NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Nordkirchen

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Kontakt


Gemeinde Nordkirchen

Postfach 1280

59389 Nordkirchen

Hauptamt

Heike Handke

Tel.: 02596 / 917-156

E-Mail: heike.handke@nordkirchen.de


Antwort der Gemeinde


In der Gemeinde Nordkirchen gibt es insgesamt sechs Standorte von gemeindeeigenen Wahltafeln für das Anbringen von Wahlwerbung (ab dem 13.03.2010):

Ortsteil Nordkirchen: Holtkampstrasse/Bergstrasse Lüdinghauser Strasse/Wagnerstrasse

Ortsteil Südkirchen: Lohkamp/Unterstrasse Cappenberger Strasse/Capeller Strasse

Ortsteil Capelle: Werner Strasse/Brink Ortseingang Dorfstrasse


Für Plakate stehen Ihnen Flächen maximal im DIN A-0-Format zur Verfügung.

Neben den von der Gemwinde aufgestellten Wahltafeln kann auch im öffentlichen Verkehrsraum geworben werden. Hierbei ist allerdings immer zu berücksichtigen, dass der Strassenverkehr nicht behindert wird (Sichtdreiecke freihalten etc.). Auch ist bei überörtlichen Strassen (Kreis- und Landstrasse) immer das Strassenverkehrsamt zu beteiligen.


Pirat Torsten