NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Nordkirchen
Kontakt
Gemeinde Nordkirchen
Postfach 1280
59389 Nordkirchen
Hauptamt
Heike Handke
Tel.: 02596 / 917-156
E-Mail: heike.handke@nordkirchen.de
Antwort der Gemeinde
In der Gemeinde Nordkirchen gibt es insgesamt sechs Standorte von gemeindeeigenen Wahltafeln für das Anbringen von Wahlwerbung (ab dem 13.03.2010):
Ortsteil Nordkirchen: Holtkampstrasse/Bergstrasse Lüdinghauser Strasse/Wagnerstrasse
Ortsteil Südkirchen: Lohkamp/Unterstrasse Cappenberger Strasse/Capeller Strasse
Ortsteil Capelle: Werner Strasse/Brink Ortseingang Dorfstrasse
Für Plakate stehen Ihnen Flächen maximal im DIN A-0-Format zur Verfügung.
Neben den von der Gemwinde aufgestellten Wahltafeln kann auch im öffentlichen Verkehrsraum geworben werden. Hierbei ist allerdings immer zu berücksichtigen, dass der Strassenverkehr nicht behindert wird (Sichtdreiecke freihalten etc.). Auch ist bei überörtlichen Strassen (Kreis- und Landstrasse) immer das Strassenverkehrsamt zu beteiligen.
Pirat Torsten