NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Hünxe
Plakatierung in Hünxe
Bitte auch Übersicht zur Wahlkampf-Koordination Kreis Wesel beachten!
| Aktiver Pirat | Stephan |
| Status | Plakatierungsinfos liegen vor |
Ansprechpartner: Ewald Brefort <e w a l d [dot] b r e f o r t [at] h u e n x e [dot] d e>
Ansprechpartner: Klaus Stratenwerth <K l a u s [dot] S t r a t e n w e r t h [at] h u e n x e [dot] d e>
Antwort auf Email vom 20.7.:
Die Gemeinde Hünxe stellt den Parteien keine Plakatierungsflächen zur
Verfügung. Es können natürlich eigene Plakate aufgestellt werden. Die
Aufstellung ist drei Monate vor der Wahl möglich. Eine besondere
Genehmigung ist nicht erforderlich, es sind aber folgende Nebenbestimmungen
zu beachten:
eine Plakatierung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und
Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven,
die Plakate dürfen nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen Anlass
geben,
die Gemeinde Hünxe ist über die Durchführung der Plakatierung zu
informieren (Herr Brefort; ewald.brefort@huenxe.de), am besten mit
Angabe der vorgesehenen Standorte.
Auf jeden Fall sind die selbst aufgestellten Plakate nach der Wahl zu
entfernen.
Plakatierungsplan
Es stehen 10 HFP zur Verfügung. Ich bespreche mit Dennis wo wir sie aufhängen und schicke dann eine Email an die Gemeinde. (Stephan13360 17:11, 7. Sep. 2009 (CEST))
Log
| Datum | Aktion | User |
|---|---|---|
| 2009-07-20, 08:00 | Email-Anfrage versandt | TobyS |
| 2009-07-20, 15:00 | Email-Antwort erhalten | TobyS 11:11, 21. Jul. 2009 (CEST) |
| 2009-07-21, 11:00 | Daten eingetrageb | TobyS 11:11, 21. Jul. 2009 (CEST) |