NRW:Rheinisch-Bergischer Kreis/LeitlinieWeb

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Leitlinien zum praktischen Umgang mit Webseiten und Social Media Auftritten im RBK

  1. Die redaktionelle Betreuung aller ortsspezifischen Internetseiten und Social Media Auftritte, liegt in der Verantwortung der ortsansässigen Gruppen. Über die Vergabe der Betreuung von ortsgebundenen Internetseiten oder Social Media Auftritten entscheiden grundsätzlich die Mitglieder der Piratenpartei, deren Wohnsitz sich im jeweiligen Ort befindet, unabhängig in einem selbst zu bestimmenden Verfahren.
  2. Die kreisspezifische Internetseite piratenpartei-rbk.de dient als automatisierter, vollständiger und wertfreier Spiegel aller Inhalte der ortsspezifischen Internetseiten.
  3. Über Einrichtung oder Einstellung (Abschaltung) kreisspezifischer Internetangebote der Piraten im Rheinisch-Bergischen Kreis entscheidet das Piratenbüro des Rheinisch-Bergischen Kreises mit Vetorecht des Pressepiraten.
  4. Derzeit nicht aktiv betreute Piraten-Ortswebseiten im Rheinisch-Bergischen Kreis spiegeln die Inhalte der kreisspezifischen Webseite piratenpartei-rbk.de bis die Betreuung der Ortswebseite durch die Mitglieder der Piratenpartei, deren Wohnsitz sich im jeweiligen Ort befindet, erfolgen kann. Sollte die Betreuung einer Webseite nicht mehr möglich sein, wird diese nach Maßgabe des Pressepiraten fortgeführt, bis nach (1) die Betreuung wieder durch die ortsansässige Gruppe realisiert wird.

beschlossen auf der KMV in Rösrath am 13.07.2013

Anmerkungen/Erläuterungen

Hintergrund dieser Leitlinien war der Wunsch nach einer klaren Abgrenzung zwischen den Aufgaben der kreisspezifischen und ortsspezifischen Piraten.