenbüro/Geschäftsordnung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Zweidrittelmehrheit

Zitat: Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen. Diese Definition ist falsch!

Fallbeispiel:

Von 60 Stimmberechtigten, Stimmen 39 mit ja, 1 Stimme mit nein und 20 Stimmberechtigten enthalten sich.
Ergebnis: Oben genannte Bedingung ist erfüllt (die Anzahl der Ja-Stimmen 39 mal so groß, wie die der Nein-Stimmen)
Aber rein rechtlich gesehen, ist der Antrag abgelehnt, weil die erforderliche Stimmenzahl von 40 Stimmen, für die qualifizierte Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde. Grüße -- Wiskyhotel 01:03, 22. Nov. 2010 (CET)

PS: Kategorie vergessen -- Wiskyhotel 01:04, 22. Nov. 2010 (CET)

So, also mal Klartext. Die Definition ist so genau richtig. Enthaltungen werden _niemals_ gewertet! Mathematisch steht da folgendes. j * 2 >= n , j abgegebene Ja-Stimmen und n abgegebene Nein-Stimmen. Zum Zweiten haben wir uns explizit _gegen_ eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit entschieden und ausdrücklich _für_ eine einfache Zweidrittelmehrheit und diese wurde sogar noch ausformuliert. Zum Dritten ist diese Geschäftsordnung auch dann nicht änderbar, wenn ein Fehler vorläge - was hier nicht der Fall ist - denn sie ist von der Mitgliederversammlung so verabschiedet wurden und kann auch nur von dieser wieder geändert werden.

Eine Kategorie werde ich hinzufügen. --Darkwind 12:15, 25. Nov. 2010 (CET)