NRW:Wuppertal/KMV2014.1/SonstigeAntraege
Sonstige Anträge
Inhaltsverzeichnis
Demokratisches Profil schärfen
Einreichungsdatum: 17.01.2014
Antragsteller: Arnim v. Herff, Marcus Brink
Antragstext
Die Kreismitgliederversammlung der Piratenpartei NRW in Wuppertal möge beschließen:
Für die Piratenpartei in Wuppertal ist eine Kooperation mit Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht der Bundesrepublik Deutschland und/oder des Landes NRW erwähnt werden, unvereinbar mit den Grundwerten und -sätzen der Partei. Gleiches gilt für Mitgliedschaften in diesen Organisationen und Gruppen.
Begründung
Als Piratenpartei sind wir seit 2009 in Wuppertal mit der Aussage angetreten, daß das Grundgesetz unser Grundsatzprogramm sei. Damit ist evident, daß eine Zusammenarbeit mit Organisationen, Gruppen und Personen, die die Verfassung ablehnen oder gar bekämpfen, sinnvoll nicht möglich ist und gegebenenfalls nur der Zersetzung der Partei dienen kann. Durch politische Unerfahrenheit einiger Mitglieder ist es in der Vergangenheit bis in die Gegenwart zu solchen Verletzungen der eigenen Grundwerte gekommen. Dieser Antrag - und gegebenenfalls Beschluß - soll den Mitgliedern eine Hilfestellung geben, ihr politisches Handeln an den von der Partei selbstgesetzen Werten auszurichten.
Abschaffung rechtsfreier Räume in der Piratenpartei in Wuppertal
Einreichungsdatum: 17.01.2014
Antragsteller: Arnim v. Herff, Marcus Brink
Antragstext
Die Kreismitgliederversammlung der Piratenpartei NRW in Wuppertal möge beschließen, umgehend - d.h. für einen Termin in vier Wochen - eine Versammlung zur Gründung eines Kreisverbandes Wuppertal einzuberufen.
Begründung
Formal: § 7 Abs. 2 der Satzung der Piratenpartei Deutschland in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Satzung der Piratenpartei NRW.
Politisch: Das in der Satzung der Piratenpartei NRW im § 5 Abs. 5 hilfsweise vorgesehene Verfahren bei Fehlen eines Kreisverbandes hat sich in Wuppertal nicht bewährt. Es zeigt Mängel bei der Abbildung des Willens aller Parteimitglieder in Wuppertal, weil Entscheidungen kaum möglich und von zufällig zustandegekommenen Mehrheiten abhängig sind. Nicht zuletzt, weil darin für alle Beteiligten verlässliche Vorgehensweisen bei der Beschlussfassung nicht vorgesehen sind. Ein Beitragen dieses Verfahrens zur politischen Willensbildung der Piraten in Wuppertal ist somit nicht erkennbar (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG).
Zudem fördert es die Partikularinteressen einer bestimmten Gruppe, in deren wirtschaftlicher Abhängigkeit Teile des Landesvorstands stehen. Letzterer ist aber das Gremium, welches im Verfahren nach § 5 Abs. 5 der Satzung der Piratenpartei NRW bei allen lokalen Belangen die eigentliche Entscheidungsgewalt hat. Ob dies mit Art. 21 Abs.1 Satz 3 GG vereinbar ist, kann begründet in Zweifel gezogen werden. Nicht zuletzt widerspricht der derzeit praktizierte Zentralismus (Entscheidungsakkumulation beim ohnehin rein zeitlich überlasteten Landesvorstand) dem basisdemokratischen Grundprinzip der Piratenpartei und eine Kompatibilität mit den föderalen und demokratischen Grundsätzen der Gesamtgesellschaft.
Intraparteiliche Inklusion
Einreichungsdatum: 17.01.2014
Antragsteller: Arnim v. Herff, Marcus Brink
Antragstext
Die Kreismitgliederversammlung der Piratenpartei NRW in Wuppertal möge beschließen:
Offizielle Parteiveranstaltungen wie Kreismitgliederversammlungen, Arbeitskreise, Arbeitsgruppen und Projektgruppen, sowie defacto offizielle Treffen, auf denen für die Parteiarbeit wirksame Abreden getroffen werden, wie Orga-Stammtische, haben in Räumlichkeiten stattzufinden, in denen nicht einzelne Parteimitglieder das Hausrecht ausüben können.
Begründung
Die Vergangenheit in den ursprünglichen und den derzeitigen Räumen hat gezeigt, daß innerparteilicher Minderheitenschutz nicht gegeben ist und eine für die politische Weiterentwicklung und Konsensfindung notwendige innerparteiliche Opposition unterdrückt wird, wenn ein Vertreter der vermeintlichen "Mehrheitler" das Hausrecht für seine persönlichen Partikularinteressen instrumentalisiert.