NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Bergkamen

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Status

  • Städtische Wahlflächen: Beantragt und genehmigt. Mind. 38 von 380 vorhanden Plätzen werden erteilt. Plakate sind bis zum 28.08.2009 im Wahlamt bzw. am Baubetriebshof abzugeben. Erstplakatierung erfolgt am 31.08.2009. Größe: bis zu DIN A0 möglich
  • Sonstiges Stadtgebiet: Verboten: »Es wird vereinbart, dass auf eine davon [über die städt. Plakattafeln] hinausgehende Plakatierung im Stadtgebiet von Bergkamen verzichtet wird.« Vertragsstrafe ist hoch. Ausnahmen: Vermietete Werbeflächen, dafür ist aber nochmal zusätzlich eine Genehmigung einzuholen.

Bergkamen

Kontakt

Stadt Bergkamen
Fachdezernat Innere Verwaltung
Thomas Hartl
Rathausplatz 1
59192 Bergkamen
Tel.: 02307/965-237
Fax: 02307/965-11237
Internet: www.bergkamen.de
Bürgerportal: www.bergkamen.info
E-Mail: t.hartl ät bergkamen dot de

Bisheriger Kontakt mit Herrn Hartl

Die Antwort auf die Genehmigung erfolgte per Post. [[Datei:BTW09PlakatierungsbestimmungenBergkamen.pdf]] Datei aus Datenschutzgründen gelöscht - - Danebod 22:36, 30. Jul. 2009 (CEST)